Anhörung zur Ordnungswidrigkeit: Beweisfotos einsehen?
Ich habe heute einen Brief bekommen über die "Anhörung zur Ordnungswidrigkeit", dass ich meinen Namen angeben soll und ob ich zugebe ,dass ich gefahren bin bla bla bla.
Der angegebene Vorfall ist 2 Monate her und besagt ,dass ich einen Sicherheitsabstand von 3/10 UNTERschritten habe( zu 0,2m nebenbei gesagt) , beweismittel sind angegeben: Foto, Video und irgendein Meßprotokoll. Das wären nach neuer regelung glaube ich 160€ 3 Punkte und 1 monat fahrverbot. Aber es geht mir gar nicht darum ob ich was dagegen machen kann oder sollte, sonder ich weiß WIRKLICH nicht wer zu diesem zeitpunkt gefahren ist, da ich das Auto mit meiner Stiefmutter teile. Ich würde nur gerne wissen ob ich die Beweise einsehen kann , BEVOR das Bußgeldverfahren eintritt.(das ich selbst zum Amt dafür fahren muss weiß ich, keine Beweismittel an Betroffen oder so ein Quatsch) .
Kann ich also die beweise einsehen ,wenn ich da hin fahre, obwohl noch keine Bußgeldverfahren eingeleitet wurde? Eine Verwarngeld wurde mir natürlich nicht angeboten, da dass schon ein "etwas" schwereres vergehen ist. Ich betone nochmal ,dass ich es wirklich nicht weiß wer gefahren ist. (Das fahrverbot wäre mit eh egal, da ich ein jahr im Ausland leben werde)
6 Antworten
Ein von dir beauftragter Anwalt darf das einsehen, Du darfst das nicht . Ich würde das durchziehen und einen Anwalt zwecks Beratung ansprechen was zu tun ist. Sonst kann das teuer werden . wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird heist das auch Busgelder zuzahlen.. sind und das solltest du nicht ingnorieren.. wenn fahrverbot heist das Schein abgeben was auch fahren im Ausland verbietet. Der internationale Führerschein erfordert auch die Vorlage der Deutschen Scheins.. So einfach ist das nun auch nicht .. Joachim
Du darfst das nicht
Doch, das ist möglich (siehe § 49 OWiG, zitiert im Beitrag von Crack und in meinem).
§ 49 OWiG Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Du solltest aber einen Termin vereinbaren, sonst scheitert das wohl schon daran.
(Das fahrverbot wäre mit eh egal, da ich ein jahr im Ausland leben werde)
Dein Führerschein müsste trotzdem fristgerecht in amtliche Verwahrung.
Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren sind im Prinzip unterschiedliche Begriffe für den gleichen Vorgang. Du kannst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn es dem Untersuchungszweck nicht zuwieder läuft, sollte Dir die Behörde dies auch in ihren Räumen gewähren. Die gesetzliche Grundlage findet man hier. Gilt auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
Ah, ok. Danke für die Richtigstellung.
Das Owig gilt aber nur auf Flugzeugen und auf Schiffen! Siehe §5 Owig.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html
Gerhard
Gesetze gelten grundsätzlich im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers. § 5 OWiG erweitert den Geltungsbereich auf Schiffe unter deutscher Fahne und auf in Deutschland registrierte Flugzeuge.
Die Anhörung ist schon Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das ist also schon eingeleitet. Es ist auch nichts besonderes, wenn du schreibst, dass ihr nicht wisst, wer gefahren ist und gerne das Foto sehen wollt. Habe ich auch schon wiederholt gemacht. Dann durfte ich zur nächstgelegenen Polizeiwache kommen und drauf schauen. Das sollte auch bei dir kein Problem sein.
Bei Ordnungswidrigkeiten ist nicht die StPO sondern grundsätzlich das OWiG einschlägig, es sei denn, dieses verweist auf die StPO.
Im OWiG findet man:
Die Akteneinsicht eines Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist also an deutlich schwächere Voraussetzungen gebunden als die im Strafverfahren (StPO).
Dort erhält der Beschuldigte selbst keine Akteneinsicht (nur sein Anwalt). Auch werden dem Beschuldigten im Strafverfahren unter schärferen Voraussetzungen als im OWi-Verfahren lediglich Auskünfte und Abschriften aus den Akten zur Verfügung gestellt und das auch höchstens dann, wenn er keinen Anwalt hat.