BG und Tod eines Mietglieds der Bedarfsgemeinschaft?
hallo, ich versuche es so knapp wie möglich zu beschreiben.
eine familie mit den eltern und 4 kindern leben zusammen und beziehen h4. der vater allerdings erhält eine rente und geld vom sozialamt, da schwer erkrankt und nicht mehr arbeitsfähig. die miete wird auf 6 geteilt, dh in der berechung der kdu taucht der vater auf, bedarf ist aber auf 0 gesetzt, er erhält den mietanteil aber vom sozialamt.
der vater ist im oktober gestorben. gleichzeitig fängt der große sohn mit dem studium an. logisch ist,, das bei diesem sohn in bezug auf die miete verfahren wird wie beim vater, dh er taucht bei den kdu auf, wird aber auf 0 bei bedarf gesetzt. aber: die miete wurde insg um 1/6 gekürzt, weil der vater raus ist aus der bg! die restmiete wird dann auf 5 geteilt. die mutter hat nie eine kostensenkungsaufforderung erhalten, es wurde einfach gekürzt. ist das rechtens? ich habe mal was von einer angemessenen übergangsfrist gelesen, in der weiterhin die volle miete anerkannt werden muss, und dann muss eine kostensenkungserklärung erfolgen.
wäe schön wenn jmd den entsprechenden § kennt und was die familie tun soll.
lg
2 Antworten
Die Familie sollte zum Amt gehen und endlich das Gespräch führen, das seit Oktober überfällig ist. Und sich vorher gut überlegen, ob sie nicht auch selbst ein bisschen mitverantwortlich ist...
Wenn sie sich das nicht zutraut - es gibt Sozialberatungsstellen (z.B. von Diakonie, Awo, Caritas), wo einem gegen einen geringen Unkostenbeitrag geholfen wird.
moment, hier läuft was falsch. wenn der vater tot ist, wird er aus der bg gestrichen. wenn der sohn mit dem studium anfängt, wird er aus der bg gestrichen auch miettechnisch. die miete wird nur noch durch fünf geteilt und die bg erhält nur noch miete für vier personen, der sohn bekommt bafög und muss aus diesem den mietanteil bestreiten oder eben arbeiten gehen um den betrag zu finanzieren. er hat keinen anspruch mehr auf alg2.
die miete wurde nicht gesenkt, nur falsch berechnet und verteilt.
wenn eine kostensenkung erfolgen sollte, dann hätten sie bescheid bekommen. hier muss einfach nur mal zum jobcenter gegangen werden und um korrektur des bescheides gebeten werden. der sohn soll seinen anteil an mutti abgeben und gut ist.