Versicherung Umzug Adressänderung schief gegangen?

5 Antworten

Ohne Verzug keine Inkassokosten. Ganz grundsätzlich. Der Versicherer hat dir weder Rechnung noch Mahnung gesendet, daher vermutlich auch kein Verzug. Wegen den Ausnahmen aus dem BGB (Stichwort vertraglich vereinbarter Zahlungstermin) müsste man nochmal schauen.

Hattest du einen Postnachsendeauftrag gemacht?

Ob man die Kündigung angreifen könnte, müsste man nochmal genauer diskutieren. Die Inkassokosten jedenfalls wären zu streichen.

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 20:47

Schau dir mal § 13 VVG an - da haben Versicherungen Sonderregelungen.

mepeisen  15.02.2018, 07:40
@topbaugutachter

Das ist ja ganz nett und war mir durchaus bewusst, deswegen meine Formulierungen im Konjunktiv und die vorläufige Annahme, dass bisher keine Rechnungen/Mahnungen losgeschickt wurden. Zudem steht da was von Einschreiben ;-)

Aber selbst wenn: Das begründet trotzdem keinen automatischen Verzug, maximal mag man das unter der Frage der Kündigung bewerten. Ich habe nicht ohne Hintergedanken nach einem Postnachsendeauftrag gefragt. Es gibt ein BGH-Urteil, dass die Anwaltskosten (!) bei einer trotz Postnachsendeauftrag nicht angekommenen Mahnung nicht geschuldet werden.

Sicherlich muss man das noch einmal unter dem Gesamteindruck am Ende bewerten. Aber für Inkassokosten als Verzugsschaden sehe ich keinen Raum.

Im übrigen gehen die Briefe bei Unzustellbarkeit ja zurück und die Versicherung weiß somit von dem Zustellungsproblem. Was in §13 VVG formuliert ist, ist eine Zustellfiktion. Ähnliche Zustellfiktionen gibt es beispielsweise bei behördlichen Schreiben. Aber auch da gilt die Zustellfiktion nicht unbegrenzt.

Natürlich musst du denen die neue Adresse mitteilen, automatisch passiert hier gar nix und kann ja auch nicht.

Hier ist eine Doppelversicherung zustande gekommen, du kannst verlangen, dass der neu abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Für den alten Vertrag bist du natürlich die Prämie schuldig und wirst auch die zusätzlichen Kosten (Inkasso) zu tragen haben aber die Kündigung kann vermutlich rückgängig gemacht werden.

Hast du denn überhaupt schon mal Kontakt zur Versicherung aufgenommen um die Sachlage zu erklären? Der (die?) Vermittler, bei dem (denen?) du die Verträge abgeschlossen hast, sollte(n) dich natürlich auch unterstützen.

Was ich mich frage: Bei der Beantragung der zweiten Versicherung wurde doch gefragt ob und wo bisher eine Versicherung bestand. Da musst du ja offensichtlich gelogen haben, denn sonst wäre es ja spätestens dann aufgefallen.

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 16:01

Nix Doppelversicherung eine Haftpflich und eine Unfall. Es geht darum das Rechnung und Mahnungen der älteren Versicherung an die alte Adresse ging. EInzugsermächtigungd une neue Adresse nur der neuen zugute kam.

NamenSindSchwer  14.02.2018, 16:12
@topbaugutachter

Dann kommuniziere das in Zukunft klarer, wie es scheint war ich nicht der einzige, der das falsch verstanden hat.

Woher soll der Versicherer wissen, dass es sich um die selbe Person handelt die den neuen Vertrag abschließt? Wurde im neuen Vertrag irgendein Bezug zum alten Vertrag hergestellt? Was sagt der Vermittler dazu?

Grundsätzlich kann ich meine Aussage von weiter oben wiederholen: Die Prämie musst du (selbstverständlich) zahlen und wohl auch die Inkassogebühren, denn so wie es aussieht war es deine Schuld weil du die Infos nicht weitergegeben hast. Die Vertragskündigung kann gegebenenfalls noch rückgängig gemacht werden. Nochmal die Frage: Hast du mit dem Versicherer oder dem Vermittler über den Vorgang gesprochen? Da arbeiten auch nur Menschen die durchaus auch Verständnis haben, wenn jemandem ein Fehler unterläuft.

schleudermaxe  15.02.2018, 11:26
@topbaugutachter

... es gibt viele in meinem Kreis, die leisten sich zwei Adressen und bestimmen allein, wohin die Rechnungen gehen.

Eine Versicherung hat nicht die Potenz, eigenmächtig in den Beständen rumzuwuseln!

DerHans  14.02.2018, 12:59

Und bei einer erwiesenen Falschaussage kann es durchaus bei der Vertragskündigung bleiben. Solche Kunden haben die Versicherer ohnehin genug.

Wie soll so etwas automatisch passieren? In jedem Antrag wirst du gefragt, wo du vorher versichert warst und wer den Vertrag gekündigt hat.

Entweder hast du falsche Angaben gemacht, oder die Forderung des Versicherers ist jetzt gerechtfertigt.

mepeisen  14.02.2018, 18:04
Wie soll so etwas automatisch passieren?

Weil der Versicherer in den Personenstammdaten die neue Adresse hätte eintragen können?

oder die Forderung des Versicherers ist jetzt gerechtfertigt.

Nö. Ohne Verzug keine Inkassokosten. Ganz einfach.

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 15:59

Na wenn Herr Müller zur einerHaftpflicht eine Unfallversicherung kauf und dabei die neue Adresse angibt, gehen ich davon aus ,das die neue Adresse für beide Verträge geführt wird. Nicht für jeden Vertrag eine andere. Zur Doulettenversorgung gibt es Softwarelösungen

DerHans  14.02.2018, 16:34
@topbaugutachter

Du meinst also, wenn irgendwo in Deutschland jemand genau so heißt wie du, sind ihm einfach alle deine Verträge zu übertragen?

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 17:44
@DerHans

Geburtsdaten auch noch gleich..... Da werde es schon viel weniger. Mein Name ist nicht Hans Muster, sondern sehr viel seltener.

Also die selbe Versicherungsgesellschaft mit dem selben Namen und dem Selben Geburtsdatum.

Der Hinweis das ich schon Kunde bin - aber wer soll das beweisen

Apolon  14.02.2018, 19:06
@topbaugutachter

Und beide Versicherungen hast du beim gleichen Versicherungsvermittler abgeschlossen?

Wenn nein - bist dafür verantwortlich!

Wenn man umzieht, ändert sich doch nicht gleichzeitig die Bankverbindung!

Hat der Versicherer keine Einzugsermächtigung von dir?

Wenn nicht, bist du verpflichtet die Beiträge zu zahlen - und dann hätte dir auch auffallen müssen, dass du eine Beitragsrechnung nicht erhalten hast.  In dem Fall hättest du nachhaken müssen.

Ganz eindeutig, die Schuld liegt bei dir.

Und wenn eine neue Versicherung abgeschlossen hat, aber bei einem anderen Versicherungs-Vertreter oder -Makler, dann kann man dies nicht erkennen.

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 20:51

Nicht alle lassen alles einziehen.

Würde es in meiner Verwantwortung liegen, würden die keine Rechnung senden müssen.

Ich habe nachgehackt, ich hatte persönlichen Kontakt mit der Versicherung (ohne Makler) und am Telefon besprochen das man die Adresse auch gleich ändern muss. Nur beweis das mal

Apolon  15.02.2018, 01:05
@topbaugutachter
ich hatte persönlichen Kontakt mit der Versicherung (ohne Makler) und am Telefon besprochen das man die Adresse auch gleich ändern muss.

Und der Mitarbeiter der Versicherung ist dir bekannt mit dem du dies besprochen hast?

Dann rufe ihn einfach noch einmal an, und klär den Sachverhalt mit ihm ab!

Dies ist leider das Los der "Moechte-Gern-Versich.nehmer", welche meinen, sie könnten alles ohne die Hilfe eines Versich.vermittlers erledigen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin ;-)

topbaugutachter 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 16:02

ehem. Versich.maklerin ;-) --- mir ist klar warum

siola55  14.02.2018, 16:41
@topbaugutachter

Ja klar- weil ich in der wohlverdienten Rente bin ;-)

Hat nichts mit deinen Hintergedanken zu tun :-((