Abzüge vom Gehalt während Krankheit BFD / FSJ
Hallo, ich bin jetzt seit einem Monat krankgeschrieben, mache momentan ein BFD (Bundesfreiwilligendienst, das selbe wie ein FSJ). Jetzt wurde mir auf der Abrechnung das Verpflegungsgeld abgezogen (weil ich in der Einrichtung nicht esse, bekomme ich immer 86€ auf das Taschengeld drauf). Auch sind da vom Taschengeld 27 Euro abgezogen worden wegen irgendeine Auszahlungskorrektur vom letzten Monat, obwohl ich letzten Monat nicht zu viel überwiesen bekommen habe. Ehrlichgesagt steige ich da im Moment nicht durch, ich hab schon gegoogelt aber noch nciht das richtige gefunden. Meine Frage: Kennt sich jemand damit aus uns kann mir sagen, ob das alles so stimmt, oder ob da wieder was falsch ist? (ich habe jetzt schon zum 3. Mal ne falsche Abrechnung mit falscher überwiesener Summe bekommen, daher mein Misstrauen) Wird einem in einem BFD/FSJ Verpflegungsgeld abgezogen, wenn man krankgeschrieben ist? Und wieso dürfen sie mir die 27€ abziehen, wenn ich letzten Monat das Gehalt bekommen habe, welches auch im Vertrag steht?. (Ich tu mich nicht gut mit der Arbeit und komm mir auch ziemlich doof vor schon wieder dahinzu müssen überhaupt wenn ich mich diesmal irren sollte.)
Hoffentlich kann man das Gewirr entziffern. Vielen Dank für Hilfe und Liebe Grüße
2 Antworten
Hallo! Deine Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten, da dies vom Regefall abweicht. Arbeitnehmer haben in der Regel 6 Wochen Anspruch auf Gehalt durch den Arbeitgeber, danach tritt die Krankenkasse in die Leistungspflicht. Aus dem Stehgreif würde ich vermuten, dass es wie beim Wehrsold für Wehrpflichtige zu behandeln ist. Dein "Arbeitseinkommen" wäre dann ist eine Leistung die gem. § 3 EStG steuerfrei ist. Allerdings war die Bundeswehrzeit ein Pflichtdienst mit gesetzlicher Verpflichtung. Auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendiensten ist zu lesen, dass die Teilnehmer Sozialversichert sind. Da bedeutet, dass du Anspruch wie jder Arbeitnehmer auf Lohnfortzahlung hast. Die durchschnittliche Vergütung beträgt bei einer 40 Std.-Woche monatlich 348 EURO. Da zu Sachleistungen (Verpflegung) nichts aufgeführt ist werden diese wohl Bestandteil deines "Dienstvertrages" mit der Einrichtung für die du arbeitest sein. Daher müsstest du dort nachsehen, was vereinbart wurde. Beträgt dein Einkommen 348 EURO zuzüglich Verpflegung, darf man dir kein " Essensgeld" abziehen. Im Übrigen muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu 6 Wochen selbst zahlen. Für alles Weitere müsstest du Kontakt mit dem Bundesamt aufnehmen, wegen der vertraglichen Vereinbarung, die du mit diesen getroffen hast. Ich hoffe die Angaben helfen dir weiter. Einen Schnellkurs in Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht gibt es in 5 Minuten nicht.
Das ist unzulässig, auch im BFD hast du 6 Wochen Fortzahlung der Bezüge. Wende dich ans Bundesamt.