Jobcenter, Betriebskosten
Hallo kann das Jobcenter rückwirkend die Betriebskosten verlangen, z.B vom letzten Jahr, wenn man sie nicht abgegeben hat??? Da ich meine Wohnung gekündigt habe, und mich bei Jobcenter abgemeldet habe, weiß ich nun nicht, ob sie das können???
5 Antworten
Deinem Brötchengeber, dem Job Center, bist Du selbstverständlich Rechenschaft schuldig!
Was ist Dein Problem dabei? Dein Vermieter ist verpflichtet, Dir für die Zeit, in der Du als Mieter eine Wohnung bewohnt hast oder noch bewohnst, eine detaillierte Betriebskostenabrechnung für solche Fälle zu geben. Menschen, die andere Arbeitgeber haben, müssen sich vor dem Finanzamt rechtfertigen.
Solltest Du Deine Papiere verschlampt haben, kannst Du Dir jederzeit vom Vermieter eine Kopie holen, der ist ja dem Finanzamt verpflichtet und muss seine Papiere 10 Jahre lang aufheben.
Wenn deine Betriebskosten damals von Jobcenter getragen wurden, gehört es denen. Klar können sie es zurück fordern.
Ja sicher kann das Jobcenter das machen.
Nein, natürlich nicht. Kosten und Lasten der Hütte bekommen doch die Vertragspartner des Vermieters bezahlt, oder?
Richtig. Ist somit eine zu unrecht erhaltene Leistung und kann selbstverständlich zurückgefordert werden.
Soweit ich weiß, bekommst Du keine Vorschüsse, höchstens ein paar Cent hinterher, dafür musst Du aber erst Belege vorzeigen.