Böser Brief an Vermieter - was darf ich schreiben?

23 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

hi. ohne den sachverhalt zu kennen, würde ich sagen, dass sich dein ex-vermieter sowieso nur lustig macht. juristisch betrachtet, könnte dieser brief sogar weitere folgen haben, denn auch wenn du es nicht explizit ankündigst, so könnte man in deinen worten rache hineininterpretieren. dies könnte durchaus eine einstweilige verfügung nach sich ziehen, geld genug dafür hat er ja jetzt. desweiteren haben wir den € als zahlungsmittel, das wort pfennig suggestiert für den briefempfänger, dass der schreiber noch in einer welt lebt, die eh schon lange vorbei ist. dein wissen, dass du einen möglichen rechtsstreit verlieren würdest, und dich trotzdem im recht wähnst, widerspricht sich. mit diesen worten machst du dich unglaubwürdig. kann dir nicht sagen, ob du diesen brief lossenden solltest, für dein gekränktes ego wär das sicherlich eine art befriedigung. gruß

nordishgirl 
Beitragsersteller
 14.07.2010, 11:24

Hey,

ja du hast wahrscheinlich Recht. Zu dem Rechtsstreit, den ich verlieren würde: Ich habe nichts schriftlich, selbst wenn dann würde ich einen Rechtsstreit verlieren, weil ja kein Brief (selbst per Einschreiben) kein Beweis ist - er kann ja sagen, er hat ihn nie bekommen...

Muss ich mir was anderes für mein Ego ausdenken. Voodoopuppe oder sowas :)

cncVeteran  14.07.2010, 11:28
@nordishgirl

danke für deinen stern:-), aber bei einem streit mit deinem ex-vermieter solltest du dich trotzdem von der verbraucherzentrale juristisch beraten lassen. auch wenn man der meinung ist, man sei der unterlegene. gruß

Solche Briefe sollte man unterlassen. Auch ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist dies eine Beleidigung des Vermieters. Das ist ein Kündigungsgrund. Ein Vermieter darf Miete für die Überlassung der Wohnung, die er errichtet hat, verlangen. Der Mieter hat nicht das Recht eine Sanierung zu verlangen. Gefällt einem Mieter das Haus nicht, so kann er jederzeit fristgerecht kündigen. Warum sind Sie denn in dieses "schäbige" Haus gezogen?

SO auf keinen Fall!Zieht der Vermieter damit vor Gericht,ziehst du den Kürzeren und musst auch noch Strafe wegen Beleidigung und Verleumdung bezahlen.Lass es sein!

Schreib ihn, wenn es Dir damit besser geht - aber schick ihn bloß nicht ab!

Manchmal ist es einfach besser, ein Thema abzuhaken und sich nicht weiter zu ärgern. Es sind Deine Nerven, die Du ruinierst!

Was für ein Blödsinn,raus geschmissenes Porto.Aber wenn es dir danach Besser geht,OK.Frustabbau kann Helfen.