Bewährung wegen *Erschleichen von Leistungen* steht jetzt im Führungszeugnis?
Ich arbeite seit 6 Jahren im Sicherheitsdienst (Objektbewachung und Empfangsdienste). Im Mai diesen Jahres wurde ich wegen Erschleichen von Leistungen (schwarzfahren 4x) zu 2 Jahren Bewährung verurteilt. Das steht nun im Führungszeugnis. Meine Firma muss mich jetzt durch das Gewerbeamt überprüfen lassen. Meine Frage ist, wird mir jetzt durch die Vorstrafe die Arbeit im Sicherheitsdienst untersagt? Gibt es Fälle/ Urteile darüber?
2 Antworten
wenn du 4 x wegen schwarzfahren erwischt worden bist, lässt das vermuten, dass du es unter berücksichtgung der "dunkelziffer" etwa 30-50 x öfter gemacht hast oder machst. offenbar haben dich die ersten '"taten" nicht beeindruckt, dass es eben zu so einer verurteilung kommen musste.
das ist nichts anderes als ein aspekt der charkaterlichen eignung, sich an regeln und geschriebene und ungeschriebene gesetze zu halten. und da legen eben solche firmen wert drauf, dass ihre leute nicht zu den schwarzen schafen dieser gesellschaft zählen.
Du schützt fremdes Eigentum und fremdes Leben... und hast ein,in welcher Weise auch immer, seltsames Verhältnis zu geltendem Recht.... und meiner Meinung (auf Basis der vorhandenen Informationen) nach im Bereich Bewachung nichts mehr zu suchen.
Entscheiden wird das aber ein Verwaltungsangestellter beim Ordnungsamt... und daher sind beide Varianten + persönlicher Vorstellung möglich.
Aus eigener Erfahrung heraus: Wurde auch deswegen in der Lehre verurteilt, reine Schussligkeit, hab die Monatskarte oft vergessen.
Das gab dann ein sehr peinliches Gespräch mit dem Personaler und eine schriftliche Abmahnung in meiner Akte. Gekündigt wurde ich nur nicht, weil ich in der Ausbildung war und schon über die Probezeit hinaus.
Aber die Übernahme stand auf wackligen Füßen... iuch wurde auf 12 Monate befristet und dann erst endgültig übernommen.
Mein Rat: Suche DRINGEND das Gespräch mit deinem Chef. Beichte ihm deine "Schussligkeit", dass du halt öfter dein Ticket daheim vergessen hast und deswegen jetzt verurteilt worden bist. Sieh zu, das du die Monatskarte zB in so einem Brusttäschchen hast (jetzt) das du dir morgens unter der Jacke umhängst... damit dir das nicht mehr passiert.
Oder du sattelst um auf ein Handyticket...weil das hast du immer dabei.
So kannst du auch gleich zeigen, dass DU aktiv etwas unternommen hast, damit das NICHT WIEDER vorkommt.
OB du eine Abmahnung kassierst... damit rechne lieber. Und sei froh, wenn man dich nicht aus persönlichen Gründen kündigt!
Da magst Du recht haben, das man so eingeschätzt wird. Leider fragt niemand danach, warum es dazu kam. Das man natürlich dann beurteilt wird, das man öfter schwarz fährt, ist mir klar, jedoch ist es stets die selbe Bahnlinie, wo fast täglich kontrolliert wird. Nun ja, Fehler gemacht, aus Not oder Dummheit, egal......... zähle mich selbst nicht zu den notorischen Schwarzfahrern, weil es nicht so ist. Mir macht es richtig Sorgen, ob ich nun deshalb meinen Arbeitsplatz verliere. Nach Aussage der Richterin ist das wohl kein Grund. Nicht sehr beruhigend...........