Spedition des Mieters verursacht Schaden an Mietwohnung
Die Spedition unseres Mieters hat beim Auszug den Laminatboden unserer Mietwohnung beschädigt. Wer haftet? Die Spedition will nur den Zeitwert ersetzten ( der Boden ist aber erst 1 Jahr alt). Muss unser Mieter den Restbetrag erstatten oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?
5 Antworten
Grundsätzlich gilt beim Schadensersatz ein Bereicherungsverbot. Die Entschädigung ist also IMMER auf den Zeitwert begrenzt. Auch der Mieter ist da nicht weiter in Anspruch zu nehmen. Er hat den Spediteur bezahlt und dieser hat eine Betriebshaftpflichtversicherung. Weitere Forderungen können nur an den Schadensverursacher gestellt werden. Das ist ja NICHT der Mieter
Der Mieter ist dafür zuständig Schäden zu beheben, bei diesem. Die Spedition kann Dir völlig egal sein, da muß der Mieter sich kümmern, dass er dann sein Geld wiederbekommt.
Der Mieter hat an den Spediteur einen Auftrag erteilt. Wenn dieser dann einen Schaden verursacht, wird der Mieter selbstverständlich Forderungen einfach an den Spediteur weiter leiten. "Mehr" kommt dann für den Geschädigten trotzdem nicht heraus
Auch der Mieter muss nur den Zeitwert bezahlen. Dieser dürfte bei einem Alter von 1 Jahr aber noch bei 90 % liegen.
Inzwischen hat uns die Versicherung der Spedition kontaktiert, dass wir als Eigentümer die Aufgabe haben den Schaden zu begründen und in seiner Höhe nachzuweisen. Ist das nicht Aufgabe des Mieters der auch den Auftrag an die zuständige Spedition vergeben hat?
Den Anspruch (auch in der Höhe) begründen, musst du auf jeden Fall. Der Mieter leitet alle Ansprüche an den Haftpflichtversicherer weiter. Unter anderem hat er dafür ja eine Firma beauftragt, um selbst KEIN Risiko zu tragen
Zu ersetzen ist übrigens nicht abstrakt irgendein "Zeitwert", sondern es ist der Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
Diese Frage beantwortet der RA Deines Vertrauens. Den wirst Du zur Duchsetzung ohnehin benötigen.
Kann ich die Kaution für den Restbetrag verwenden.
Nein, egal wer nun dafür haftet (in dem Fall der Mieter) muss er auch nur den Zeitwert ersetzen.
Das kannst du dir aussuchen - du hast einen Anspruch gegen deinen Mieter, weil er dein Vertragspartner ist, aber auch alternativ einen Anspruch gegen den Spediteur, weil er dein Eigentum beschädigt hat.
Letzteres würde wahrscheinlich unkomplizierter laufen. Die Kaution kannst du als Sicherheit zurückbehalten, bis der Fall abgeschlossen ist.