Mit Vorstrafen im sicherheitsdienst arbeiten
Hallo ich habe Die Sachkunde 34 a im sicherheitsgewerbe gemacht . Im führungszeugniss sind noch Einträge vor Händen . Kann ich trotzdem bei einer sicherheitsdienst Firma arbeiten ?
11 Antworten
Das ist mehr oder weniger davon abhängig, welche Vorstrafen du hast und wielange diese zurückliegen. Generell muss im Sicherheitsgewerbe dein Arbeitgeber dich bei der Einstellung dem Gewerbeamt melden. Dieses prüft dann, ob "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt". Dazu wird natürlich ein Führungszeugnis eingeholt.
Wie das bei dir zuständige Gewerbeamt nun über deine Vorstrafen entscheidet, liegt in dessen Ermessen. Fällt die Entscheidung gegen dich aus, kannst du natürlich dagegen klagen. Generell gilt aber, das vor allem Körperverletung und Vermögensdelikte (Unterschlagung, Betrug) einer Arbeit im Sicherheitsgewerbe entgegenstehen.
Ob du schon die Sachkundeprüfung hast oder nicht ist im übrigen unerheblich.
Quellen: - Bewachungsverordnung - §34 a Gewerbeordnung
Hier ist die richtige Antwort. Du Darfst noch als Ordner bei Fussballspielen sein mehr nicht.
wenn nicht, hättest du den 34 a nicht machen können/dürfen. :) also ja.. darfst du.
außerdem kommts drauf an was da drin steht!. wenn es nichts gravierendes ist dann wird das nicht so schlimm sein.. wie gesagt, sonst hättest du den 34 a nicht machen können.
siehe oben, die IHK prüft keine Zuverlässigkeit, die nimmt nur die Prüfung ab... die Zuverlässigkeit wird erst seitens der Behörde kurz vor Arbeitsaufnahme nach Vormeldung des Arbeitsgebers geprüft und entschieden.
Sachkunde kann Mann Auch machen wenn Mann vorbestraft ist . Wafffensachkunde geht nicht . Wer aber entscheidet das Einstellung der Arbeitgeber und was ist mit den Ortnungsamt entscheiden die dann nicht endgültig .
Versteh ich nicht?
Das ist so nicht richtig...
Ich kann alles machen... bezüglich der Schulungen und Prüfungen, ich kann später mit meinem Vorleben nur nicht in dem Bereich arbeiten. Weil mir seitens der zuständigen Behörde die entsprechende Zuverlässigkeit versagt wird... dann habe ich zwar die Qualifikation, krieg aber trotzdem keinen Job.
Alles ist möglich. Das hat die Personalabteilung der Sicherheitsfirma zu entscheiden, ob du dort arbeiten kannst oder nicht.
die trifft lediglich die Vorentscheidung, die Entscheidung ob Du die Zuverlässigkeit besitzt trifft die zuständige Behörde. Kein Sicherheitsunternehmen kann sich darüber hinwegsetzen, wenn er in der Bewachung eingesetzt werden soll.
Würde dir raten einfach in der Firma anzurufen und dich dort zu erkundigen.