Bk- Abrechnung und Jobcenter! Betrug?

5 Antworten

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Willst du auf Nummer sicher gehen, teil dem Jobcenter mit, dass du das Gefühl hast, die Abrechnung wäre nicht in Ordnung.
Dann sollte dein Sachbearbeiter genauer hinschauen und dich bei Zweifeln z.B. zum Mieterbund schicken, wobei das Jobcenter die "Gutachterkosten" zu tragen hätte.
Natürlich muss das Jobcenter nur die rechtlich zulässigen Nebenkosten übernehmen, aknn andererseits von dir als Laien aber nicht erwarten, dass du die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen voll durchschaust.

In deiner Situation - wenn schon Drohungen kommen - solltest du ohnehin überlegen, einem Mieterbund/Mieterverein beizutreten.

ivonne82 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 22:49

DAs ganze läuft bereits über einen Anwalt, bei dem habe ich aber das Gefühl, dass er die Sache so schnell wie möglich erledigt haben will. Soweit ich Informiert bin Arbeitet er gerade mal kostendecken bei Beratungskostenbeihilfe. Da er meist für Vermieter arbeitet, wusste der das warscheinlch beim ersten Gespräch noch nicht und machte den Eindruck als würde er alles möglich versuchen um eine korekte Abrechnung zu erreichen und jetzt scheint es Ihm egal zu sein.

Die Gutachterkosten würden warscheinlich die Einsparung überschreiten... es handelt sich um einen betrag von ca. 80 Euro und selbst ohne diese 80 Euro ist ein Guthaben entstanden.deswegen habe ich ich Angst, dass das Jobcenter die Abrechnung akzeptieren wird. aber ich möchte nicht, dass der Mann der mich 2 Jahre lang gemobbt hat auch nur 1 Cent bekommt.Zumal ich selbst das Jobcenter nich beschei...en würde und für ihn erst recht nicht. Nur muss ich zu meinem eigenen Schutz (Dem Mann traue ich alles zu) dem Jobcenter die Schuld dafür "in die Schuhe schieben können... Denn einem Amt bzw. den Beamten würde er das Leben nicht so schwer machen können wie mir.

Ein Betrag in der Abrechnung ist für ein ganzes Jahr berechnet, obwohl die Abrechnung nur für ein halbes Jahr ist. (WEiß ich aus der ersten abrechnung). Zudem ist die Abrechnung schon aus formalen Gründen unwirksam und Centbeträge gibt es auch nicht... wurde alles Aufgerundet. Meinst du, dass mein Sachbearbeiter das bemerkt und er mich Auffordert die Richtigkeit der Abrechnung anhand von Nachweisen vom Anwalt (der ja eh schon eingeschaltet ist) überprüfen zu lassen?

Nemisis2010  08.10.2011, 12:46
@ivonne82

Nur muss ich zu meinem eigenen Schutz (Dem Mann traue ich alles zu) dem Jobcenter die Schuld dafür "in die Schuhe schieben können... Denn einem Amt bzw. den Beamten würde er das Leben nicht so schwer machen können wie mir.

das wird nicht funktionieren, weil Du und nur Du der Vertragspartner des Vermieters bist. Das Amt wäscht hier seine Hände in Unschuld.

VirtualSelf  08.10.2011, 14:19
@Nemisis2010

Es wäre zumindest insofern hilfreich, als dass sie sich dem Vermieter gegenüber darauf berufen könnte, das Amt habe sie aufgefordert, die Abrechnung überprüfen zu lassen, weil der Sachbearbeiter Zweifel an der Rechtmäßigkeit gehabt hat.

Ist die Nachzahlung allerdings nicht sonderlich hoch, werden viele SB kaum mehe als einen Blick auf die Abrechnung werfen und das ganze nicht auch noch auf Plausibilität überprüfen.

ivonne82 
Beitragsersteller
 08.10.2011, 15:47
@VirtualSelf

wenn ein schreiben vom jobcenter vorliegen würde, dass zur überprüfung der abrchnung auffordert, wäre das sehr hilfreich.

aus dieser abrechnung entsteht ein guthaben von 25 euro, obwohl sich das tatsächliche guthaben ca. 100-120 euro betragen würde. das grössere problem sehe ich aber wenn die folgeabrechnungen (2010 und 2011) erstellt werden. da ich bei dieser abrechnung das gefühl habe das einfach irgendwelche beträge eingerechnet wurden um so den rückzahlungsbetrag gering zu halten. denn das könnte spätestens dann auffallen wenn die grundgebühr für wasser für ein jahr (2010) genau so hoch ist, wie die für das halbe jahr 2009 oder kosten für treppenreinigung (die tatsächlich vom mieter selbst durchgeführt wurden), gartenpflege (er nicht mal im mietvertrag auftaucht und vom mieter nie genutzt werden konnte) oder überwachung der warmwasseranlage viel mehr als das doppelte für 6 monate betragen. wenn dann wieder der abrechnung wiedersprochen wird, geht es ja mit den diskusionen, anrufen mit irgendwelchen drohungen usw. wieder los.

evtl. muss der mieter dem jobcenter dann auch erklären warum er nicht gemerkt hat, dass zb. die pflege eines gartens abgerechnet wurde, der kein ebstandteil des mietvertrages ist. das könnte sicher richtig ärger geben für den mieter, oder!?

VirtualSelf  08.10.2011, 18:09
@ivonne82

Ich sag mal so: Nebenkjostenabrechnungen erfordern soviel Spezialwissen, dass alleine das bloße Nicht-Erkennen sicher keinerlei Beihilfetatbestand begründet wird. Als Laie musst du davon ausgehen dürfen, dass dein Vermieter sich an Recht und Gesetz hält. Ansonsten säßen mindestesn 50% der Mieter mit einem Bein im Knast.

Bezüglich der Drohung wird dich das Amt nicht schützen können: hier ist dir eine Mitgliedschaft im Mieterverein dringend anzuraten. Die dortigen Juristen wissen, wie man mit solchen Vermieter umzugehen hat.

ivonne82 
Beitragsersteller
 08.10.2011, 21:36
@VirtualSelf

die abrechnung ist durch die hände eines anwaltes gegangen, der geschrieben hat, dass die abrechnung nicht die anforderungen der rechtssprechung erfüllt, aber trotzdem versucht werden soll ob das jobcenter diese akzeptiert. also weiß der mieter ja auch nachweislich darüber bescheid, dass da was nicht stimmt.

Eine Erschleichung? Was gewinnst u Den dabei? Ist es nicht allein der Vermieter, der hier einen Gewinn hat?

Du kannst dem JC mitteilen, welche Positionen Du für unberechtigt hältst. Musst aber auch damit rechnen, dass es dann den Zahlbetrag entsprechend kürzt. Und dann ist es an Dir, ob Du aus eigener Tasche zuzahlst oder den Kampf gegen den Vermieter aufnimmst.

Also einen Kampf, um Mutti Angela Ausgaben zu ersparen, die sie sonst den bedürftigen Banken zukommen lassen könnte.

Must Du wissen.

Es kommt darauf an...

Wenn der Vermieter Kosten geltend macht, die überhaupt nicht entstanden sind - Luftbuchungen also - dann begeht er einen strafbaren Betrug, weil er den Irrtum dahingehend erregt, daß er nicht vorhandene Ausgaben präsentiert.

Wenn allerdings der Vermieter Kosten in Rechnung stellt, die ihm zwar tatsächlich entstanden sind, die er aber selbst tragen müsste und nur zu Unrecht in der Abrechnung aufführt, so ist dies ein rein zivilrechtliches Problem umd nicht strafbar.

Entsprechend macht sich der Hilfeempfänger im ersteren Fall auch wegen Betruges strafbar - sofern das Jobcenter das Geld direkt an den Vermieter überweist. Anderenfalls wäre es immerhin noch eine Beihilfe.

Ja, das wäre Betrug. Und zwar von demjenigen, der die BK-Abrechnung einreicht und damit dem Jobcenter vorgaukelt, daß diese Kosten tatsächlich angefallen sind und bezahlt werden müssen.

Schwierig zu beantworten. Du kannst natürlich schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Den zuviel bezahlten Betrag kannst du mit der Miete verrechnen (bei einer Rückzahlung), oder du kürzt einfach den Nachzahlungsbetrag. Teile es dem JobCenter mit, dann zahlen sie dir entsprechend weniger. Wenn dein Vermieter das Geld trotzdem haben will, muss er dich verklagen, und da wird er sich wohl hüten, wenn er keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn nicht das JobCenter, sondern du selbst für die Nachzahlung aufkommen müsstest bzw. die Rückzahlung zu niedrig ausgefallen wäre, würdest du es sicher genauso machen. Sollte das JobCenter direkt an den Vermieter überweisen, dann übersende eine Kopie deines Widerspruchs. Dann liegt es am Sachbearbeiter, ob zu viel überweist oder nicht.

Andererseits kannst du die Rechnung vom JobCenter bezahlen lassen und hast deine Ruhe. Das JobCenter kann nun wirklich nicht verlangen, dass du die Abrechnung im einzelnen nachprüfst. Im Endeffekt ist dein Vermieter der Betrüger, nicht du.

Es würde mich jedoch auch ärgern, wenn ich sehen würde, wie jemand so unverfroren mit falschen Angaben das JobCenter betrügt. Zumal der Vermieter offenbar mit Variante 2 rechnet. Es liegt also an dir, wie du vorgehst.

Ich denke aber nicht, dass du dich strafbar gemacht hast. Das hat wohl eher der Vermieter getan.