Betrug Bewährungshelfer ... kann ich trotzdem verhaftet werden ?
Wegen Betruges bin ich verurteilt und schuldig gesprochen worden, einer falschen Versicherung an Eides Statt in Tatmehrheit mit Betrug. Ich bin deswegen der falschen Versicherung an Eides Statt zur Freiheitsstrafe von 3 Monaten und wegen Betrugs zur Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der vorstehend erkannten Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil wurde gefällt am 21.10.2015 die Bewährungszeit beträgt 4 Jahre, mir wird die Aufsicht und Leitung eines Hauptamtlichen Bewährungshelfer für die Dauer von 2 Jahren unterstellt. Nun meine " Frage " Was passiert wenn ich ab jetzt nicht mehr zu den Terminen erscheine wenn ich ihnen nicht mehr folge leiste, wenn ich ich mich aber regelmäßig telefonisch melde um mitzuteilen das ich nicht kommen kann und werde, meine auferlegten Geldstrafen aber weiterhin regelmäßig und pünktlich bezahle. Kann ich dann trotzdem verhaftet werden oder wird dann meine Bewährung widerrufen ? Ich hab einen Antrag gestellt das mir die letzten Monate der Bewährungshilfe erlassen werden, der aber abgelehnt wurde, ich bin aber jetzt nicht mehr in der Lage Termine wahrzunehmen und dem permanenten Druck auch nicht mehr gewachsen.
3 Antworten
Du hast den Auflagen Folge zu leisten, dazu gehört auch, dass du zu den Terminen gehst. Ansonsten wirst du die Konsequenzen zu tragen haben.
Zu Deinen Bewährungsauflagen gehört es diese Termine beim Bewährungshelfer einzuhalten. Leistest Du dieser Auflage nicht Folge, so kann Deine Bewährung widerrufen werden.
Warum versuchst Du dann nicht dies mit dem Bewährungshelfer zu klären? Oder gehört zu Deinen Auflagen auch, dass Du Dich nicht im Ausland aufhalten darfst?
Hallo ich kann dir leider nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten...
Ich hatte eine relativ coole Helferin, wenn du paar mal hin gehst und die wirklich sehen das es eine einmalige Sache war und du dich um deine Zukunft bemühst reichen auch ggf. Manchmal telefonische Berichte aber dennoch musst du ab und an zu der Hilfe... Aber die Gespräche dauern eh nie lange bei mir waren es vielleicht immer ne halbe Std! Und wenn du dich zwischendurch mal krank bist und beim Arzt warst ;-) schreit auch kein Hahn danach! Die Hilfe muss ja regelmäßig Berichte an die ich glaube es war die Staatsanwaltschaft oder Richterin machen.
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Zur Info
Ich war wegen gewerblichen Betruges in 14 Fällen, Urkundenfälschung und Hehlerei
Auf 1 Jahr und 3monate auf 3 Jahre Bewährung und 900€ plus 140 Arbeitsstunden verknackt wurden
Komplett 3 Jahre musste ich zur ihr. Aber die war cool und ich bin nur 1 mal im Monat da gewesen manchmal auch garnicht dann hab ich den Termin abgesagt telefonisch
Und manchmal hat sie mich sogar vergessen so unauffällig war ich ;-)
Außer du meldest dich komplett ab und haust ab.. Verjährung ist glaube 5 Jahre
hallo hab jetzt erst wieder lesen können ... ja kompliziert ist es, hab überlegt und frag mich was ist wenn ich wie du schreibst mich komplett abmelde in Deutschland und zur Bewährungshelferin sage das ich mir keine Miete in der Zeit bezahlen kann und aber bei Freunden wohnen kann für eine Weile und auch eine Wohnungsadresse angebe ... wie sieht es dann aus bitte, wenn ich also sozusagen vorhanden bin in einem weiter entfernten Landkreis wo wieder eine neue Bewährungshilfe zuständig ist, dann mach ich mich damit aber doch nicht strafbar oder ?
in keinem Satz solltest du ihr sagen das du hier gemeldet bist aber im Ausland lebst, unter einer scheinadresse... Sehr knifflige Sache bei dir
Das ist kompliziert, weil du jetzt schon gegen Auflagen verstoßen hast und im Ausland bist..... Ich zitiere mal jemanden: In dem Moment, wo du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und nicht mehr unter der Kontrolle deiner Bewährungsaufsicht bist, hast du gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen und kannst zur Festnahme und zur restlichen Strafverbüßung ausgeschrieben und festgenommen werden, notfalls sogar mit internationalem Haftbefehl .....Du kannst natürlich auch bei deiner Staatsanwaltschaft oder deinem Richter beantragen, ins Ausland ziehen zu dürfen. Aber auch hierfür gibt es sehr hohe Auflagen, denn wer soll dich im Ausland kontrollieren?...
Danke erst mal für die Antwort, das Problem bei ist einfach das ich seit dem 21.10.15 bis jetzt auch einen recht guten bewährungshelfer hatte, vor kurzem bin ich jetzt aber nach einer Räumung umgezogen in einen anderen Landkreis in Deutschland und sofort nachdem mein Antrag auf erlassung der restlichen Zeit abgelehnt wurde, ist da die neue bewährungshelferin die glaubt ich lebe in diesem ihren neuen Landkreis, dort bin ich aber nur gemeldet leben tue ich jetzt im Ausland und es gibt noch andere gründe die mich erst mal hindern nach deutschland zu kommen ... eine frage bitte, was wäre eigentlich wenn ich gar keine meldeadresse mehr hätte in deutschland wenn ich mich ganz abmelde, was passiert dann weiß das jemand ? ich brauche echt nur eine lösung diese paar blöden monate bis zum 21.10.17 noch rum zukriegen dann hätte ich nur noch die 2 jahre bewährung ohne Bewährungshelfer .... grüße an alle die ähnliche probleme haben oder hatten ...
Danke für die Antwort, das ist schlecht sorry nicht die Antwort natürlich ... aber ich lese kann, das heißt dann hoffe ich auch ... muss aber nicht oder ? Ich bin jetzt im Ausland und bin in Deutschland verurteilt worden, der Weg ist einfach zu weit zu den scheiß Terminen, ich weiß nicht wie ich es machen könnte, die könnten doch echt zufrieden wenn ich bezahle ...