Böser Brief an Vermieter - was darf ich schreiben?
Hallo, stehe im Streit mit meinem Ex-Vermieter. Kann er mich mit folgendem Brief vor Gericht ziehen?
Was sind Sie bloß für ein gemeiner, gewissensloser und hinterhältiger Mensch? Ich habe Ihnen vertraut was unser Mietverhältnis angeht und an das Gute in Ihnen geglaubt... Falsch gedacht.
Sie haben keinen einzigen Pfennig in das Haus gesteckt, bereichern sich Monat für Monat an dieser alten, schäbigen Hütte und nehmen jetzt auch noch einer guten Mieterin, die nie Probleme gemacht hat, ihr Geld weg... Schämen Sie sich!
Nach wie vor wissen Sie beide, dass ich im Recht bin. Ich zahle Ihnen das Geld einzig und allein deshalb, weil ich in einem Rechtsstreit gegen Sie verlieren würde.
Sie werden keine Freude an meinem Geld haben, denn Sie haben es sich auf fiese und unfaire Weise von mir weggenommen. Ich werde Ihnen das niemals verzeihen und auch nie vergessen. Jetzt wissen Sie, dass es auf dieser Erde mindestens einen Mensch gibt, der Sie zutiefst verachtet und Ihnen alles Schlechte wünscht – leben Sie gut damit...
23 Antworten
hi. ohne den sachverhalt zu kennen, würde ich sagen, dass sich dein ex-vermieter sowieso nur lustig macht. juristisch betrachtet, könnte dieser brief sogar weitere folgen haben, denn auch wenn du es nicht explizit ankündigst, so könnte man in deinen worten rache hineininterpretieren. dies könnte durchaus eine einstweilige verfügung nach sich ziehen, geld genug dafür hat er ja jetzt. desweiteren haben wir den € als zahlungsmittel, das wort pfennig suggestiert für den briefempfänger, dass der schreiber noch in einer welt lebt, die eh schon lange vorbei ist. dein wissen, dass du einen möglichen rechtsstreit verlieren würdest, und dich trotzdem im recht wähnst, widerspricht sich. mit diesen worten machst du dich unglaubwürdig. kann dir nicht sagen, ob du diesen brief lossenden solltest, für dein gekränktes ego wär das sicherlich eine art befriedigung. gruß
danke für deinen stern:-), aber bei einem streit mit deinem ex-vermieter solltest du dich trotzdem von der verbraucherzentrale juristisch beraten lassen. auch wenn man der meinung ist, man sei der unterlegene. gruß
Solche Briefe sollte man unterlassen. Auch ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist dies eine Beleidigung des Vermieters. Das ist ein Kündigungsgrund. Ein Vermieter darf Miete für die Überlassung der Wohnung, die er errichtet hat, verlangen. Der Mieter hat nicht das Recht eine Sanierung zu verlangen. Gefällt einem Mieter das Haus nicht, so kann er jederzeit fristgerecht kündigen. Warum sind Sie denn in dieses "schäbige" Haus gezogen?
SO auf keinen Fall!Zieht der Vermieter damit vor Gericht,ziehst du den Kürzeren und musst auch noch Strafe wegen Beleidigung und Verleumdung bezahlen.Lass es sein!
Schreib ihn, wenn es Dir damit besser geht - aber schick ihn bloß nicht ab!
Manchmal ist es einfach besser, ein Thema abzuhaken und sich nicht weiter zu ärgern. Es sind Deine Nerven, die Du ruinierst!
Was für ein Blödsinn,raus geschmissenes Porto.Aber wenn es dir danach Besser geht,OK.Frustabbau kann Helfen.
Hey,
ja du hast wahrscheinlich Recht. Zu dem Rechtsstreit, den ich verlieren würde: Ich habe nichts schriftlich, selbst wenn dann würde ich einen Rechtsstreit verlieren, weil ja kein Brief (selbst per Einschreiben) kein Beweis ist - er kann ja sagen, er hat ihn nie bekommen...
Muss ich mir was anderes für mein Ego ausdenken. Voodoopuppe oder sowas :)