Anhörung zur Ordnungswidrigkeit: Beweisfotos einsehen?

6 Antworten

Ein von dir beauftragter Anwalt darf das einsehen, Du darfst das nicht . Ich würde das durchziehen und einen Anwalt zwecks Beratung ansprechen was zu tun ist. Sonst kann das teuer werden . wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird heist das auch Busgelder zuzahlen.. sind und das solltest du nicht ingnorieren.. wenn fahrverbot heist das Schein abgeben was auch fahren im Ausland verbietet. Der internationale Führerschein erfordert auch die Vorlage der Deutschen Scheins.. So einfach ist das nun auch nicht .. Joachim

JotEs  05.09.2013, 22:23

Du darfst das nicht

Doch, das ist möglich (siehe § 49 OWiG, zitiert im Beitrag von Crack und in meinem).


§ 49 OWiG Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.


Du solltest aber einen Termin vereinbaren, sonst scheitert das wohl schon daran.

(Das fahrverbot wäre mit eh egal, da ich ein jahr im Ausland leben werde)

Dein Führerschein müsste trotzdem fristgerecht in amtliche Verwahrung.

Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldverfahren sind im Prinzip unterschiedliche Begriffe für den gleichen Vorgang. Du kannst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Wenn es dem Untersuchungszweck nicht zuwieder läuft, sollte Dir die Behörde dies auch in ihren Räumen gewähren. Die gesetzliche Grundlage findet man hier. Gilt auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

JotEs  05.09.2013, 22:21

Bei Ordnungswidrigkeiten ist nicht die StPO sondern grundsätzlich das OWiG einschlägig, es sei denn, dieses verweist auf die StPO.

Im OWiG findet man:

§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Die Akteneinsicht eines Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist also an deutlich schwächere Voraussetzungen gebunden als die im Strafverfahren (StPO).

Dort erhält der Beschuldigte selbst keine Akteneinsicht (nur sein Anwalt). Auch werden dem Beschuldigten im Strafverfahren unter schärferen Voraussetzungen als im OWi-Verfahren lediglich Auskünfte und Abschriften aus den Akten zur Verfügung gestellt und das auch höchstens dann, wenn er keinen Anwalt hat.

skyfly71  05.09.2013, 22:29
@JotEs

Ah, ok. Danke für die Richtigstellung.

Das Owig gilt aber nur auf Flugzeugen und auf Schiffen! Siehe §5 Owig.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/5.html

Gerhard

PatrickLassan  31.03.2014, 09:33

Gesetze gelten grundsätzlich im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers. § 5 OWiG erweitert den Geltungsbereich auf Schiffe unter deutscher Fahne und auf in Deutschland registrierte Flugzeuge.

Die Anhörung ist schon Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das ist also schon eingeleitet. Es ist auch nichts besonderes, wenn du schreibst, dass ihr nicht wisst, wer gefahren ist und gerne das Foto sehen wollt. Habe ich auch schon wiederholt gemacht. Dann durfte ich zur nächstgelegenen Polizeiwache kommen und drauf schauen. Das sollte auch bei dir kein Problem sein.