Umbauten in der Mietwohnung?

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Hallo,

wie schon einige Vorredner geschrieben haben, sind kleinere Veränderungen im Mieterbad akzeptabel. Bedingung ist, dass sie ohne Probleme wieder rückgängig gemacht werden können und keine Schäden verursachen.

Aus diesem Grund sollte der Tausch des alten WC-Sitzes gegen einen neuen erhöhten kein Problem sein. Sie sollten nur vorsichtshalber den alten Sitz aufbewahren, um ihn beim Auszug wieder austauschen zu können, falls der Vermieter darauf besteht.

Bei der Duschvorrichtung ist die Frage, was Sie damit genau meinen. Meinen Sie die Armatur (z.B. Hebelmischer / Thermostat, Handbrause etc.) oder bspw. die Türen? Wenn bei dem Austausch keine substanziellen Veränderungen notwendig sind (d.h. die Verlegung von neuen Leitungen bzw. Sie nicht in die Bausubstanz eingreifen müssen), ist eine derartige Veränderung ebenfalls akzeptabel. Denn Sie könnten auch diese notfalls beim Auszug wieder rückgängig machen. Da aber bei einem Duschsitz oder auch zum Teil bei einer neuen Duschvorrichtungen in die Fliesen/ Fugen gebohrt werden muss, sollten Sie dies mit dem Vermieter absprechen. Somit beugen Sie späteren Streitigkeiten und Ärger vor. Zudem müssen Sie nicht beim Auszug bangen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 

Ihre HEIMWOHL GmbH

Alle diese Dinge gehören zu einer vertragsgerechten Nutzung für welche keine Zustimmung oder Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist.

Zu Mietende müsstest du aber auf Verlangen den vorherigen Zustand, wie bei Mietbeginn gegeben, wieder herstellen.

einen erhöhten WC-Sitz

dafür wirst keine Erlaubnis brauchen, das wird auf das vorhandene WC befestigt.

Denke daran, wenn du Umbauten tätigst, die müssen bei Auszug wieder auf den Urzustand gebracht werden.

eine andere Dusch-Vorrichtung

das wäre ein Umbau an der Substanz und meist nicht ohne großen Aufwand zurück zubauen. Es gibt auch Duschhocker

Frage den Vermieter

solange Du keine Fliesen anbohrst und die alten Sachen bei Auszug wieder einbaust ist das ok, aber Bohrlöcher für einen Klaüppsitz sollte man beim Eigentümer nachfragen, evtl. darf er dann bei Auszug drin bleiben

Grundsätzlich gilt: Alle Umbauten/Installationen, die Du bei einem Auszug rückstandslos entfernen kannst, müssen nicht vom Vermieter genehmigt werden.