Angezeigt wegen erschleichen von Leistungen?
Guten Tag,
Ich hoffe mal das mir hier einer weiterhelfen kann ich bin 20 Jahre alt und wurde öfters wegen Schwarzfahren erwischt.Jetzt hab ich den Brief bekommen dass das Hauptverfahren eröffnet wird wegen "erschleichen von Leistungen" ich habe auch ein entschuldigungs schrieben an die Polizei geschrieben wo ich mich entschuldige und sage das ich Geldprobleme gehabt habe. Aber was kommt da jetzt genau auf mich zu ? Den ich hab gehört das man entweder 1 Jahr Freiheitsstrafe kriegt oder Bußgeld zahlen muss. vorab aber muss ich sagen das ich vorbestraft gewesen bin da war ich aber 16 Jahre alt ich nehme mal an das es schon lange gelöscht wurde und zwar wegen Körperverletzung es stand deswegen auch nichts im Führungszeugnis troz Akte bei der Polizei drinnen würde den das jetzige Hauptverfahren also das erschleichen von Leistungen ihm Führungszeugnis stehen ?das ist meine Grüße Sorge den ich hoffe das ich nur eine geldstrafe kriege...
Lg
8 Antworten
Im Rahmen eines solchen Verfahrens, hat der Richter Einblick in Dein Erziehungsregister. Und das damalige Vergehen wird jetzt vermutlich eher strafverschärfend wirken.
Allerdings wird ob Deines Alters vermutlich noch das Jugendstrafrecht angewandt. Und dort geht es eher um einen erzieherischen Effekt. Und somit ist nicht unbedingt von einer Gefängnisstrafe auszugehen.
Ob Deine Strafe für das bevorstehende Verfahren später im Führungszeugnis stehen wird, kann Dir jetzt niemand beantworten.
Wende Dich bitte einmal hilfesuchend an die Jugendgerichtshilfe des örtlichen Jugendamtes.
18 – 21 Jahre bist du Heranwachsender/Heranwachsende
► im Einzelfall wird geprüft und entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden soll
Freut mich.
Ich bin vor 30 Jahren dafür zur Zahlung von 130 D-Mark verurteilt worden. Ggf. kannst du dir ausrechnen, was das heute kosten könnte.
Der Brief war keine gute Idee. So wie du dein Entschuldigungsschreiben schilderst könnte man es unter Umständen dahingehend auslegen, dass du in dem Schreiben praktisch vorsätzliches Handeln zugibst. Der alte Spruch "Ich sage nichtsmehr ohne meinen Anwalt" hat schon seine Berechtigung. Handelt man auf eigene Faust, dreht man sich womöglich mit ein paar unbedachten Worten selbst einen Strick. Ich würde schnellstens einen Anwalt aufsuchen und ihm auch dieses "Entschuldigungsschreiben" zeigen. Da wird er sich wohl in Schadensbegrenzung üben müssen.
Und hättest du eine Bank überfallen hättest du dann auch einen Brief geschrieben?
Es kommt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf dich zu. Lerne daraus das wenn du dir etwas nicht leisten kannst du es auch nicht in Anspruch nehmen kannst
Klar kann man das. Jeder hat seine Gründe die Taten zu tun die ihr auch macht aber sie sind noch lange keine Ausrede kriminell zu werden
Was redest du als ob man so dumm ist und in der Situation entschuldigungs Brief schreibt 😂 aber anscheinend gibt es Leute die schon soweit denken na dann hahah
Kann man nicht mit vergleichen aber oke 😂
Wird wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Sofern du diese bezahlen kannst, wirst du wohl nicht hinter Gittern landen. Wobei es aber wohl eine saftige Geldstrafe werden wird, wenn du schon öfters erwischt wurdest.
Oke ich hab da angerufen gehabt hat mir sehr weitergeholfen ich Danke dir :)