Rente auf unbestimmte Zeit?

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Hoi.

Das regelt alles der §62 SGB VII:

§ 62  SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2)

Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet.

Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

Ja, die vorläufige Rente würde nunmehr als Dauerrente gezahlt werden. Allerdings kommt evtl. Abs.2 Satz 2 zum Tragen. Wenn nun endlich das neue Gutachten da ist, wird neu festgestellt - und das kann sogar bis zum Rentenverlust gehen(M.d.E. unter 20). 

Ciao Loki 

Die Zahlung der Rente, hat doch mit der Dauer der Rente absolut nichts zu tun. Du würdest sie nachgezahlt bekommen!

Ich hoffe, dich richtig verstanden zu haben..so eindeutig war es für mich nicht zu verstehen!

schnute71 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 18:52

Die BG Rente auf unbestimmte Zeit muss mit Abschluss von 3 Jahren nach dem Unfall gezahlt werden, ist gesetzlich so geregelt.
Vorher wird die vorläufige BG Rente gezahlt. Es bedeutet nicht, dass beide Renten gleich hoch sind.

Meine Frage ist, wenn bis zum Termin 3 Jahre nach dem Unfall das neue Gesamtgutachten nicht fertig sein sollte, ob dann die vorläufige BG Rente zur dauerhaften übergeht?

amdros  12.12.2015, 18:58
@schnute71

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es bis Mai nicht fertig sein sollte..aber wissen wird man es nicht können!? 

Kann mir allerdings auch nicht vorstellen, daß daraus dann automatisch ein dauerhafter Rentenbezug entstehen wird.

Das ist allerdings nur meine Vermutung und um Gewissheit zu bekommen, würde ich mich an deiner Stelle mal mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen.

Alles Gute....

schnute71 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 11:54

Danke Dieter, mache ich!

schnute71 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 20:14

Die Rentenversicherung hat damit nix zu tun. Ich rede von der Berufsgenossenschaft.

dieter273  13.12.2015, 14:11
@schnute71

Halte dich an den Beitrag von Lokicorax, denn der ist korrekt.