Bezug einer Mietwohnung?

5 Antworten

ich beziehe in kürze eine neue Wohnung zur Miete, mir ist dabei aufgefallen, das der WC-Sitz beschädigt ist, darauf hin habe ich dies meiner Vermietung gemeldet, und die meinten es wäre meine Aufgabe einen neuen zu besorgen.

Ist das rechtens, oder muss der Vermieter dafür sorgen ??

Ich denke, dass hier der Vermieter zuständig ist.

Warum?

Deswegen:

§ 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen


Das hier der Mieter das zahlen soll kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt zwar auch in manchen Mietverträgen eine Kleinreparaturklausel, aber die sollte hier nicht greifen,da der Mieter noch nicht eingezogen ist.

MfG

johnnymcmuff

dafür sollte schon der Vermieter zuständig sein, zumal Du ja die Wohnung neu beziehen möchtest...

anitari  26.03.2014, 19:02
dafür sollte schon der Vermieter zuständig sein,

Aber nicht müssen.

johnnymcmuff  26.03.2014, 23:01
@anitari
Aber nicht müssen.

Sehe ich anders. :-)

Mulle1984 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 18:44

Danke Karl

dafür ist bei Neubezug eindeutig der Vermieter zuständig. Teil ihm mit, dass wenn der Schaden bei Einzug nicht beseitigt ist Du auf seine Kosten einen neuen Sitz kaufst und die nächste Mietzahlung entsprechend kürzen wirst. Wenn der Vermieter einen neuen Sitz anbringt besteht allerdings die Gefahr, dass es die billigste Lösung ist und da könnte es besser sein den Schaden im Übergabeprotoll dokumentieren zu lassen, dann einen qualitativ hochwertigen Sitz zu kaufen und den kaputten Sitz beim Auszug wieder zu montieren.

anitari  26.03.2014, 19:00
dafür ist bei Neubezug eindeutig der Vermieter zuständig.

Wo steht das?

johnnymcmuff  26.03.2014, 22:58
@anitari
Wo steht das?

Was ist mit § 535 BGB?

Wurde Dir vertraglich ein unbeschädigter WC-Sitz zugesichert?

Wenn nein, kauf im Baumarkt einen neuen und gut ist.

Kostest im Glücksfall unter 20 €.

Mal davon abgesehen würde ich, auch wenn der Sitz unbeschädigt wäre, von mir aus einen neuen anbringen.

Den Originalen aufheben und bei Auszug wieder montieren.

Es ist der Vermieter zuständig. Du musst darauf bestehen das dies erneuert wird.

bwhoch2  27.03.2014, 08:42

Nein, musst Du nicht. Du solltest allenfalls darauf bestehen, dass der Schaden in das Übergabeprotokoll aufgenommen wird.

Es kann durchaus besser sein, wie hier schon vorgeschlagen, einen eigenen Sitz zu kaufen und den beschädigten bis zum Auszug einzulagern.

User1952  27.03.2014, 09:46
@bwhoch2

Aber der Mietgegenstand muss in Ordnung sein. Ich kann nicht etwas vermieten das in schlechtem Zustand bzw. nicht benützbar ist. Da ist schon der Vermieter zuständig.

anitari  26.03.2014, 19:01
Es ist der Vermieter zuständig.

Warum?

Rechtliche Grundlage bitte.

User1952  26.03.2014, 19:38
@anitari

Der Vermieter muss die Wohnung Ordnungsgemäß übergeben. Was machst du wenn die Heizung kaputt ist, wenn kein Wasser da ist. Wenn die Wohnung verdreckt ist. Das gleiche gilt auch wenn du ausziehst. Wahrscheinlich hat er Kaution verlangt. Wenn etwas kaputt ist zieht er es dir von der Kaution ab. Die rechtliche Grundlage findest du im "Mietrecht " Google danach.

johnnymcmuff  26.03.2014, 23:00
@anitari

Rechtliche Grundlage bitte.

Vielleicht § 535 BGB.

Man kann bei defektem Klo nicht aufs stille Örtchen gehen, also steht die Mietsache zu Beginn nicht voll zur Verfügung