Bewährungsstrafe - Adressänderung in jedem Fall melden?
Hey,
angenommen jemand verbüßt eine Bewährungsstrafe, zu deren Auflagen bekanntlich gehört, dem Amtsgericht eine Adressänderung zu melden. Jetzt zieht man praktikumsbedingt heute bis Ende Oktober übergangsweise zu seinen Eltern in ein anderes Bundesland , um dann nach dem Praktikum wieder in eine andere Stadt in eine WG zu ziehen. Aktuell ist man aber noch in der Stadt gemeldet, wo die Strafe verhängt wurde und möchte das aus organisatorischen Gründen weiterhin bis Ende Oktober so beibehalten. Die Ummeldung soll dann erst bei dem erneuten Umzug Ende Oktober erfolgen. Bei der alten Wohnung werden die Briefe vom Nachmieter netterweise noch aufbewahrt , aber an der Klingel steht halt schon ein anderer name
Nun meine Frage: Ist es in diesem Fall erforderlich beim Amtsgericht eine Adressänderung anzugeben oder reicht es aus, wenn dies erst zum nächsten Umzug geschieht?
3 Antworten
Naja wenn du für längere Zeit wo anders wohnst, ist das ja sozusagen auch ne Änderung und die musst du dem Gericht mitteilen.
Schließlich müssen sie ja wissen wo sie dich erreichen, sonst könnte man von einer Flucht ausgehen
Adressänderungen sind immer beim Gericht an zu geben. Schliesslich musst du immer erreichbar sein bei solchen Auflagen.
Auf der sicheren Seite bist du oder der, für den du fragst, wenn man das kurz bespricht. Ich denke nicht, dass du gleich eine Adressänderung vornehmen musst, sondern evtl ein Postnachsendeantrag reicht.
Das hängt aber sicherlich auch davon ab, ob die andere Wohnung vorerst bestehen bleibt, denn sonst hätte man offiziell ja keinen Wohnsitz mehr.
Einfach dem Bewährungshelfer die Situation schildern und dann ist man abgesichert, da man auf diesen Mensch verweisen kann (,,Der hat gesagt, das ist okay") ich denke, zu Kompromissen ist man bereit, es geht ja auch ein Stück weit um die Resozialisierung.