Welche Rechte habe ich gegen meinen Vermieter?
Hallo ihr Lieben,
also ich hab mal eine Frage, es geht darum mein Vermieter hat uns Abgemahnt weil wir seiner Meinung nach Unrat in der Garage Lagern, die von uns aber als Kellerraum angemietet wurde, da der Keller im Haus frei zugänglich ist und für uns nicht genügen Stauraum hergibt. Der Vermieter hat von der Garage auch einen Schlüssel und kann somit rein wann er will. Heute habe ich eine Abmahnung erhalten, dass der "Unrat" entfernt werden müsse, da er sich sonst gezwungen sehe den für Ihn dargestellten Unrat entfernen zu lassen und uns die Kosten in Rechnung zu stellen. Meine Frage ist, darf der Vermieter das? und muss ich die Abmahnung so hinnehmen? Desweiteren stellt sich mir die Frage ob er überhaupt einfach so in die von als Keller gemieteten Räume eintreten darf und uns praktisch Kontrollieren darf was wir Lagern und was nicht?
Lieben Gruß
21 Antworten
Das gilt grundsätzlich:
Die Garage ist rechtlich klar als Platz zum Abstellen von Kraftfahrzeugen definiert, wie Mieterbund-Sprecher Ropertz erläutert. Wer vom Nachbarn oder vom Vermieter auf seine "Rumpelkammer" angesprochen wird, sollte die Kritik ernst nehmen, bekräftigt auch Julia Wagner, Juristin beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Niemand darf seine Garage, den Carport oder auch den Stellplatz nach Gutdünken nutzen. Einfach reinstellen, was immer man möchte, geht nicht. Das gilt für den Besitzer des Einfamilienhauses mit eigener Garage genauso wie für Eigentümergemeinschaften mit Garagenhof, Tief- oder Doppelgaragen. Bei Mietsachen gilt der Grundsatz umso mehr.
Das ist erlaubt:
In vielen Landesbauordnungen ist festgeschrieben, dass die Unterstände fürs Auto nur im zulässigen Rahmen genutzt werden dürfen. Das bedeutet konkret: In erster Linie sollte dort das Auto seinen Platz finden - um die Straßen zu entlasten, der Parkplatznot entgegenzuwirken und Fahrzeuge vor Diebstahl zu schützen. Zubehör wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel dürfen in einer Garage gelagert werden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können darin zudem Motorräder, Moped oder Fahrräder parken. Gegen den Aufbau notwendiger Regale oder Schränke zum Lagern von Kfz-Zubehör ist ebenfalls nichts einzuwenden - allerdings gilt das nicht für offene Stellplätze, wie das Amtsgericht Stuttgart 2016 entschied (Az. 37 C 5953/15). Dafür darf der Mieter eines Stellplatzes die volle Breite ausnutzen und selbst dann bis zum rechten Rand parken, wenn dem Nutzer des Nachbar-Parkplatzes das Einsteigen erschwert wird (Amtsgericht München, Az. 415 C 3398/13). Er darf zudem auch vor seiner Garage ein Fahrzeug abstellen (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Az. 711 C 137/01).
Das geht nicht:
Gemäß den Landesbauordnungen dürfen die Unterstände nicht zweckentfremdet werden. Sperriges wie Gartenmöbel, Gummiboot, Markise, Bierbänke, alte Bretter, kaputte Kühlschränke, der verrostete Schwenkgrill oder die leeren Bierkisten von der letzten Party gehören definitiv nicht in die Garage. Die Fläche darf nicht als "Ersatzkeller" oder zusätzlicher Abstellraum genutzt werden, schon gar nicht als Büro oder Heimkino. Wer nach einer Renovierung vorübergehend mal Bauschutt in der Garage lagert und dafür Schelte von Nachbarn oder dem Vermieter erntet, sollte um Verständnis bitten - und das Material schnellstmöglich abtransportieren. " Unterm Strich kann man sagen: Ist alles so zugebaut, dass kein Auto mehr reinpasst, ist die Grenze des Erlaubten schon lange überschritten", gibt Wagner zu bedenken.
Quelle: www.sueddeutsche.de/geld/kein-platz-fuers-auto-rumpelkammer-statt-garage-1.3463220!amp
Dann ist es auch per Definition keine Garage?
Entweder du stellst den Sachverhalt mit dem Vermieter klar, bzw lässt es sein.
Oder ihr müsst es Zivilrechtlich austragen.
Dann ist das auch keine Garage!
Dann ist es ein Schuppen, keine Garage. Wie will man zielführende, gar belastbare Antworten erhalten, wenn man keine nachvollziehbare Sachverhaltsdarstellung hinbekommt?
In den meisten Städten in D ist es so geregelt, das Garagen tatsächlich nur zur Unterbringung eines Fahrzeuges und dessen Zubehör benutzt werden dürfen. Schau mal in den Mitvertrag zur Garage. Je nach dem was da steht hat Eurer Vermieter tatsächlich Recht. Lagerung von "Unrat" wäre dann tatsächlich nicht erlaubt. Aber warum hat der Vermieter einen Schlüssel? Den braucht ihr nicht abzugeben.
Hallo,
wenn die Garage als "Kellerraum" im Mietvertrag aufgenommen worden ist, so ist die Abmahnung nichtig.
Und nein, so einfach der der VM nicht in die von euch gemieteten Räume rein gehen.
Ohne rechtzeitige Voranmeldung darf der VM weder in die Wohnug noch andere von euch gemietete Räumlichkeiten.
Denn dem VM steht zwar ein "Besichtigungsrecht" der vermieteten Räume zu, aber das ist nur in einem engen Rahmen und nur mit euerer Zustimmung möglich.
Dein Vermieter hat gar keinen Schlüssel zu haben.
Aber eine Garage ist auch kein Ablageraum für sonstwas. Räumt jetzt das Zeug raus und wechselt das Schloß. Dann sollte Ruhe sein.
Zunächst einmal, darf der Vermieter den Schlüssel nur mit eurer Erlaubnis haben, das berechtigt ihn aber noch lange nicht, die Räume ungefragt zu betreten solange keine Gefahr in Verzug ist (zb Brand). Was ihr darin lagert hat ihn auch nicht zu interessieren solange davon keine Gefahr ausgeht. Allerdings ist auch das lagern von zb. verfaulten Lebensmitteln eine allgemeine Gefährdung, weil dadurch Ratten und Mäuse angelockt werden könnten. Alte Möbel und Fahrräder ect. könnt ihr beruhigt dort lagern. Wie die Sachen sind spielt keine Rolle.... Nur eben Ungeziefer (auch zb. der sog. Holzbock) sollte nicht angelockt werden.
Eine Garage dient nach landesbaurechtlichen Vorschriften ausschl. dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen nebst Zubehör (Winterräder).
Insofern darf der VM nicht nur Zweckentfremdung als Lager untersagen, er muss es sogar, denn ein saftiges Bußgeld zahlt er als Eigentümer, nicht der Mieter als Verursacher :-O.
Ein Auto in der Garage unterzustellen ist Baulich gar nicht möglich, da diese im Garten steht der gar nicht mit dem Auto zugänglich ist.