BFD und Schwanger?
Hallo, am Mittwoch habe ich erfahren dass ich Schwanger bin. Ich leiste gerade aber ein Bundesfreiwilligendienst in einer Kita für U3 Kinder ab. Ich habe es in der Kita noch nicht gesagt, wollte es nächste Woche mitteilen. Meine Frage vorab ist aber, falls ich ein Berufsverbot bekomme, wegen zb nicht vorhandenen Antikörper gegen Ringelröteln oder andere Kinderkrankheiten, bekomme ich meinen Lohn/Taschengeld dann weiter oder werde ich gekündigt? Normalerweise gilt ja während der SS ein Kündigungsschutz, aber auch im BFD? Ich stehe ja in keinem richtigen Arbeitsberhältnis.
Danke
2 Antworten
Das Mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilligendienst Anwendung. Es gelten u.a. die besonderen Vorschriften zur Gestaltung des Arbeitsplatzes (= BFD-Einsatzplatzes), zum Kündigungsschutz usw..
Es besteht Anspruch auf die Mutterschutzleistungen, wie die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen.
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fragen.html
MutterschutzDie gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz, insbesondere das Mutterschutzgesetz, finden im Bundesfreiwilligendienst uneingeschränkte Anwendung. Arbeitsplatz i. S. d. Mutterschutzgesetzes ist der BFD-Einsatzplatz.
Du musst das sofort sagen. Damit gilt für dich dort Beschäftigungsverbot. Der Träger kann dich woanders einsetzen.