Bodentreppe droht herunterzubrechen - wie schnell muss Vermieter reagieren?

5 Antworten

Er muß sie zumindest sofort sichern, bzw. sperren, bis eine Reparatur vorgenommen werden kann.

1.) Falls Euer Vermieter Euch die Kosten für die Mängelbeseitigung aufdrücken will (Kleinreparaturklausel im Mietvertrag) , dann muss er Euch erstmal fragen, ob Ihr den Mangel selbst beheben wollt. Erst wenn Ihr ablehnt darf er es selbst reparieren und es denn Euch in Rechnung stellen (dann muss er Euch aber auch eine Rechnung dafür vorlegen).

2.) Ihr seit sicherlich gemäß Mietvertrag verpflichtet dem Vermieter jeden Mangel unverzüglich anzuzeigen. Diese Mängelanzeige würde ich schriftlich machen und gleich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen (z.B. 4 Wochen). Falls der Vermieter dann mit der Mängelbeseitung in Verzug geraten sollte könnt Ihr die Miete (angemessen) mindern. Sie dürfen allerdings einen bis zu 5-fachen Wert der Mietminderung zurückbehalten und müssen diesen erst nach Mängelbeseitigung an den Vermieter zurückzahlen. Somit haben Sie ein weiteres Druckmittel, dass der Schaden schnell behoben wird.

  1. warum sollt ihr das bezahlen ???

  2. wenn die Treppe wieder runterkracht, warum lässt ihr die dann nicht gleich unten

  3. sagt ihm erstmal bescheid und dann müsste er sofort handeln bzw. sich das anschauen

  4. kann man es nicht selber da oben wieder festmachen, oder ist da was abgebrochen....

lilithhb 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 12:00

Hallo NinaTom - danke für deine ANtwort. Also zu 1. weil unser Vermieter grundsätzlich nichts bezahlen will 2. Die kann man nicht unten lassen weil der Flur so klein ist, das man dann nicht mehr durch kommt 3. man kann es leider nciht festmachen, also zumindest nur provisorisch, da einzelne Teile abgekracht sind und alles eigentlich so wackelig drin sitzt, das man alles austauschen müsste. Viele Grüssle

Als erstes: Wenn ihr bestimmte Reparaturen nach Mietvertrag selbst zahlen müsst, dann könnt ihr auch bestimmen, wer den Auftrag erledigt. Seine "bestimmten Freunde" müssen das nicht sein und die würde ich auch nicht beauftragen.

Da ihr sowieso schon beim Mieterbund seid, könnt ihr das Thema doch auch gleich dort bearbeiten lassen. So einfach kracht doch so ein Ding auch nicht runter? Komisch.

Den Mangel schriftlich anzeigen, Fristsetzung eine Woche. Danach bei Nichtabstellung selbst Handwerkedr bestellen und Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen. Das Schreiben bitte als Einwurfeinschreiben. Die Reparatur fält nicht unter Kleinrep., muss also nicht von euch getragen werden. 150 Euro sind definitiv, 100 sind max. zulässig lt. Rechtsprechung.