Scheck vom Arbeitsamt trotz Kontopfändung

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar kannst Du das Geld mitnehmen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Scheck um eine Einmalleistung (Begleichung von Mietrückständen). Diese wäre selbst dann nicht pfändbar, wenn diese aufs P-Konto einginge (§850k Abs.2, Satz 2 ZPO). Allerdings bräuchtest Du dann noch eine Bescheinigung vom Jobcenter.

Beim Barscheck wird sich dieses Problem jedoch nicht stellen. Einfach Geld mitnehmen und schnell ab damit zum Vermieter - sonst hast Du schnell ein ganz anderes, viel gravierenderes Problem ;-)

Wie in der anderen Antwort bereits sehr treffend formuliert: Zahle um Himmels Willen das Geld nicht selbst auf Dein Konto ein -- sonst könnte es wirklich weg oder erheblich dezimiert sein.

.

whatever666 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 10:52

Jetzt hab ich versehentlich auf das falsche Smiley geklickt. Kann man das Rückgängig machen? Denn ich fand eure Antworten sehr Hilfreich. :D

Dann sprich doch mit deinem Vermieter, ob er den Scheck einlöst und dir den Rest auszahlt.

Behalten kannst du das Geld bestimmt nicht, da es ja zum teil jedenfalls zweckgebunden ist um deine Mietschulden zu zahlen.

Wenn das der Fall ist, wäre eine anderseitige Verwendung "Unterschlagung"

Das ist ein Barscheck, den kannst Du einfach bei der nächsten Postbank einlösen und bar auszahlen lassen, da Du in keiner Inso bist, kann Dir auch die Pfändungsfreigrenze in diesem Fall völlig schnuppe sein.

Ich würde das Geld nur nicht aufs Konto einzahlen, dann ist es weg.... ;)