Bundesfreiwilligendienst: Führerschein bezahlt bekommen?
Hallo Leute,
ich habe ein Problem. Und zwar absolviere ich zurzeit einen Bundesfreiwilligendienst. Ich soll unbedingt den Führerschein machen, da ich ansonsten sehr eingeschränkt in diesem BfD wäre. Da ich aber nicht das Geld habe bzw. auch von meinen Eltern keine Hilfe erwarten kann da sie selber finanziell nicht gut situiert sind kann ich ihn leider nicht machen. Wenn ich ihn von dem Taschengeld zahlen würde, wäre ich erst in ca 5 Monaten fertig. Das ist zu lange. Gibt es irgendeine Möglichkeit, unterstützung von irgendwelchen Ämtern z.B. Unterstützung zu bekommen da die Stelle ja wirklich diesen Führerschein fordert.
Vielen Dank im Voraus!
MfG snadkorn
3 Antworten
Wirst du sicher keine Unterstützung bekommen,wenn dieser notwendig gewesen wäre,dann hätte man dich gar nicht eingestellt !
Vom Jobcenter würdest du nur etwas bekommen,wenn ihr entweder im Leistungsbezug stehen würdet oder tatsächlich so wenig hättet,dass deine Eltern nicht leistungsfähig sein würden.
Dazu käme dann noch,dass du es dann vorher hättest beantragen müssen,mit schriftlicher Bestätigung des Trägers,dass dieser notwendig ist und selbst dann würde ich dir keine großen Hoffnungen machen,weil ein freiwilliger Dienst nun mal keine Ausbildung ist und deshalb auch keine Notwendigkeit für solche Beihilfen vom Jobcenter gesehen würde.
Das sieht schlecht aus. Das Arbeitsamt zahlt hierfür nichts. Frag mal beim Bundesfreiwilligendienst nach, ob die Dich fördern, aber möchte das bezweifeln.
Manche Feuerwehren zahlen ihren Migliedern, die ein Einsatzfahrzeug fahren sollen, einen Zuschuß zum Führerschein. Vielleicht wäre das ein Weg, wenn Du Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr bist.
...nur die Aufwertung des Pkw-Schein zum +7,5 to im Dienstfall.
Ich soll umbedingt den Führerschein machen
Ach so, du meinst unbedingt. Wenn die Einsatzstelle das fordert, frage dort nach, ob sie sich an den Kosten beteiligt. Die können das ja ggf. bei der "pädagogischen Begleitung" als Kosten geltend machen.
Wenn du ALG-I- oder ALG-II-Kunde bist, kannst du bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter nachfragen.