Bewährung widerrufen. Was tun?
Guten Tag zusammen,
Ich habe Post bekommen das meine Bewährung widerrufen wurde. Ich habe eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten bekommen diese wurde aber auf Bewährung festgelegt. In der Zeit habe ich keine weiter Straftat begangen. Ich bin eigentlich nicht kriminell damals war ich einfach dumm und hatte falsche "freunde".
Mein Fehler nun war das ich meine sozialstunden (100) nicht komplett gemacht habe. Mir fehlen noch 40 Stunden deswegen wurde meine Bewährung widerrufen.
Was kann ich nun tun den Termin zu sofortigen Beschwerde habe ich nicht einhalten können weil ich von sowas nichts wusste das ich das machen kann. Meine bewährungshilfe hat mich auf die sofortige Beschwerde hingewiesen aber es war nicht mehr rechtzeitig obwohl sie sagte das ich noch drin bin in der Frist. (Keine Entschuldigung). Was kann ich nun tun bzw. Falls es jetzt dazu kommt das ich die Strafe im Knast absitzen muss, muss ich dann die kompletten 8 Monate dort hocken ?
Gruß und hoffe mir kann jemand helfen
7 Antworten
Das stand doch sicher in deinem Urteil so drin, dass die Sozialstunden als Auflage zu leisten sind. Und dann ignorierst du das einfach? Oder kannst du nicht lesen?
Und du bist NICHT kriminell? Da gehört heutzutage schon richtig was dazu, wenn Jugendliche tatsächlich verurteilt werden
Das Urteil hast du dann scheinbar schon vergessen. Wann hat man dir denn gesagt, dass du zur Bewährung bestraft wurdest?
Das Urteil war von 1 1/2 Jahren
Und das kannst du jetzt nicht mehr nachlesen? Hast du das denn damals weg geworfen?
Die Justiz hat aber eine Durchschrift keine Sorge.
Und in 1 1/2 Jahren hast du es NICHT geschafft 100 Sozialstunden abzuleisten?
Denkst du dann erledigt sich das von alleine?
Habe einen Vollzeit Job in dem ich nicht einfach so freinehmen kann.
Das wirst du jetzt aber müssen.
Dann können also Leute mit Vollzeitjob, in ihrer Freizeit ruhig kriminell werden und haben nichts zu befürchten?
Seltsame Argumentation
Natürlich. Man hat mindestens 4 Wochen Urlaub/jahr. Und in der Zeit hättest du deine Stunden abarbeiten können.
Aber wahrscheilich hast du lieber Strandurlaub gemacht
wenn du Glück hast, brauchst nur die anteiligen Tage abzusitzen
Was kann ich nun tun den Termin zu sofortigen Beschwerde habe ich nicht einhalten können weil ich von sowas nichts wusste das ich das machen kann.
Das stand aber auf dem Bescheid mit dem Widerruf.
Mein Fehler nun war das ich meine sozialstunden (100) nicht komplett gemacht habe. Mir fehlen noch 40 Stunden
Entschuldige bitte, wenn ich das ganz platt schreibe, aber Du wusstest di 100 Stunden, Du wusstest den Zweitraum und Du hattest einen Bewährungshelfer, hast Du da nciht mal mitgerechnet?
Andere Frage, hast Du eine Arbeit? Oder bereitest Du Dich gerade z. B. auf das Abitur vor?
Es gibt in Deutschland für fast jedes Problem eine Lösung. Wenn Du z. B. Deine Arbeit verlieren könntest, wäre ein Gnadengesuch mit der bitte die 40 Stunden noch nachleisten zu dürfen, eine Lösung.
1. Ich habe auf den Brief geschaut. Und dort kam nichts über eine sofortige Beschwerde vor.
2. Sehe ich ein. Den Konsequenzen war ich mir einfach nicht bewusst.
3. Arbeit habe ich. Und ja ich würde diese Stelle verlieren.
Dann schnappe Dir das Schreiben und gehe zu dem Richter, der es Dir geschickt hat.
- Es fehlt eine Rechtsmittelbelehrung
- Du hast einen wichtigen Grund warum das antreten der Strafe, obwohl Du die Auflage zu mehr als der Hälfte erfüllt wurde, für Dich eine besondere Härte ist.
Hm, bissl ungeschickt insgesamt.. Stunden nich voll ableisten, dann von Formalitäten keine Ahnung.. das dürfte wohl auf Unterbringung all ink. hinauslaufen.
Saurer Apfel, ja, aber hör erstmal, was die Dir genau sagen.
ich denke mal das du für die nächsten 8 Monate eine neue Adresse hast , kann sein das dir von deinen schon geleisteten Sozialstunden was angerechnet wird. Würde ich aber nicht drauf hoffen
Ich habe kein Urteil bekommen. Ich habe einen Beschluss bekommen das meine Bewährung widerrufen wurde. Und jugendlich bin auch nicht mehr.