Bundesfreiwilligendienst: Taschengeld zu niedrig?
Gibt es eine Mindesthöhe des "Taschengelds"?
Ich habe nämlich vor kurzem erfahren, dass jeder BFD-Platz vom Staat mit 250€ gefördert wird, dh. teilt man den Wert durch 1,4, dann erhält man die maximale Taschengeldhöhe, für die die Einsatzstelle absolut nichts hinzuzahlen muss.
Bei mir kassiert meine Einsatzstelle auch noch vom Staat Geld ein...
Außerdem habe ich wohl versehentlich den Vertrag einer anderen BFDlerin zugeschickt bekommen. Sie arbeitet wie ich in einer Schule und in derselben Position mit denselben Aufgaben, nur in einer anderen Stadt. Allerdings bekommt sie mehr als das Doppelte von meinem Geld, wobei sie immer noch weniger als der Durchschnitt bekommt. PS: Ich dachte leider bis vor kurzem, dass sich die Stelle nicht mehr leisten kann.. Allerdings wurden meine Aufgaben vorher immer von Praktikanten übernommen, die mussten aber bestimmt auch irgendwie bezahlt werden... Außerdem dachte ich, dass ich diesbezüglich nicht verhandeln kann. Stimmt das? Oder kann ich da etwas machen? Wenn ja, was?
PSS: Es geht mir eigentlich nicht um das Geld. Ich bin auf den BFD angewiesen und kann nicht kündigen und arbeiten gehen. Eine Lücke im Lebenslauf kann ich mir außerdem nicht leisten. Dennoch mache ich mir viele Gedanken, auch weil ich schließlich auch einige Dinge bezahlen muss und davon ausging, dass ich etwa um die 300€-400€ bekomme (wobei die meisten sogar noch mehr bekommen)
3 Antworten
teilt man den Wert durch 1,4, dann erhält man die maximale Taschengeldhöhe, für die die Einsatzstelle absolut nichts hinzuzahlen muss.
Die Einsatzstellen erhalten vom Bundesamt einen Zuschuss zum Taschengeld und den SV-Beiträgen. Bei Freiwilligen unter 25 Jahren sind das maximal 250,00 €, bei älteren maximal 350,00 €. So grob gesagt kommt diese Rechnung in etwa hin.
Bei mir kassiert meine Einsatzstelle auch noch vom Staat Geld ein
Ganz so ist das nicht. Die Einsatzstelle bekommt einen Zuschuss zur pädagogischen Begleitung - muss diese Kosten allerdings auch nachweisen, ansonsten muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Außerdem dachte ich, dass ich diesbezüglich nicht verhandeln kann. Stimmt das? Oder kann ich da etwas machen?
Grundsätzlich kann man schon verhandeln. Nur wenn die Einsatzstelle keine eigenen Mittel hat oder nicht mehr zahlen will, sieht's schlecht aus für dich mit mehr Taschengeld.
Der Träger der Einsatzstelle üblicherweise. Und dann muss der Vertrag noch vom Bundesamt genehmigt werden.
"Die Einsatzstellen erhalten vom Bundesamt einen Zuschuss zum Taschengeld und den SV-Beiträgen."
Was bedeutet das jetzt genau?
Sorry, ich war wohl etwas verwirrt -.-
Zahlt die Einsatzstelle beispielsweise 200 € Taschengeld, müssen grob gerechnet noch 80 € SV-Beiträge von der Einsatzstelle gezahlt werden. Bei U 25 bekommt die Einsatzstelle 250 € erstattet, bei Ü 25 die vollen 280 €.
Sorry, ich war wohl etwas verwirrt -.-
Kein Problem...
Ein Freiwilligendienst läuft meist über einen Träger (Diakonie, Rotes Kreuz etc.) die die Höhe des Taschengeldes vorgeben? Bei wem machst du deinen Dienst?
Taschengeld
Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 372,00 Euro.https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft-gestellte-fragen.html
(wobei die meisten sogar noch mehr bekommen)
Das kann gar nicht sein.
Höchstgrenze, ja, aber Mindestgrenze? Mir ist es leider peinlich zu schreiben, wie viel ich bekomme. Weit unter den 178,57€ jedenfalls...
Das weiß ich leider nicht.
ich hab jetzt auch ein BFD angefangen, weil die Agentur für Arbeit wollte, dass man sooo schnell wie möglich was findet und geld reinbringt, unnötig. Wie auch immer... mache meins in ner Kita und ne Freundin meinte, dass ich mich mit +300€ glücklich schätzen kann. finds trotzdem zu wenig, auch weil ich putzen muss, neben der pädagogischen Begleitung. Ich find BFD/FS (Ö)Jler müssten schon 350+ kriegen, auch weil wir Vollzeit arbeiten, spricht 35+std (bei mir 39)
Entscheidet die Einsatzstelle über die Höhe oder der Träger?