Beweispflicht beim falsch parken?

4 Antworten

Sache ist: Uhrzeit wird bei Ticket vermerkt. Fällt die in den Zeitraum, wo nachweislich Du den Wagen hattest, bist Du ohne wenn und aber verantwortlich. Ob mit oder ohne Bild, ob mit oder ohne Zeugen.

siggiiii  29.09.2017, 22:25

Das stimmt nicht bei solchen einfachen Ordnungswidrigkeiten gilt die Aussage eines Beamten mehr als deine.

AndreBeh 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 16:56

Dass ich der Führer des Fahrzeuges war  zu dem Zeitpunkt steht fest, daß beschreiten ich auch nicht. Es geht mir um eine parksituation. Und warum bin ich immer schuld, ohne wenn und aber? Die Dame vom ordnungsamtes ist auch nur ein Mensch und keine Maschine. Sie ist genauso fehlte wie ich, also ist es Aussage gegen aussage. Und da sie mir etwas vorwirft, ist sie doch in der beweispflicht.

Lkwfahrer1003  05.11.2015, 07:37
@AndreBeh

Aussage gegen aussage

Vergiss das mal ganz schnell wieder ......

Normalerweise müsste man das glauben oder nicht glauben nennen .......Und nur wenn beide Aussagen in sich schlüssig sind .....ggf. der Richter zum Ergebnis kommt das dieser Vorfall wie von beiden beschrieben hätte sein können ......dann erst wird von aussage gegen aussage gesprochen ..... aber hier ist eine Zeuge ( Ordnungshüter ) der dich beschuldigt eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben .....was meinst du wem der Richter glaubt ? Dir als beschuldigter  der aussagt ...ne war nicht so .....oder einem Ordnungshüter der sagt ...genau so war es .........und meistens haben diese Ordnungshüter auch ein Foto gemacht !

Ich bin ja eigentlich auch der Meinung das man zustehende Rechte nutzen sollte. Nur hättest Du Dich besser im Vorfeld informieren sollen wie ein derartiges Verfahren weitergeht bevor Du auf die beschriebene Art gehandelt hast - dann wäre es auch bei 15€ geblieben.

Die 15€ waren ein Verwarnungsgeldangebot in einem vereinfachten OWi-Verfahren, hättest Du gezahlt wäre die Sache erledigt gewesen. Der Sachverhalt an sich dürfte auch unstrittig sein, das gibst Du ja zumindest hier zu. Dadurch das Du das aber in der Anhörung [online] bestritten hast hatte die Bußgeldbehörde keine andere Wahl als ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren zu eröffnen, das kostet dann gleich mal 28,50€ mehr.

In der Regel gibt es ein Beweisfoto. Das muss aber nicht so sein. Hier wird wahrscheinlich auch nicht das Ordnungsamt kontrolliert haben sondern die Polizei. Und natürlich muss diese OWi auch bewiesen werden, das geschieht dann, wenn es kein Foto geben sollte, durch die Zeugenaussage des Beamten - und das ist auch ein Beweis.

Du kannst jetzt die 43,50€ bezahlen und damit die Sache abschließen. Oder Du legst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und versuchst dann einem Richter Deine Sicht der Dinge klar zu machen. Hat er Verständnis stellt er das Verfahren ein, wenn nicht dann wird das Ganze sehr viel teurer für Dich.

Na ja die werden vermutlich dokumentieren können dass du das Fahrzeug zur fraglichen Zeit ausgeliehen hattest, oder? Mehr Beweise brauchen sie nicht - wenn du im Halteverbot ein Knöllchen bekommst machen die Politessen ja auch kein Foto, also scheint das nicht zwingend notwendig zu sein. Und quer parken mit dem Smart ist nunmal verboten.

AndreBeh 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 16:51

Dass quer parken verboten ist, ist mir schon klar. Ich bin auch keiner, der wie eine rampensau parkt. Ich kann mir nicht vorstellen so geparkt zu haben, deshalb ja die frage nach dem foto. Es kann ja auch Willkür des ordnungsamtes gewesen sein.... ich weiß es nicht.

Dafür wird kein Foto benötigt. Jetzt hast Du statt der "preisgünstigen" Verwarnung das teure Bußgeld zu zahlen.

http://www.vorlage-musterbriefe.de/lohnt-sich-der-einspruch-gegen-ein-verwarnungsgeld/

AndreBeh 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 17:00

Ich hätte gerne die 15 euro bezahlt. Aber hätte ich gewusst, dass die Nachfrage für ein foto 25€ kostet, hätte ich nicht gefragt. Man könnte ja darauf hinweisen, aber selbst das bekommt das presidium oder was auch immer, nicht hin.