Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod

7 Antworten

Das Vormundschaftsgericht verlangt einen Jährlichen Bericht über die Betreuung und je nach Aufgabenbereich auch einen Vermögensnachweis. Da muss jede Veränderung erklärt und nachgeweisen werden, dann erst wird der Betreuer entlastet. Es geht also im einzelnen um die Zeit von der letzten Jahresprüfung bis zum Tod vom Vater. Ich hab e die Unterlagen jeweils auf Verlangen an die Erben herausgegeben, lediglich die jährlichen Entlastungschreiben vom Amtsgericht im Original behalten. Aber ich kann auch von unverständlichen Argumenten und Ansichten der Erben berichten, das macht das Amt oder die Aufagbe des Betreuers nicht unbedingt leichter.

Viele GRüße Strippe

Roadrunneracd 
Beitragsersteller
 18.07.2014, 08:20

Tja, und wenn das Gericht und ein früherer Betreuer "gemeinsame Sache" machen, dann wird keiner dem anderen gegen das Schienbein treten. Ich sage nur, Betreuer entwendet von mir deponiertes Bargeld aus dem Tresor im Wohnzimmerschrank und keiner wars gewesen.....

das Amtsgericht wir dir sagen welche Unterlagen der Betreuer dir geben muss.

Als Kind des Verstorbenen ist dir Erbe angefallen, soweit kein anderslautendes Testament existiert.

Mit (Teil-)Erbschein kannst du nur im Fall der Alleinerbenstellung oder mit ausdrücklicher Bevollmächtigung der Erbengmeinschaft Herausgabe des Vermögens, der Nachlassgegenstände und Unterlagen des Erblassers verlangen.

Einen "Rechenschaftsbericht" über ihre Betreuung oder Einblick in die Handakte besteht hingegen nicht; mit Schlussbericht, Rechnungsstellung und Rückgabe des Betreuerauswesie beim BetrG endet ihre Mitwirkung der Behörde gegenüber, § 1892 BGB.

G imager761

Beantrage einen Erbschein und dann gibt sie dir auch die Unterlagen heraus.

Wenn du Alleinerbe bist musst du erst mal einen Erbschein beantragen so viel ich weiß . Und dann nimm dir einen Anwalt der dich berät.