Fahrzeugschein unleserlich, Strafe zu befürchten?
Hallo,
ich bin noch in der Probezeit und habe nun festgestellt, dass mein Fahrzeugschein sehr stark verblasst ist. Ich habe Kopien des Fahrzeugscheins als dieser noch gut lesbar war. Ich weiß, ich sollte zur Zulassungsstelle gehen und einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Doch was hätte ich zu befürchten, wenn ich mit dem verblassten Fahrzeugschein, auf dem man mit mühe noch alles erkennen kann, von der polizei erwischt werde? Werde ich dann zu einem aufbauseminar geschickt und/oder welche Strafe habe ich zu befürchten?
Viele Grüße,
Kickoda
7 Antworten
Wer oder was hat die "Verblassung" herbeigeführt?
Du bist nicht dafür verantwortlich, welche Qualität das Papier oder die Tinte haben, mit welchen dieser Fahrzugschein produziert wurde.
Folglich hast Du keine Konsequenzen zu befürchten.
Die Frage ist sehr einfach zu beantworten. Wenn es einen Paragraphen gibt, wonach man bestraft werden kann, wenn Papiere unleserlich werden, dann kannst Du bestraft werden. Sonst nicht. Ich kenne keinen solchen Paragraphen. das soll nicht unbedingt was heißen.
Um das genauer zu erklären: Du kannst bestraft werden, wenn Du fährst und keinen Führerschein dabei hast. Wenn Du den verlierst, dann kannst Du einen neuen beantragen. Bis der kommt, bekommst Du einen "Vorläufigen Fahrausweis". Wenn du nun angehalten wirst und den "Vorläufigen Fahrausweis" nicht dabei hast, dann kannst Du dafür keine Strafe bekommen, weil es keinen Paragraphen gibt, der besagt, dass Du den Vorläufigen Fahrausweis dabei zu haben hast. Und eine "unlösbare Aufgabe" darf Dir die Öffentliche Hand nicht stellen. Das heißt: Du hast ordnungsgemäß gemeldet, dass Du deinen Führerschein verloren hast - also kannst Du in gar nicht dabei haben - also kannst du auch gar nicht dafür bestraft werden. Und: Es gibt keinen Paragraphen, der besagt, dass man einen Vorläufigen Fahrausweis dabei haben muss. Das ist halt schlicht eine Gesetzeslücke.
In Deinem Fall würde ich sagen, Du hast Deine Papiere dabei. Dass sich diese in bestem Pflege- und Erahltungszustand befinden müssen, steht nirgendwo. Wenn Du eine Strafe bekommst, dann lass Dir auch jeden Fall sagen, welcher Paragraph die Rechtsgrundlage dafür ist. Gibt es einen solchen Paragraphen nicht, kannst Du auch nicht bestraft werden!
Im Zweifel das Gleiche, als wenn du keinen dabei hast. Wird nicht so teuer sein, ein Aufbauseminar würde ich mal ausschließen. ;)
Bei Gelegenheit solltest du dir aber mal einen neuen ausstelle lassen. Lass mich raten, mit gewaschen oder so ähnlich? ;)
Theoretisch kann ein Polizist den Schein als ungültig ablehnen weil der die Gültigkeit nicht prüfen kann. Das ist dann so als wenn man den gar nicht dabei hatte, kostet eine kleine Ordnungswiedrigkeit. Das vergessen des Führerscheins ist nicht schlimm, kann jeden mal passieren.
Normal prüft der Polizist die Daten per Funk, stellt Deine Identität sowiso per Perso fest und sagt Dir, dass Du einen neuen Schein brauchst. Also einfach überrascht tun, erst wenn ein Polizist Meckert mußt Du einen neuen holen sonst mußt Du definitiv Strafe zahlen da Du den Mangel ja garantiert kennst.
Was nicht erkennbar ist, ist nicht drauf - somit ist der Schein dann ungültig. Lass dir einen neuen ausstellen, solange du noch drauf erkennen kannst