Kann das Gericht einem zu einer Bewährungsstrafe eine Abstinenz weisung geben wenn man vorher schon sagt das man sich eh nicht daran hält?
3 Antworten
Ja, das kann das Gericht.
Und wenn du dich nicht daran hälltst, ist es ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen und du wanderst anschließend ein.
nicht ganz so einfach. Im Volzug bekommst du keine Drogen !!! UNd anschließend, wirst du wieder mit Drogen erwischt und bekommst erneut eine Strafe, die dann mit Sicherheit höher ausfallen wird
Es geht um eine Straftat die ihm drogenwahn entstanden ist. , da verzichte ich lieber 6 monate und kann mich danach voll ballern.
nicht ganz so einfach. Im Volzug bekommst du keine Drogen !!!
Ha, nichts leichter als das.
Is so
Du musst schon etwas genauer formulieren um was es überhaupt geht.
Das Gericht kann eine Strafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Proband im Gegenzug eine Therapie, bzw. Entzug macht.
Erzwingen kann das Gericht eine Abstinenz allerdings nicht.
Bin schwarzgefahren da ich Verfolgungswahn hatte und da kommt jetzt was wegen erschleichen von Leistungen, ich werd trotzdem abundzu mal ne excetsy einwerfen
Wenn du wegen Erschleichung von Leistungen angeklagt und verurteilt wirst, wird es das Gericht kaum interessieren, was du dir einwirfst.
Auch wenn es wegen einem Zustand is in dem ich mich verfolgt fühle , nicht das die so agumentieteren das passiert noch mal und wer weiß was was dann passiert ?
Wann bist du "Schwarz gefahren"?
Bist du aufgrund deines Verfolgungswahns in ärztlicher Behandlung?
Der Verfolgungswahn kahm durch den Drogen konsum und dadurch das schwarzfahren
Das beantwortet nicht meine Frage
Doch tut es bis auf den Punkt wann das is völlig egal
Das gericht kann dich in solchen fällen unschuldig sprechen und dich in den massregelvollzug schicken
. Das ist eine besserungsanstalt.
Auf unbestimmte zeit und es ist dann egal ob du willst oder nicht
Dann geh ich lieber 6 Monate wieder rein und kann danach in ruhe konsomieren