Mit Vorstrafe zur Polizei oder zum Zoll?
Ich wurde im Mai 2017 zu einer jugendhaft von 1.6 jahren verurteilt .ich wurde aus der jugendhaft nach einem jahr und 5tage wegen meiner guten Führung entlassen.und bekamm 3 jahre Bewährung die den Rest der freiheitsstrafe beinhaltet.kann ich nach den Bewährung noch zur Polizei oder zum Zoll ?oder kann ich noch eine Feldwebel laufbahn beim Bund einschlagen?
9 Antworten
So leid es mit tut, aber nein. Für alle Behörden- Jobs (bzw. für alles im öffentlichen Dienst) wird ein Führungszeugnis von dir verlangt und wenn du wirklich in Jugendhaft warst, dann wird das dort vermerkt sein. d.h. sowas wie Polizei und Zoll, aber auch z.B. Finanzamt oder Stadtverwaltung oder dt. Rentenversicherung fallen leider weg
Die Voraussetzungen für die Verbeamtung wären Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, ich bin mir nicht sicher, ob die Vorstrafe sich mit der Eignung verträgt
Deine Vorstrafe schließt eine Beschäftigung bei Polizei oder Zoll aus. Du musst dir definitiv etwas anderes überlegen.
Weder die Bundeswehr (siehe ähnliche Frage des gleichen Users) noch die Polizei oder der Zoll nimmt einen kriminellen, vorbestraften Jugendlichen. Dass man sich früh interessante Jobs fürs Leben verbauen kann, begreifen leider nur wenige.
So isses! Allein die Idee, man könne mit so einer Vorgeschichte noch eine Chance beim Staat haben ist schon erschreckend..
Ich denke, da wird es schwierig mit der persönlichen Eignung. Soll nein heißen.
Als Vorbestrafter kommst du da normalerweise nicht rein.
Allerdingst hattest du "nur" eine Jugendstrafe. Ich denke, dass es sich hier anders verhalten könnte.
Aber du hast nichts zu verlieren - daher solltest du dich einfach bewerben.
...auch mit einer Jugendstrafe gibt das nix.
Würde eine Feldwebel laufbahn beim Bund vileicht funktionieren?