Bei einer Enterbung, kann man ein Testament anfechten wenn es mit Lügen-Geschichten erstellt wurde und das gegenteil beweisen kann?

6 Antworten

Frag einen Fachanwalt für Erbrecht, ob Du Chancen bei einer Anfechtung des Testamentes hast. In extremen Fällen kann jemand - so weit ich weiß - enterbt werden nach deutschem Recht. In Fällen von "grober Undankbarkeit" und ähnlich gelagerten Umständen. Dabei muß man aber genau hinschauen, wie das rechtlich gebastelt ist und dafür brauchst Du einen Fachmann/eine Fachfrau. 

In allen anderen Fällen bekommst Du einen Pflichtteil, der die Hälfte dessen ist, was Dir sonst gesetzlich zustehen würde. Aber bitte: Frag beim Anwalt, der kennt sich wirklich aus. Gruß, q.

  1. Für deine Nichtberücksichtung in ihrem Testament braucht deine Mutter keine Begründung. Mithin spielen auch vermeindliche Lügen keine Rolle, um dich ausdrücklich und wirksam von der gesetzlichen Erbfolge auszuschliessen, also zu enterben und damit auf dein Pflichtteil zu setzen. Diese Tatsache einer testamentarischen Erbeinsetzung kann man nicht anfechten.
  2. Dass deine Mutter 100.000 EUR verschenkt, gar deine Schwester sich daran bereichert haben soll, musst du beweisen können. Die Tatsache, dass das Geld einmal da gewesen sein soll und es nun nicht mehr ist, gibt das nicht her. Andernfalls sollte man sich mit diesen n. § 185 ff., 189 StGB starftatbestandsbewehrten Mutmaßungen zurückhalten.
  3. Du hast Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis und demnach auf deinem Pflichtteil nach dem am Todestag bestehenden Reinnachlass. Weitergehenden Kontoauzüge, gar Einsicht in die Nachlassunterlagen muss die gewillkürte Erbin nicht beibringen, auch nicht einem Anwalt. Sie kann die insoweit erteilten Auskünfte hilfsweise an Eides statt versichern. Damit bleibt es bei dem erwartet schmalen Pflichtteil.
  4. Die Taten deiner Mutter sind erstens verjährt und zweitens mit ihrem Tod selbstverständlich nicht mehr rechtszuverfolgen.
  5. Dein Anwalt, so er dich in deinem und nicht in seinem Kosteninteresse vertritt, wird dir da nichts anderes sagen.

G imager761

diggi53 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 10:35

Danke für die ausführliche Antwort.

Was passiert ist: Meine Mutter hat 3 Monate bevor sie verstorben ist eine Vollmacht an Nachbarn geschieben, die sollten sich um alles kümmern als sie ins Pflegeheim ging. Diese Nachbarn waren Spione für meine Schwester weil meine Schwester vor 3 Jahre von meine Mutter rausgeworfen wurde weil sie meine Mutter beklaut hat auch bei ihr eingebrochen ist. Das habe ich schriftlich weil ich mein Schwester deswegen anzeigen sollte, habe ich aber nicht gemacht, leider. Die haben das Konto von meine Mutter abgeräumt und ein Neues Konto eröffnen in Namen meine Mutter mit grade genug drauf für die Beerdigung, den Rest verschwinden lassen. Ich weiss welche Bank die abgeräumt haben.

Das kann ja wohl nicht angehen das man vorher alles klaut und abräumt, so das die angeben können am Totestag war nichts mehr da.

Ausserdem leidete meine Mutter an Demenz, mit klarer Verstand wäre meine Schwester nicht Alleinerbe. Das Testament wurde vor 15 Jahre erstellt. Ich war der einziger der davon nichts wusste.

Was § 185 ff., 189 StGB bedeutet weiss ich natürlich nicht. Wenn ich das Google kommt Beleidigung.

MfG

diggi53 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 10:55
@diggi53

Okay, ich habe das § 185 ff., 189 StGB weiter gegoogelt da ist mehr dazu als nur Beleidigung.

imager761  24.06.2016, 07:22
@diggi53

Ein vor 15 Jahren erstelltes Testament dürfte jenseits eines begründeten Zweifels der Testierfähigkeit wirksam sein.

Noch einmal: Behauptungen, "die haben das Konto von meine Mutter abgeräumt und ein Neues Konto eröffnen in Namen meine Mutter mit grade genug drauf für die Beerdigung, den Rest verschwinden lassen" sind strafbar, wenn man sie nicht bewesien kann.

Ebensogut hätte deine Mutter einem Kontowechsel für die Bevollmächtigten zustimmen und lebzeitig großzügige Schenkungen oder Spenden verfügen können, damit die gesetzl. erbberechtigten Töchter, die sich scheinbar nur für ihr Geld interessieren, zu verhindern. Dement meint nicht geschäftsunfähig.

G imager761

Das Testament ist eine Willenserklärung. Ich will, dass nach meinem Tod Person X mein Eigentum Y bekommt.

Wie soll man bei so einer Willenserklärung Lügengeschichten erzählen? Jede Geschichte, die außerdem erzählt wird, hat doch gar nichts mit dem Testament an sich zu tun.

Man kann aber natürlich nur vererben, was einem auch gehört.

Mein Beileid zu deiner Geschichte, aber deine Vorgeschichte wird dir keinen höheren Erbanteil einräumen.

diggi53 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 12:01

Steht mir nicht Schadensersatz zu wenn ich beweisen kann das ich misshandelt worden bin und meine Mutter es auf meine Schulbildung und Ausbildung abgesehen hat zu zerstören ?

Suboptimierer  20.06.2016, 12:02
@diggi53

Du kannst diesbezüglich sicherlich Anzeige erstatten. Das ist aber vom Testament inhaltlich zu trennen.

Achso, du fragst, ob man einen Toten anzeigen kann? Das glaube ich nicht.

diggi53 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 11:41
@Suboptimierer

Das glaubst du nicht, bist aber nicht ganz sicher, besser nichts schreiben wenn man keine Ahnung hat, wenn das übele Nachrede was im Testament steht zu gunsten meine Schwester fällt könnte die zu verantwortung gezogen werden.

Suboptimierer  23.06.2016, 11:47
@diggi53

Zum Nichtsschreiben ist es längst zu spät. Ich musste erstmal die Frage richtig verstehen.

Nichts gegen dich, aber ich lasse mir ungern vorschreiben, wann ich wo etwas schreiben darf.
Hier sind auch Meinungen und Diskussionen erlaubt. Es ist besser, wenn die Fragesteller dies im Hinterkopf behalten.

Vor ihrem Tod konnte deine Mutter machen, was sie wollte, auch ihr Geld an deine Schwester verschenken. Du hast in diesem Fall jedoch den Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Dann werden die 100.000,-- Euro bei der Berechnung des Pflichtteiles mit berücksichtigt. Ohne Anwalt kommst du da nicht weiter. Und wen willst du auf Schadensersatz verklagen? wenn, hättest du deine Mutter anzeigen müssen- lebzeitig. Nun ist es dafür zu spät.

deinen Pflichtteil bekommst du doch- oder!

diggi53 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 11:53

Ja, aber nicht viel, 3 Monate bevor meine Muter verstorben ist hat meine Schwester meine Mutter ihr Konto abgeräumt eine neues eröffnet mit einer Vollmacht, mit grade genug für die Beerdigung und sich 100,000- in die eigene Tasche gesteckt

sassenach4u  20.06.2016, 12:06
@diggi53

Vor ihrem Tod konnte deine Mutter machen, was sie wollte, auch ihr Geld an deine Schwester verschenken. Du hast in diesem Fall jedoch den Anspruch auf Pflichtteilsergänzung. Dann werden die 100.000,-- Euro bei der Berechnung des Pflichtteiles mit berücksichtigt. Ohne Anwalt kommst du da nicht weiter. Und wen willst du auf Schadensersatz verklagen? wenn, hättest du deine Mutter anzeigen müssen- lebzeitig. Nun ist es dafür zu spät.

diggi53 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 12:16
@sassenach4u

Ja, ich habe ein Anwalt aber leider kein Erbrechtsexperten ich wusste nicht das meine Schwester so ein Schwein ist

imager761  23.06.2016, 06:48
@sassenach4u


Dann werden die 100.000,-- Euro bei der Berechnung des Pflichtteiles mit berücksichtigt. Ohne Anwalt kommst du da nicht weiter.

Mit Anwalt auch nicht: Die Erbin darf diese Schenkung bestreiten und auf lebzeitig eigene Verwendung bzw. Verfügung der Erblasserin, etwa großzügige Spenden, verweisen.
Die Fragestellerin bzw. ihr Anwalt müsste das Gegenteil beweisen können, um einen Forderungsanspruch im Rahmen einer Pflichtteilsergänzung betreiben zu können.