Betriebskostenabrechnung unaufgefordert aber verspätet einreichen, was tun um drohende Sanktionen zu vermeiden?
Hallo Gemeinde,
ich habe dummerweise völlig verschwitzt die Betriebskostenabrechnung (mit ausgewiesenem Guthaben) von 2014 beim Jobcenter einzureichen. Erstellt wurde die nämlich am 01.06.2015 und jetzt ist es schon Oktober. Ich bin nebenbei selbstständig, das heißt bei mir werden nach jedem Abrechnungszeitraum sowieso alle (!) Zahlungseingänge auf allen Konton genau geprüft. Deswegen habe ich das ganze völlig vergessen weil sehen tun die das später ja sowieso, und bisher wurde ich außerdem postalisch immer aufgefordert die einzureichen. Wie soll ich jetzt vorgehen, die Betriebskostenabrechnung trotzdem einreichen, mit dem Risiko das es (natürlich) auffällt das ich die schon im Juni bekommen hab, oder gar abwarten bis die Zahlungseingänge des Kontos überprüft werden. Ich habe Angst meine Mitwirkungspflicht verletzt zu haben und deswegen nun Sanktionen zu bekommen.
Grüße
toaskIV
4 Antworten
Ach da passiert nichts, solange du es noch unaufgefordert einreichst und das Guthaben verrechnen lässt. Kannst dich immer noch herausreden, dass durch den Poststreik die Rechnung erst Anfang Juli kam und du noch offene Fragen mit den Vermieter klären musstest und das hat halt so lange gedauert.
Reich das von selber ein und schreibe gleich von dir aus ein paar kurze Zeilen,dass du dies vergessen hast weil du sonst immer zur Abgabe schriftlich aufgefordert bzw. erinnert wurdest !
Dann wird es sicher keine Folgen haben,ist immer besser als wenn sie es dann nach der Abgabe deiner Nachweise selber heraus finden würden.
Es ist ja auch nicht gesagt das dein Guthaben wie geplant verrechnet worden wäre,hättest du es rechtzeitig mitgeteilt,denn es kommt ja nicht darauf an wann dir die Mitteilung zugegangen ist,sondern wann das Guthaben auf deinem Konto ( Zuflussprinzip ) eingegangen ist.
Denn erst dann kann das Guthaben mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden.
Das bedeutet,die Anrechnung erfolgt im Folgemonat nach dem Zufluss des Guthabens auf dem Konto,wenn aber eine Anrechnung gar nicht mehr möglich wäre,weil die Leistungen für den Folgemonat schon angewiesen sind oder gar schon auf dem Konto eingegangen sind,dann kommen nur 2 Möglichkeiten in Betracht.
Es würden dann in beiden Fällen erst mal der Bescheid aufgehoben,weil ja eine Änderung eingetreten ist und dann entweder eine Zahlung in einem Betrag gefordert oder gleich auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,dass käme dann ggf.auf die Höhe des Guthabens an,wenn das etwas höher ausgefallen war dann wird sicher aufgeteilt.
Du könntest dann auch von dir aus eine Ratenzahlung beantragen,sollte es dir nicht möglich sein das in einem Betrag zu zahlen.
ja, einreichen und sagen, dass du es vergessen hast
Auf alle Fälle selbst einreichen mit Erklärung!