MDE BG Rente?
Guten Tag, vielleicht kann jemand weiterhelfen. Mein Mann bekam bei der ersten urologischen Begutachtung der BG 15% MDE (die urologische ist eine von 4 Begutachtungen). Nun soll die BG Rente nach 3 Jahren auf Zeit festgesetzt werden. Zwischen beiden Begutachtungen erfolgte bei meinem Mann die Implantation eines Blasenschrittmachers. Laut Tabelle MDE müsste ihm doch nun 20-40 % urologisch zustehen, oder denke ich da falsch. Uns ist mittlerweile bekannt, dass der Urologe nur 10% gegeben hat.
Er hat sich doch auch an die MDE Tabelle zu halten oder ?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Hoi.
Die Begutachtung im Sozialrecht ist eine komplexe Sache. Es reicht nicht, die Gesundheitsfolgen auf zu zählen und dann aus einer Tabelle zusammen zurechnen.
Hier mal ein Auszug aus "Begutachtungsrichtlinien":
"Bei der GdB/MdE-Beurteilung der festgestellten Gesundheitsstö-
rungen ist der GdB/MdE-Grad für jedes Funktionssystem gesondert
anzugeben; abschließend ist dann der Gesamt-GdB/MdE-Grad
zu beurteilen, der sich aus allen festgestellten Gesundheitsstörungen
ergibt
Die in der GdS-Tabelle aufgeführten Werte sind aus langer Erfahrung gewonnen und stellen altersunabhängige (auch trainingsunabhängige) Mittelwerte dar. Je nach Einzelfall kann von den Tabellenwerten mit einer die besonderen Gegebenheiten darstellenden Begründung abgewichen werden.
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar
Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch
alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte
nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die
Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen
der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit
unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
zueinander.
Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen
sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen
Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen
in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben sind."
Ich würde jetzt erstmal abwarten, wie hoch die Gesamt-MdE im abschliessenden Rentenbescheid ausfällt. Dort werden alle Begutachtungen zusammengefasst und eine Gesamt-MdE festgesetzt. Erst wenn dort ein Wert festgestellt wird, der euch "nicht passt", könnt ihr durch Widerspruch oder Klage dagegen vorgehen.
Ciao Loki
Es handelte sich zufällig um den gleichen Gutachter. Er zog die Gutachten der BG auch für die Unfallversicherung mit heran.
Dankeschön. So sehe ich es auch. Werde morgen Widerspruch einlegen und um erneute Prüfung bitten.
Damit hat der Gutachter der Urologie, der Gutachter der aus den Einzelgutachten das Gesamtgutachten erstellt hat sowie die Versicherung etwas übersehen.
Der Gutachter gibt nur eine Empfehlung ab, die Versicherung(sowohl die private als auch die gesetzliche) ziehen dann ihre Schlüsse draus und setzen die Prozente fest.
Auch Gutachter können Fehler machen - möglich, dass der Gutachter es übersehen hat, dass die Unfallfolgen sich verschlimmert haben. Aber auch die Versicherung hat geschlafen, wenn sie die Daten ungeprüft übernimmt. Also - auch bei der privaten diesen Fehler ansprechen.
Die private Unfallversicherung beauftragt ihren eigenen Sachverständigen. Der hat ganz andere Kriterien zu berücksichtigen als der Gutachter der BG.
Das kann man nicht einfach 1 : 1 übernehmen.
Allerdings kann man bei der BG auch jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen. Was ja hier nach einem späteren operativen Eingriff durchaus gegeben scheint
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Hierbei muss natürlich berücksichtigt werden, dass die BG nur eine MdE feststellt, die azf Grund eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit eingetreten ist.
Der normale Zustand entsprechend des Lebensalters wird dabei berücksichtigt. (Kann also zu Abzügen bei der Bemessung führen)
Eine Tabelle kann immer nur als Hilfsmittel angesehen werden. Sie kann dem begutachtenden Arzt nicht die Entscheidung abnehmen. Sonst bräuchte man ja kein teures Gutachten mehr sondern würde nur noch in den Katalog schauen.
Das ist mir klar. Aber, die urologischen % wurden 1:1 übernommen. Nur ist das urologische Gutachten zu gering ausgefallen. Vielleicht hätte die private Unfallversicherung auch die höheren % der Begutachtung 1:1 übernommen.
Mir geht es jedoch momentan nicht um die BG Rente sondern um die % für die Invalidität der Unfallversicherung.
Sie private und die gesetzliche Unfallversicherung haben aber nicht 100 % identische Kriterien um eine Invalidität festzustellen.
Das ist NICHT gegenseitig übertragbar
Danke für deine Antwort. Hier geht es aber um die Implantation des Blasenschrittmachers. Aufgrund des Arbeitsunfalls liegt eine Blasenentleerungsstörung vor, da auch hier Nerven beschädigt wurden. Dieses ist unfallbedingt und auch so angenommen wurden und hat nix mit dem Alter zu tun. Und laut MDE Tabelle wird diese Blasenentleerungsstörung in den schwereren Grad eingestuft und da liegt die MDE bei 20-40%.
Also ist für meines Erachtens 10% nicht richtig, wie der Gutachter es eingeschätzt hat.
Trotz alle dem ist eine Tabelle immer nur ein Hilfsmittel. Maßgeblich ist im Sozialrecht immer der Einzelfall.
In einem weiteren Kommentar habe ich ja darauf hingewiesen, dass jederzeit auch ein Verschlimmerungsantrag möglich ist.
In meinem eigenen Fall hat die VerwBG sogar 30 Jahre nach dem Unfall die MdE von 10 auf 20 % (von sich aus !) erhöht.
Bereits damals wurde darauf hingewiesen dass als Spätfolge mit einer Arthrose zu rechnen ist. Diese ist jetzt eingetreten. Eben mehr als altersbedingt.
Wir haben doch schon Bescheid von der privaten Unfallversicherung. Da summieren sie die % zusammen.
Sprich sie schreiben:
Versicherte Invaliditätssumme beträgt 70.000 EUR
- voller Wert des Beins beträgt lt. Gliedertaxe 75%, dazu bestätigte Beeinträchtigung 5/10 ergeben 37,5 %
- 10% außerhalb der Gliedertaxe ( Urologisch)
Durch die progressive Invaliditätsstaffel nach dem Modell 500% (Progression) ergeben sich aus der 47,5%=137,5%
137,5% aus der versicherten Invaliditätssumme ergeben somit eine Invaliditätsentschädigung von 96.250 EUR.
( im Gutachten steht: zunächst ist festzustellen, dass man die rein urologische Unfallfolgen, die man mit 10% für die BG Rente bemessen hat, auch für die private Unfallversicherung übernehmen kann und daher von einer Invalidität von 10% ausgehen kann.)
Und dazu ist meine Frage: diese 10% wurden vom Gutachter festgelegt und sind definitiv zu wenig, da mein Mann im letzten Jahr einen Blasenschrittmacher implantiert bekommen hat. Laut MDE Tabelle-
Entleerungsstörungen der Blase
- stärkeres Grades (Anwendung eines Blasenschrittmachers) 20-40 % MDE.
Sprich hätte der Urologe sich an die MDE orientiert, was er für die Begutachtung wohl tun muss, hätte mein Mann mindestens 20% urologisch erhalten. Die private Unfallversicherung hätte dieses wahrscheinlich auch so übernommen, wie die 10%.
Hier geht es nicht um die BG Rente. Das es bei der BG Rente die % nicht einzeln summiert werden, ist mir klar. Und den Bescheid über die neue BG Rente haben wir noch nicht. Da werden wir gesondert Widerspruch einlegen.
Nun war meine Frage, wieso kann der Urologe nur 10% geben wenn die MDE Tabelle 20-40 % vorgibt?
Ich hoffe ich habe es ausführlicher erklärt.
Lieben Dank im Voraus!