Widerruf der Bewährung

3 Antworten

(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person [...] 3 gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.

Die Staatsanwaltschaft hat den Widerruf beantragt, das Gericht wird darüber entscheiden. Die Entscheidung wird das Gericht aber nicht treffen, ohne dich vorher anzuhören. Du hast also Gelegenheit, dich zur Sache zur äußern. Da du den Betrag inzwischen vollständig bezahlst hast, stehen deine Chancen recht gut, dass die Bewährung nicht widerrufen wird. Aber dabei kommt es auch auf die Einzelheiten an.

JussiJay 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 00:23

Danke für die schnelle hilfreiche Antwort.

Du kannst davon ausgehen, dass die Bewährung nicht widerrufen wird. Für einen Bewährungswiderruf ist es erforderlich, dass Du "gröblich und beharrlich" gegen die Auflage verstoßen hast - und zwar zum Zeitpunkt des Widerrufs. Wenn die Auflage inzwischen erfüllt wurde, liegt solch ein Verstoß nicht mehr vor. Mit dem Ergebnis, dass ein Widerruf schlicht rechtswidrig wäre. Du brauchst Dir also eigentlich keine Gedanken machen.

Die Anhörung findet normalerweise im Büro des Richters statt. Dort wird Dir einfach Gelegenheit gegeben, zu erklären, warum Du nicht gezahlt hast. Könnte ja auch sein, dass Dein Arbeitgeber Pleite gegangen ist etc - du also nix dafür konntest.

Keine Ahnung! Aber was die Zahlungen betrifft, wusstest Du doch, dass die pünktlich erfolgen mussten, oder? Und wenn das nicht geht, aus was für Gründen auch immer, dann ist es doch bestimmt nicht zuviel verlangt, sich zu melden und das zu erklären, als einfach nicht zu zahlen...! An Deiner Stelle würde ich das Amtsgericht diesbezüglich kontaktieren.

Sille9075  23.09.2016, 20:25

Was ist eigentlich drauß geworden??? Wurde nun widerrufen oder nicht