Gewerbeuntersagung
Hallo Leute habe eine frage. Ich habe ein Gewerbe im Handel angemeldet. Der in der Gemeinde meinte das wenn die bei Landratsamt noch ein Führungszeugnis brauchen melden die sich und dann soll ich eins beantragen. Meine Frage, ich war 2 Jahre wegen Jugendkram inhaftiert was mir sehr leid tut. Naja hab mein Leben wieder auf der Reihe und jetzt will/ hab ich mich selbstständig gemacht und habe aber Angst das mir das Gewerbe untersagt wird, aufgrund meiner Vorstrafe. Oder braucht man nur bei einer Reisegewerbekarte ein Führungszeugnis ? Bitte um eine Antwort. Dank liebe Grüße. Bitte nur anständige Antworten! :)
5 Antworten
Du musst erst einmal zwischen erlaubnispflichtigem (Vollgaststätte, Bewacher, Makler, Spielhalle etc.) und erlaubnisfreien Gewerbetätigkeiten (Z.B. Handel, erlaubnisfreie Gaststätte etc.) unterscheiden.
In einem Erlaubnisverfahren muss immer ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Wenn da Sachen drin stehen, die einen Bezug zu der angestrebten Tätigkeit haben (z.B. Diebstahl beim Bewacher oder Makler), dann fordert das Gewebeamt sich die Gerichtsakten an und bewertet und entscheidet anhand der alten Gerichtsakte. ggf. wird die erlaubnis versagt. Stehen da Urteile drin, die mit dem Gewerbe nichts zu tun haben (z.B. fahren ohne Führerschein bei einer Spielhalle), dann ist die Erlaubnis trotzdem zu erteilen.
Bei Gewerbetätigkeiten, die keiner Erlaubnis bedürfen - und das sind die Meisten -, sondern nur angemeldet werden müssen, wird kein Führungszeugnis verlangt, solange kein Verdacht auf Unzuverlässigkeit vorliegt. Es gibt nur einige wenige, bei denen ein Führungszeugnis gefordert werden soll (§ 38 Abs. 1 GewO). Das sind z.B. Gebrauchtwagenhändler, Reisebüros, An- und Verkauf von Edelmetallen, Partnerschaftsvermittlungen. Wenn sich da etwas Gravierendes findet, werden wieder die Akten angefordert und bewertet. Ggf. wird ein Untersagungsverfahren eingeleitet.
Fazit: Was hast du angemeldet und was für eine Vorstrafe würde man im FZ finden ?
Dann ist doch alles in Butter ,wenn da 20 Voreinträge wegen Alkohol und Drogen dann???????????????-
Aber so Jugendsünden und auch bei Erwachsene bei einem Ausrutscher wird
das relativ schnell gelöscht. Allerings die alten Akten sicher noch irgend wo vor sich hin.
Viel Glück und Erfolg aus dem Oldenburger Münsterland.
Bley 1914
Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn in einem Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden im Führungszeugnis die wichtigsten Angaben zu einer ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, die im Bundeszentralregister eingetragen ist, vermerkt. Zum Beispiel das Datum der Verurteilung, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So gilt beispielsweise in der Regel eine bestimmte Frist, nach deren Ablauf Verurteilungen nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt werden. Auch so genannte kleinere Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind, es sei denn, es wurden bestimmte Sexualstraftaten begangen. Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel ebenfalls nicht ins Führungszeugnis eingetragen
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?
Das „erweiterte Führungszeugnis“ wird u.a. über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder werden sollen.
Der Unterschied zu einem „einfachen“ Führungszeugnis ist u.a., dass im erweiterten Führungszeugnis über die Verurteilungen zu den bereits genannten Straftatbeständen hinaus bestimmte, weitere Sexualstraftaten im Führungszeugnis vermerkt werden, weil deren Offenlegung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen immer angezeigt ist.
Ohne Führungszeugnis bekommst du bestimmt keine Gewerbeerlaubnis. Der Rest liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters. Aber ich glaube, dass die nur bei wirklich schlimmen Sachen das Gewerbe untersagen.
Ein Führungszeugnis brauchst zu, wenn du etwas mit Kindern machst, sie zum Beispiel betreust. Kommt auch drauf an, was du getan hast.
In allen Führungszeugnissen stehen "Straftaten" wegen denen man verurteilt wurde. Was denn sonst ?
Ich verweise auf meine überarbeitete Antwort ;)
außerdem verjähren manche sachen. Zusätzlich gibt es ein erweitertes Führungszeugnis, darin sind "straftaten" vermerkt. aber da infromierst du dich am besten selber ;)