BG Rente Erwerbsunfähig
Guten Abend! Mein Mann (1971 geb.) hatte vor 2 Jahren einen schweren Arbeitsunfall. Er wurde deshalb Berufsunfähig. Aufgrund seinen Verletzungen kam eine Umschulung für ihn nicht in Frage. Seine Firma hat ihm einen 4 h Job angeboten. Wiedereingliederung müsste abgebrochen werden, da er nicht über 2 h kam ohne Beschwerden und die 78 Verletztengeld ausliefen. Er musst einen Rentenantrag stellen und ist seit dem (Okt 2014) zu Hause. Der Rentenantrag wurde nach 6 Wochen bereits abgelehnt, Widerspruch über Anwältin läuft. Letzten Sa hatte er die letzte Begutachtung wegen der BG Rente. Er wurde chirurgisch, neurologisch, neurourologisch und psychotisch begutachtet. Nun zu meiner Frage. Steht ihm auf Grund der Erwerbslosigkeit die volle BG Rente zu oder erhält er die BG Rente nach den eingestuften % der Gutachten? Was ist wenn die Begutachtung 60% BG Rente ergibt er jedoch erwerbsunfähig ist? Er ist nach wie vor krank geschrieben und erhält momentan ALG 1, Nahtlosigkeit. Die Gutachterin der Arge hat ihn ebenfalls als erwerbsunfähig eingestuft.
Danke für Eure Antworten! LG Schnute71
2 Antworten
Hoi.
Da klingt einiges komisch.
Grundsätzlich wird die BG nach dem im Gutachten festgestellten Prozenten die Rente festsetzen.
Wieso gilt er bei der ARGE als erwerbsunfähig, erhält aber von der BG keine vorläufige Rente??? Er sollte aber auf jeden Fall auch bei der DRV(Dt. Rentenversicherung - ehemals BfA/LVA) die EU-Rente beantragen.
Aber eure Anwältin ist da ja am Ball.
Ciao Loki
Nur zur Info.
Laut Gesamtgutachten der BG hat mein Mann eine MDE von 80%.
Von der BG wurde eine Unfallrente von 70% festgesetzt.
Alle 4 Gutachten lagen der DRV vor und trotzdem wurde die Erwerbsminderungsrente im Widerspruchsverfahren erneut abgelehnt. Wir haben nun über unsere Anwältin Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Laut der DRV ist mein Mann noch über 6 h erwerbsfähig. Darüber könnte man echt lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Selbst die Sachbearbeiter der BG waren darüber sprachlos.
LG Schnute
Danke. Wir haben von allen Befunden jeweils eine Kopie dem jeweiligen Gutachter übergeben. Wir warten die Festsetzung der BG Rente erst einmal ab. Gruß Schnute 71
Es ist in der Tat so, daß die Berufsgenossenschaften nicht gerade für Ihre Menschenfreundlichkeit bekannt sind!
Bereits in der Antragsphase auf Leistungen können von juristischen Laien gravierende Fehler gemacht werden, welche im Nachhinein nur sehr schwer zu korrigieren sind!
Eine Begutachtung kann nur so gut oder schlecht ausfallen, wie die eigene Krankenakte hergibt!
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Wer sich auf die Unterlagen der Sozialversicherungsträger verläßt, hat meist schlechte Karten!
Aus diesem Grund sollte die eigenen Krankenakte stets komplett und aktuell sein, fehlende Unterlagen lassen sich oft nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr beschaffen!
Die Aufbewahrungsfristen sind meist 10 Jahre!
Originale sollten niemals aus der Hand gegeben werden!
google>>
ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung/verfahrensarten/antragsverfahren-unfallversicherung.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo und danke für deine Antwort. Die BG zahlt noch keine vorläufige Rente, sicher weil noch nicht alle Begutachtungen vorliegen (letzte Begutachung war vor einer Woche). Ein Rentenantrag bei der DRV wurde im Nov 14 bereits gestellt und schon abgelehnt, daher auch der Widerspruch über Anwalt. Ich wollte eigentlich wissen, was ist, wenn die Begutachtung, sagen wir mal, 60% BG Rente ergibt. Mein Mann ist jedoch erwerbsunfähig durch den Arbeitsunfall. Habe im Internet gelesen, wenn jemand durch einen Arbeitsunfall erwerbsunfähig wird, steht ihm eine Vollrente von 100% der BG zu. Stimmt das oder kann es auch sein das er zb. nur die 60 % bekommt, die die Begutachtung angenommen ergeben hat (ist nur ein Beispiel, bisher wissen wir nicht wie hoch die % der BG sein wird). Danke schon mal für die Antworten!
Nein, "zustehen" würde ich nicht sagen. Es dürfte jedoch fast immer die Folge sein.
Oft bekommt ein Verletzter schon die Vollrente, ist jedoch noch arbeitsfähig: z.B. bei einer Schädigung der Nieren(Dialyse) oder dem Verlust beider Beine.
Es bleibt daher abzuwarten, was die einzelnen Gutachten der BG und der Widerspruch bei der Rentenversicherung ergeben.
Aber es ist schon komisch, das die ARGE-Gutachterin zu der einen und das Gutachten der DRV zu eine anderen Beurteilung kommt.
Hallo schnute71,
Sie schreiben unter anderem:
BG Rente ErwerbsunfähigDer Rentenantrag wurde nach 6 Wochen bereits abgelehnt, Widerspruch über Anwältin läuft
Antwort:
Mit Geburtsdatum nach dem 1.1.1961 besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Daß Anträge abgelehnt werden, ist eher die Regel als die Ausnahme!
In den meisten Fällen scheitern die Anträge, weil die eigenen Krankenakte nicht optimiert worden ist!
Ohne kompetenten Rechtsbeistand hat man gegen die Berufsgenossenschaft in der Regel kaum eine Erfolgsschance und dasselbe gilt auch für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei der DRV!
Damit bei einer Begutachtung auch wirklich alle wichtigen, gesundheitlichen Schädigungen erfaßt und korrekt bewertet werden, sollte die eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" optimiert werden!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
google>>
erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung/arbeitsunfall.html
google>>
ra-buechner.de/fachbereiche/deutsche-rentenversicherung/erwerbsminderungsrente.html
Nun zu meiner Frage. Steht ihm auf Grund der Erwerbslosigkeit die volle BG Rente zu oder erhält er die BG Rente nach den eingestuften % der Gutachten? Was ist wenn die Begutachtung 60% BG Rente ergibt er jedoch erwerbsunfähig ist?
Nun zu meiner Frage. Steht ihm auf Grund der Erwerbslosigkeit die volle BG Rente zu oder erhält er die BG Rente nach den eingestuften % der Gutachten? Was ist wenn die Begutachtung 60% BG Rente ergibt er jedoch erwerbsunfähig ist?
Antwort:
Diese Frage kann Ihnen in der Regel nur Ihr Fachanwalt nach Einsicht in Ihre Akten beantworten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo... Würde es helfen der DRV ein Schreiben unseren D Arztes hinterher zusenden, in dem er bestätigt, dass mein Mann aufgrund seiner Verletzung unter 3 h Erwerbsfähigkeit liegt? Oder muss das generell per Gutachten vorliegen?
Hallo Konrad, danke für deine Antwort, die ich eben erst bemerkt und gelesen habe. Die Gutachterin vom Arbeitsamt hat meinen Mann unter 3 h Erwerbstätigkeit eingestuft. Bei der BG wurde er nach 1,5 Jahren Verletztengeldzahlung mit der Begründung "da ihre Einstufung unter 4 h Erwerbstätigkeit liegt kommt für sie derzeit auf keine Umschulung in Frage" ausgelistet. Naja, wir müssen uns in Geduld üben und abwarten. Gruß Schnute71
Hallo hubkon, danke für deine Antwort. Wir haben bei der DRV ärztliche Befunde eingereicht, die wir als Kopie hatten. Momentan sind alle 4 Begutachtungen von der BG erfolgt, allerdings noch nicht alle in schriftlicher Form eingetroffen. Die DRV hat weder ein Gutachten noch sonst eine ärztliche Untersuchung im Auftrag gegeben. Vielleicht wird die DRV sich die Gutachten von der BG mit heranziehen. Momentan läuft das Widerspruchsverfahren bei der DRV, ging Mitte Mai bei der DRV über unsere Anwältin ein. Allerdings haben wir das Vertrauen in den Staat verloren und denken das wir den Klageweg bestreiten müssen. Bis Anfang November erhält mein Mann noch das ALG 1 und danach nichts mehr, da ich "zu viel" verdiene. Selbst seine Krankenversicherung müssen wir dann ab Anfang November selbst zahlen, wenn bis dahin die Erwerbsminderungsrente nicht durch ist. Danke für deine Antwort!
Wir haben bei der DRV ärztliche Befunde eingereicht, die wir als Kopie hatten.
Antwort:
Ja, das ist der übliche Weg, der oft aber keinen Erfolg zeigt, weil diese ärztlichen Befunde meist nicht stichhaltig sind!
Da Ihr werter Mann nach Ihren eigenen Angaben nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat er keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und kann jederzeit auf irgendwelche leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, sofern der Nachweis von abgesunkener Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt , nicht vorliegt!
Laut DRV sind leichte Tätigkeiten z.B. Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, ähnliche leichte Tätigkeiten!
Diese Argumentation wird seitens der Rechtsanwälte der DRV bei Verfahren vor den Sozialgerichten regelmäßig angewendet!
Es muß also der Nachweis erbracht werden, daß selbst deratige leichte Tätigkeiten auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausgeübt werden können!
Diese Aussagen sind aber den meisten ärztlichen Befunden nicht zu entnehmen, weil die Ausarbeitung für die Ärzte einen erheblichen Zeit- und Verwaltungsmehraufwand beinhaltet und von den Sozialversicherungsträgern an die Ärzte nicht vergütet wird.
Viele Ärzte haben auch Angst davor, derart glasklare Arztberichte auszustellen, weil Sie Angst davor haben, daß die Sozialversicherungsträger mit Repräsalien reagieren!
Allerdings haben wir das Vertrauen in den Staat verloren und denken das wir den Klageweg bestreiten müssen.
Antwort:
Damit ist in der Tat zu rechnen!
Aus diesem Grund sollten Sie Ihre eigenen Krankenakten immer so optimieren und vorhalten, daß diese jederzeit einem Verfahren vor dem Sozialgericht standhalten!
Diese Vorgehensweise kann ein Verfahren erheblich beschleunigen und abkürzen!
Die DRV hat weder ein Gutachten noch sonst eine ärztliche Untersuchung im Auftrag gegeben. Vielleicht wird die DRV sich die Gutachten von der BG mit heranziehen.
Antwort:
Aus diesem Grund eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" optimieren und bei der DRV nachreichen, damit bei weiteren Begutachtungen diese Dinge automatisch mit einfliesen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo. Sorry habe eben erst gesehen das du mir bereits geantwortet hast. Bin hier neu im Chat und muss mich erst einmal einfinden. Bei der Arge wurde mein Mann zur Begutachtung einbestellt. Die Gutachterin war eine Psychatrin. Sie hat ihn als erwerbsunfähig auf Grund der körperlichen Einschränkung und auf Grund der Psyche eingeschätzt und es ihm so bescheinigt, worauf er auch das ALG 1 nach der Nahtlosigkeit erhält. Diese Einschätzung habe der DRV auch nachgesandt Anfang Dez. Dann waren die ganzen Feiertage und Ende Januar kam bereits die Ablehnung. Die DRV hatte nur die ärztlichen Befunde als Kopie in der Akte, welche wir beim Antrag mit abgegeben haben. Es wurden weder Ärzte angeschrieben noch ein Gutachter beauftragt. Wir denken, dass man die Akte nicht mal geöffnet hat und auf Dummfang geht, auf den Kosten unserer Nerven. Mein Mann ist 1971 geboren, wahrscheinlich in deren Auge zu jung für die Rente. Mein Mann hatte vor 2 Jahren einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn. Ist mit seinem LKW auf das Stauende gefahren. Er zog sich folgende Verletzung zu: Acetabulumfraktur, Wadenbeinbruch, Rippenbruch, Radiusfraktur der rechten Hand, fussheberschwäche, Verletzung der Nerves Peroneus und Gluteus (hoffe richtig geschrieben) sowie Nervenverletzung der Blase (da bekommt er zum Test in 2 Wochen einen Blasenschrittmacher)... Er ist durch die Verletzung nicht mehr als 1 max 2 h belastbar(tagesformabhängig)..., er kann nicht lange stehen, sitzen oder laufen. Später kommt noch mal eine OP für ein künstliches Hüftgelenk hinzu. Psychisch ist er erheblich angeschlagen, hat alle Hobbys, Arbeit und Gesundheit verloren. Am schlimmsten fehlt ihm die Arbeit. Er ist ungekündigt. Könnte sofort 4 h im Büro arbeiten, schafft es aber nicht. Die Begutachtungen und die Ablehnung der Rente hat ihm erneut zugesetzt, so dass er nun Antidepressiva nimmt, zusätzlich zu seinem Opium Pflaster. Schlimm genug so ein Unfall und die Behörden Nerven zusätzlich. Der psychologische Gutachter ist nur darauf rumgeritten, wann er arbeiten gehen will, ob er sich nicht einen nebenjob aufnehmen möchte und das die BG schon gut in ihn investiert hat. Die Gutachterin der Neurologie meinte, er soll sich ein Poimplantat einsetzten lassen, wenn er nicht lange sitzen kann. Nur würde das wohl kaum was nützen. Man hat da eher das Gefühl der Gefälligkeitsgutachten für die BG. Wir warten die Gutachten ab und legen die unserer Anwältin zur Überprüfung vor. Danke fürs zuhören bzw. lesen. LG Schnute