Auto: Ummeldung bei Auszug aus Elternhaus wirklich ZWANG/nötig?
Hallo, ich ziehe in Kürze von "zu Hause" aus, sprich ich habe dann eine eigene Wohnung und lebe nicht mehr im Elternhaus... bleibe aber in der gleichen Stadt. Beim Einwohnermeldeamt melde ich den Umzug (wenn auch widerwillig, da ich staatliche Register nicht leiden kann). Wie auch immer, es geht mir jetzt ums Auto. Dazu heißt es: "Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein eintragen lassen."
Ich behaupte jetzt aber, ich kann das einfach sein lassen, da ich mit meiner alten Adresse immer noch erreichbar bleibe. Oder dies "offiziell einfach mein zweiter Wohnsitz ist". Ob das geht werde ich auch wohl einfach austesten. Das Auto fahre ich eh nur noch max. 2 Jahre.
Oder könnte das böse enden?
5 Antworten
Ja, das kann nicht nur böse enden, sondern wird sogar böse enden, wenn die Zulassungsstelle von Deinem Umzug erfährt! Meldest Du Dein Fahrzeug nicht um, die Zulassungsstelle erfährt davon, kannst Du mit einem Bußgeld rechnen. Du wärest nicht der erste, der ein solches Bußgeld bekommt.
Die Frage(n) wegen der Ummeldung ist ganz einfach: An welche Anschrift sollen sich die Finanzbehörden bezüglich der Kfz-Steuer wenden? Wohin wird ein (möglicher) Bußgeldbescheid bei Verkehrsdelikten versendet? Das Problem ist immer, dass hier ein rechtskräftiger Bescheid versendet werden muss, der auch vor Gericht Bestand haben muss.
Du kannst gerne ein Bußgeld in Kauf nehmen. Mein Cousin hat für diesen "Spaß" ein Bußgeld von 100 € bekommen, weil er sich 2 Jahre lang nicht umgemeldet hat.
Mit welcher Begründung? Konnte die Post nicht zugestellt werden? Oder einfach nur weil die Adresse nicht mit der auf dem Personalausweis übereingestimmt hat? Wenn letzteres, dann bedeutet das, dass alle Kraftfahrzeug zwingend mit der Adresse angemeldet sein müssen, wo auch Hauptsitz der Person ist / sprich Adresse auf dem Pass. Ist das so?
Es gibt Sendungen, die persönlich zugestellt werden müssen. Das geht ja schlecht, wenn du unter der angegeben Adresse nicht wohnst.
Zwar wohne ich dort nicht, aber meine Eltern. Die können ja nicht davon ausgehen, dass ich es persönlich entgegennehme. Ich arbeite und bin Mo-Fr nicht da wenn die Post klingelt. Egal unter welcher Adresse! Das heißt wenn schon muss ich es persönlich bei der Post abholen. Und das dürfte kein Problem sein... ausweißen kann ich mich ja z.B. auch mit dem Führerschein bei der Post (dort steht die Adresse ja nicht drauf^^) und dann komme ich an die Sendung.
Zumal das Ganze erst dann interessant wird, wenn also eine Sendung nicht zugestellt werden kann. Da ich mein kleines Auto nur noch max. 1-2 Jahre fahre ist also die Wahrscheinlichkeit nicht unbedingt hoch, dass mir das passiert... sprich: wenns dumm lauft muss ich ein Bußgeld zahlen. Andernfalls passiert einfach /nichts/
Sehe ich das richtig?
Nein. Warum, hast du in der Frage selbst beantwortet:
"Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein eintragen lassen."
Deine Eltern sind nicht dafür verantwortlich, dass dir Post zugestellt werden kann.
Ausweisen musst du dich bei der Abholung der für dich hinterlegten Sendung mit deinem Personalausweis. Dann stimmen die Adressen nicht überein. Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument.
Ich verstehe nicht, warum du dir diese Probleme machst. Gib deine neue Adresse an, und gut ist.
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen Ja, mußt Du ändern, der §13 (1) der FZV verpflichtet Dich dazu § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende
Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum
Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der
Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil
I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3
auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
- 1.
- Änderungen
von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die
Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
Selbst wenn Du in einem Landkreis wohnst, weiß die Zulassungsstelle des Landkreises am Tag nach der Datenänderung be Deiner Stadt / Gemeinde schon davon.
Ob Du ein Ordnungsgeld verhängt bekommst, hängt allerdings von Deinem Landkreis ab. Ordnungswidrigkeiten müssen im Gegensatz zu straftaten nur auf Antrag verfolgt werden, manche Zulassungsstellen sind da eher etwas träge und kommen der Ahndung gar nicht oder recht träge nach.
Du mußt aber damit rechnen, daß Du eine Ordnungsverfügung über 50 EUR erhältst, wenn Du der Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht nachgekommen bist.
Machen Zulassungsstellen überkleben nur das Adressfeld, andere erstellen eine neue Zulassungsbescheinigung.
max kostet das also ca 14 EUR.
Kannst Du nicht, Gesetz ist Gesetz, auch für Dich. Wenn ein Strafmandat oder Andere Post von denen nicht zugestellt werden kann, wird es Teuer.
offtopic: wer ist das auf deinem Profilbild. Sieht bissel aus wie Joey :D
Gut erkannt. Ich war letztes Jahr in Essen.
Na dachte ich mir doch, dass das sein Bass ist! :D
Post würde bei meinen Eltern landen. Diese geben sie mir dann. Wohne nur wenige Meter weg... in der gleichen Kleinstadt. Daher sehe ich es ja nicht ein...
Das ist deine Sache, aber man ist halt Verpflichtet die richtige Adresse bei der Zulassungsstelle zu melden. Das gibt auf Dauer nur Probleme. Zudem kommt noch, das deine Eltern bei jedem Verkehrsverstoß den Brief im Kasten haben. Meine würden dann herumnerfern und dumme Fragen Stellen.
Ich fahr' ordentlich :P hab noch keinen einzigen Strafzettel erhalten :) habe ein altes Auto und weiß nicht wie lange ich es überhaupt noch fahre... aber danke erstmal für die Antwort.
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: sobald du einen anderen hauptwohnsitz hast, bist du gesetzlich verpflichtet, das fahrzeug auf die neue adresse umzumelden, unabhängig davon, ob du über deine eltern erreichbar bist.
du kannst es glaub an nem 2. wohnsitz angemeldet haben... ich weiß nur net wie das gehandhabt wird, weil man sich ja neuerdings wieder beim meldeamt der alten stadt(gemeinde) abmelden muss und in der neuen stadt anmelden, bei umzug
Bleibe ja in der gleichen Stadt... (Luftlinie vielleicht 100-200m^^)
lol wo ist dann das problem?
Sowas z.B. "Kannst Du nicht, Gesetz ist Gesetz, auch für Dich. Wenn ein Strafmandat oder Andere Post von denen nicht zugestellt werden kann, wird es Teuer."
Wobei der wohl nicht alles gelesen hat. Die Post KANN zugestellt werden, da sie ja bei meinen Eltern landet und diese können sie mir geben... da ich nur wenige Meter entfernt wohne, kein Problem. Daher sehe ich es ja nicht ein mein Auto umzumelden... was soll schon passieren...
Verstehe ich ja, aber ich bleibe mit der alten Adresse ja erreichbar. Sagen wir: die alte Adresse ist mein zweiter Wohnsitz... wo ist dann das Problem? und es ist ja quasi mein zweiter Wohnsitz...