Hauskauf trotz Bewährung und steht das in der Schufa?
Hallo zusammen,
ist es möglich ein Haus zu kaufen/finazieren auch wenn man aktuell auf Bewährung ist?
Folgender Fall liegt vor:
Ein Mann wurde wegen Betruges zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Es handelt sich dabei nicht um einen Kreditbetrug oder Kapitalrelevanten Betrug. Aktuell läuft die Bewährung noch. Nun will er mit seiner Freundin ein Haus kaufen. Die Bank möchte nun seine Schufa Daten erfassen. Steht in der Schufa Auskunft dass er wegen Betruges verurteilt wurde?
Es gibt bei dem Auskunftsbogen diese Klausel:
"die SCHUFA darf auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt"
Wie ist dieser zu verstehen?
Besten Dank
4 Antworten
Was gibt es daran nicht zu verstehen? Es steht doch klipp und klar in dem Paragraphen den du hier oben anführst geschrieben.
Wenn die Schufa von dem Kapital relevanten Betrug Kenntnis hat, behält sie sich vor, eine negative Auskunft zu erteilen. Punkt.
Hallo quiknik,
ich empfehle Dir, eine Schufa-Eigenauskunft zu beantragen. Dann weißt Du sicher, welche Einträge dort hinterlegt sind.
Viele Grüße
Christina
Interhyp
Wenn Du eine Strafe auf Bewährung bekommen hast, steht das in Deinem Führungszeugnis, das hat mit der Schufa nichts zu tun. Da werden nur Einträge gemacht,wenn jemand einen Kreditantrag gestellt hat oder Schulden bestehen. lg Lilo
In der Schufa-Auskunft stehen Belange, die mit Finanzen zu tun haben. Sollte Dein Delikt finazieller Art gewesen sein, könnte ein Eintrag vorliegen - ansonsten: Bewährungsstrafen stehen im Führungszeugnis.
Der Satz vor Deinem Text:
Es geht rein um Bankgeschäfte. Sollte also das Delikt mit der Bank zusammenhängen, kann ein Eintrag vorliegen, sonst nicht. Denn woher sollten die wissen, das eine Bewährungstrafe vorliegt?
Kompletter Artikel:
www.sskm.de/download/existenzgruendung/schufaauskunft.pdf
also wenn du meinst Kreditbetrug oder sowas, nein. Aber irgendwie hat ja alles mit Geld zu tun. Daher auch die Frage. Ich hab mich nur über diese Klausel gewundert:
"der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt"