Reparatur Relais, Ein Bagatellschaden?
Hallo!
Anfang Dezember früh konnten wir weder Licht ein- noch ausschalten. Wir informierten gleich den Vermieter der uns kurzerhand eine Elektriker-Firma geschickt hatte. Er meinte es wäre ein kaputtes Relais, wechselte eine Feinsicherung und es ging alles. Er meckerte noch über die alte DDR Technik und war noch 2 Minuten verschwunden. Heute früh bekamen wir dann die Rechnung vom Vermieter, mit der Information das der Miete Bagatellreparatur bis 80 Euro/Jahr selber tragen muss. Nun meine Frage: Er war außerhalb der Wohnung am Schaltkasten, wo meines Wissens normale Mieter gar nicht ran dürfen. Können die uns das einfach in Rechnung stellen? Wir können ja auch nichts dafür das noch die alte Osttechnik drin ist und hohe Westmieten bezahlen müssen?
6 Antworten
die Reparatur gilt nur für Dinge, zu denen der Mieter Zugriff hat. Die Elektrik gehört grundsätzlich nicht dazu. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie diese Rechnung nicht bezahlen.
Die Mietwohnung ist begrenzt durch deren Wände; Hausflure gehören nicht dazu - demzufolge auch nicht die dort installierten Anlagen, die durchaus der Wohnung zugeordnet sein könnten. Die Wohnungstür von außen ist es auch, aber nicht irgendwelchen Sorgepflichten des Mieters zugeordnet.
Mieter dürfen sich übrigens auch nicht an technischen Einrichtungen innerhalb ihrer Wohnung so einfach vergreifen. Das könnte teuer für sie werden. Soll heißen, sie sind hier auch nicht zuständig für Reparaturarbeiten. Aber die Instandhaltung und eine ggf. notwendig werdende Instandsettzung ist dem Gesetz nach immer Angelegenheit des Vermieters (siehe dazu § 535 ff. BGB). Die Kosten hierfür, für so genannte Bagatellschäden, werden hier aber heutzutage regelmäßig bis zu einem Betrag von etwa 150 EUR pro Jahr dem Mieter übergewälzt. Aus DDR-Mietverträgen heraus war dies übrigens (von den viel günstigeren Mieten mal abgesehen) nie der Fall. Heute herrscht freie Vereinbarung und wenn der Mieter den Vertag zu einem Mietpreis (wohl gemerkt samt Konditionen, die ihm Nebenkosten bedeuten) unterschreibt, hat er auch zu löhnen!
Grundsätzlich geht das schon, es kommt aber auch auf den Mietvertrag an. Hier könnt Ihr Euch mal informieren:
http://www.mietrecht-einfach.de/reparatur-veraenderung-modernisierung-reparaturen.html
Grundsätzlich geht das nicht. Vielmehr ist grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen und deren Kostenübernahme zuständig.
Nein, das musst du nicht bezahlen. Elektrische Anlagen zählen nicht unter die Kategorie der Klein- bzw. Bagatellreparaturen. Auf die Funktion des Relais hast du keinerlei Einfluss. Weise deshalb schriftlich die Forderung zurück. Keinesfalls dürfen Reparaturen jeglicher Art dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Hallo ich nochmal :)
Ich habe mich mal noch ein bisschen woanders informiert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/KleinreparaturregelungDRINGEND-__f87020.html
In diesem Link steht etwas: Alle unter Putz befindlichen Einrichtungen der Wohnung können mangels Zugänglichkeit von Außen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.
In unserem Fall, war es in unserer Wohnung der Ausfall, aber der Kasten wo der Elektriker dran rumgewerkelt hat war außerhalb der Wohnung und für den Mieter nicht zugänglich. Für mich heißt es, ich greife auf die Lichtschalter zu aber nicht auf den Relais .
Was ich auch nicht verstehen kann, der Mieter MUSS die Wohnung ordnungsgemäß halten, Regelmäßig Renovieren aber warum kann der VERMIETER nicht verpflichtet werden die Elektroanlagen zu überprüfen? In den letzten Monaten waren hier in dem Wohnviertel mittlerweile 10 Relais-Ausfälle...
lg, banshee09