Waschbecken kaputt

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Ja, ohne Glasversicherung wirst Du auf den Kosten für den Spiegel "sitzenbleiben". Das Waschbecken ist Eigentum des Vermieters. Dieser ist für den Ersatz zuständig. Sobald er gegen Dich Schadenersatzforderugen erhebt, kannst Du diese an Deine Privathaftpflichtversicherung weiterleiten. Beachte, dass ein Bereicherungsverbot gilt: Bei einem Waschbecken, welches schon einige Jahre in Betrieb war, wird nicht der Neupreis erstattet, sondern der Zeitwert - natürlich zuzüglich der Demontage- und Montagekosten durch einen Fachbetrieb. Eine höhere Forderung des Vermieters wäre also nicht rechtens, diese würde Dein Haftpflichtversicherer für Dich abwehren. Du musst also nicht etwa aus Deiner Tasche draufzahlen...

Mach ein Foto von dem beschädigten Waschbecken und melde es deiner Haftpflichgtversicherung. Wahrschenlich bekommst du sofort die Freigabe zur Reparatur, da du ohne Waschbecken ja nicht gut leben kannst.

AUCH der Vermieter hat eine Haftpflicht, so oder so, du musst nicht zahlen

FloVi  13.02.2011, 12:57

Die Haftpflicht des Vermieters greift, wenn er selbst einen Schaden verursacht, nicht, wenn er einen erleidet.

Sommersprosse01  13.02.2011, 13:01
@FloVi

Also mein Vermieter ist kulant und zahlt sowas

DerHans  13.02.2011, 13:14
@Sommersprosse01

So kulant ist keiner, dass er der Haftpflichtversicherung seines Mieters Geld schenkt.

Wenn Du eine gemietete Wohnung hast kommt es drauf an was Du im Vertrag stehen hast wieviel Du selber übernehmen musst.

Ansonsten ist es nicht schön für Deinen Vermieter aber das ist seine Sache.

Haftpflichtversicherungen greifen grundsätzlich immer dann, wenn jemand von mir Schadenersatz fordern kann. Der Vermieter will ein neues Waschbecken. Ich habe es aus Schusseligkeit kaputt gemacht, also will er zu recht, dass ich es bezahle. Deshalb habe ich eine Haftpflichtversicherung, die in diesem Fall einspringt.

Jidabruce 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 13:13

Danke,ich denke auch dass der Schaden etwas für meine Privathaftpflichtversicherung ist.Auch wenn der Schaden vom nicht versicherten Badezimmerspiegel verursacht wurde,müßte der Folgeschaden am Waschbecken ja übernommen werden.