Wer trägt die kosten für ein mit Urinstein verstopfte Abwasserleitung in meiner Gaststätte?
Hallo, in meiner Gaststätten Toilette bei den Herren lief das Wasser in den Urinalen nicht mehr ab. Deshalb informierte ich meinen Vermieter. Dieser beseitigte den Schaden. Er meine das sich im Laufe der Jahre die Abflussleitungen mit Urinstein zugesetzt haben. Er will mir aber nun die Reinigung der Leitung in Rechnung stellen! Nun meine Frage. Ist das denn rechtens. Ich denke mal das er als Vermieter dafür zu sorgen hat das der Mietgegenstand ( also auch die Toiletten) nutzbar sind. Dafür zahle ich ja auch schließlich Miete. Da die Verstopfung nicht durch mich oder meine Gäste verursacht wurde, sondern durch die ständige Nutzung sich Urinstein gebildet hat was normale Nutzungsspuren sind. Kann mir jemand schreiben ob ich im Recht bin oder auf dem Holzweg. Danke für die Antworten!!!
3 Antworten
Dein Vermieter hat die Instandhaltung der Abflußrohre zu gewährleisten, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Denn es ist die Aufgabe des Vermieters den vertragsgemäßen Zustand der Gaststätte aufrecht zu erhalten und somit natürlich auch die Abwasserleitungen. Sind diese durch Urinstein zugesetzt, dann ist es seine Sache und auch seine Kosten.
Aber vorsicht, gerade bei gewerblichen Mietverträgen befindet sich häufig eine Regelung im Bezug auf die Instandsetzung (da hier nicht das Mieterschutzgesetz gilt), die dem Mieter die Kosten auferlegt. Daher mein Rat, lese dir deinen Mietvertrag in Ruhe durch und wenn du dort nichts findest, kannst du dich beruhigt zurück lehnen.
Du hast doch denen Getränke Verkauft,somit war es deine Flüssigkeit.Oder hat dein Vermieter die Toilette allein Benutzt.Setz es ab an der Steuer.Wer den Schaden hat muss für den Abfluss sorgen.
da musst du in deinen mietvertrag gucken. das sind grenzfälle und im zweifel nur durch ein gericht zu klären.dinge die mit der nutzung zusammenhängen ,muss ein gewerbemieter im zweifel selber bezahlen. und es sind deine kunden,die pinkeln.