Bodentreppe droht herunterzubrechen - wie schnell muss Vermieter reagieren?
Hallo zusammen, am Wochenende ist unsere Bodentreppe (herausklappbare Leiter in der decke zum Dachboden) ohne Vorwarnung plötzlich heruntergekracht. Das war ziemlich gefährlich weil 2 Sekunden vorher noch unsere 2 jährige Tochter da stand wo die Treppe dann gelandet ist. Wir haben das dann notdürftig wieder so hinbekommen, das die Luke oben hält - allerdings müssem wir ja jetzt unseren vermieter darüber informieren. Mit diesem stehen wir aber wegen anderer (nicht beseitigter) Mietmängel ziemlich auf kriegsfuß - Mieteschutzbund ist schon länger aktiv. Da er normalerweise entweder ewig braucht um die Mängel zu beseitigen oder sie gleich gar nicht beseitigt nun meine Frage: wie lange darf es bei so was dauern? ich habe nämlich echt Angst dass das nächste Mal wirklich jemand getroffen wird (traue mich auch gar nicht besuch einzuladen oder so). Was mache ich, wenn er nicht reagiert? Und wir müssen bis zu 150 € alles selbst zahlen - unser Vermieter hat immer so "spezielle Freunde" die das dann für ihn erledigen und es kostet dann so um die 140 € (allerdings ohne Rechnung) - muss er uns die rechnung vorlegen die reparatur? Da wir in 3 1/2 Monaten sowieso ausziehen habe ich auch kein problem damit mich so richtig mit ihm anzulegen und für unser Recht zu kämpfen! Also, was tun?! Danke für eure Antworten. Dani
5 Antworten
Er muß sie zumindest sofort sichern, bzw. sperren, bis eine Reparatur vorgenommen werden kann.
1.) Falls Euer Vermieter Euch die Kosten für die Mängelbeseitigung aufdrücken will (Kleinreparaturklausel im Mietvertrag) , dann muss er Euch erstmal fragen, ob Ihr den Mangel selbst beheben wollt. Erst wenn Ihr ablehnt darf er es selbst reparieren und es denn Euch in Rechnung stellen (dann muss er Euch aber auch eine Rechnung dafür vorlegen).
2.) Ihr seit sicherlich gemäß Mietvertrag verpflichtet dem Vermieter jeden Mangel unverzüglich anzuzeigen. Diese Mängelanzeige würde ich schriftlich machen und gleich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen (z.B. 4 Wochen). Falls der Vermieter dann mit der Mängelbeseitung in Verzug geraten sollte könnt Ihr die Miete (angemessen) mindern. Sie dürfen allerdings einen bis zu 5-fachen Wert der Mietminderung zurückbehalten und müssen diesen erst nach Mängelbeseitigung an den Vermieter zurückzahlen. Somit haben Sie ein weiteres Druckmittel, dass der Schaden schnell behoben wird.
warum sollt ihr das bezahlen ???
wenn die Treppe wieder runterkracht, warum lässt ihr die dann nicht gleich unten
sagt ihm erstmal bescheid und dann müsste er sofort handeln bzw. sich das anschauen
kann man es nicht selber da oben wieder festmachen, oder ist da was abgebrochen....
Hallo NinaTom - danke für deine ANtwort. Also zu 1. weil unser Vermieter grundsätzlich nichts bezahlen will 2. Die kann man nicht unten lassen weil der Flur so klein ist, das man dann nicht mehr durch kommt 3. man kann es leider nciht festmachen, also zumindest nur provisorisch, da einzelne Teile abgekracht sind und alles eigentlich so wackelig drin sitzt, das man alles austauschen müsste. Viele Grüssle
Als erstes: Wenn ihr bestimmte Reparaturen nach Mietvertrag selbst zahlen müsst, dann könnt ihr auch bestimmen, wer den Auftrag erledigt. Seine "bestimmten Freunde" müssen das nicht sein und die würde ich auch nicht beauftragen.
Da ihr sowieso schon beim Mieterbund seid, könnt ihr das Thema doch auch gleich dort bearbeiten lassen. So einfach kracht doch so ein Ding auch nicht runter? Komisch.
Den Mangel schriftlich anzeigen, Fristsetzung eine Woche. Danach bei Nichtabstellung selbst Handwerkedr bestellen und Kosten im übernächsten Monat mit der Miete aufrechnen. Das Schreiben bitte als Einwurfeinschreiben. Die Reparatur fält nicht unter Kleinrep., muss also nicht von euch getragen werden. 150 Euro sind definitiv, 100 sind max. zulässig lt. Rechtsprechung.