Waschbecken kaputt
Helft mir bioite mal, eigentlich meine ich es zu wissen aber vielleicht weiß es ja einer von Euch doch besser und kann mich berichtigen.
Wohne zur Miete und mir ist heute beim Putzen des Badezimmerspiegels eben jener Spiegel ins Waschbecken gefallen.Spiegel kaputt und im Waschbecken ein großes Loch. Ich glaube der Spiegel ist über meine Privathaftpflicht nicht versichert weil ich dafür gesondert eine Glasversicherung hätte abschließen können.Aber der Schaden am Waschbecken müßte doch über meine Haftpflicht versichert sein oder nicht?Oder ist es nicht mitversichert weil der Schaden aufgrund des Spiegels entstanden ist gegen dessen Schaden ich mich seperat hätte versichern können? Vielen Dank schonmal.
6 Antworten
Ja, ohne Glasversicherung wirst Du auf den Kosten für den Spiegel "sitzenbleiben". Das Waschbecken ist Eigentum des Vermieters. Dieser ist für den Ersatz zuständig. Sobald er gegen Dich Schadenersatzforderugen erhebt, kannst Du diese an Deine Privathaftpflichtversicherung weiterleiten. Beachte, dass ein Bereicherungsverbot gilt: Bei einem Waschbecken, welches schon einige Jahre in Betrieb war, wird nicht der Neupreis erstattet, sondern der Zeitwert - natürlich zuzüglich der Demontage- und Montagekosten durch einen Fachbetrieb. Eine höhere Forderung des Vermieters wäre also nicht rechtens, diese würde Dein Haftpflichtversicherer für Dich abwehren. Du musst also nicht etwa aus Deiner Tasche draufzahlen...
Mach ein Foto von dem beschädigten Waschbecken und melde es deiner Haftpflichgtversicherung. Wahrschenlich bekommst du sofort die Freigabe zur Reparatur, da du ohne Waschbecken ja nicht gut leben kannst.
AUCH der Vermieter hat eine Haftpflicht, so oder so, du musst nicht zahlen
Also mein Vermieter ist kulant und zahlt sowas
So kulant ist keiner, dass er der Haftpflichtversicherung seines Mieters Geld schenkt.
Wenn Du eine gemietete Wohnung hast kommt es drauf an was Du im Vertrag stehen hast wieviel Du selber übernehmen musst.
Ansonsten ist es nicht schön für Deinen Vermieter aber das ist seine Sache.
Haftpflichtversicherungen greifen grundsätzlich immer dann, wenn jemand von mir Schadenersatz fordern kann. Der Vermieter will ein neues Waschbecken. Ich habe es aus Schusseligkeit kaputt gemacht, also will er zu recht, dass ich es bezahle. Deshalb habe ich eine Haftpflichtversicherung, die in diesem Fall einspringt.
Danke,ich denke auch dass der Schaden etwas für meine Privathaftpflichtversicherung ist.Auch wenn der Schaden vom nicht versicherten Badezimmerspiegel verursacht wurde,müßte der Folgeschaden am Waschbecken ja übernommen werden.
Genau. ;)
Die Haftpflicht des Vermieters greift, wenn er selbst einen Schaden verursacht, nicht, wenn er einen erleidet.