Auf Bewährung, wieder vor Gericht?
Hallo! Meine Tochter ist 26 und wurde wegen Betruges zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt (im September 2015)
Nun muss sie morgen wegen Betruges erneut vor Gericht. Die Tat um die es geht ereignete sich allerdings vor der ersten Verurteilung und nicht danach.
Wie ist das zu werten? Muss sie ins Gefängnis?
4 Antworten
Da sie nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat, ist jedenfalls nicht grundsätzlich davon auszugehen. Denn ihr wurde nur aufgegeben, innerhalb der Bewährungszeit keine Straftaten mehr zu begehen - und nicht schon davor.
Wenn der Betrug aber so gravierend war, dass man am Ende für die neue Tat und die Strafe der Bewährung bei mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe landet, dann nützt ihr das alles nix - weil man eine Strafe eben nur bis maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann.
Ebenso kann es ein Problem werden, wenn die Gründe, die für eine Bewährungsstrafe sprechen, weggefallen sind.
Kommt drauf was da noch nach kommt. Aber Nein, glaube ich nicht. Denke das man ihre Bewehrung aufstocken wird oder bei einen wenigeren Vergehen Sozialstunden.
Das kommt ganz darauf an, ob das Gericht zu einer Gesamtstrafe kommt, die unter oder bei 2 Jahren liegt. Freiheitsstrafen über 2 Jahre können nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Und es kommt auch darauf an, ob das Gericht eine Rückfallgefahr sieht. Besser als bei Gutefrage.net zu fragen wäre aber vielleicht ein Gang zum Anwalt für Strafrecht. Aber hier noch ein Link über Strafaussetzung zur Bewährung gefunden habe: http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html.
Die Bewährungszeit, nicht die Freiheitsstrafe beträgt dann 3 Jahre. Die eigentliche Strafe darf 2 Jahre nicht übersteigen.
Hoffentlich schon, vielleicht wird sie gescheiter....
Naja, irgendwer gibt ja immer unqualifizierte Bemerkungen ;)
Das stimmt aber nicht ganz da es Fälle auch mit drei Jahre Bewehrung gibt.