Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod
Hallo liebe Ratgeber,
es wäre sehr schön, wenn mir in dem brisanten Fall hilfreiche Antworten gegeben werden könnten.
Mein Vater wurde seit einigen Jahren von einer gesetzlichen Betreuerin (Vereinsbetreuerin) betreut. Er ist vor paar Wochen leider verstorben, weil das Pflegeheim ihn... naja, lassen wir das lieber hier. Ich bin nun Vollwaise bzw. sein alleiniger Erbe.
Ich habe bei der Betreuerin die Herausgabe sämtlicher Unterlagen angefordert. Die Trulla (also die veehrte Betreuerin) teilte mir mit, dass sie lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem Erbe hätte und mir die Unterlagen nicht geben müsste.
Ich will alle möglichen Unterlagen haben, z.B. Vermögensaufstellung (wohin sind irgendwelche Gelder geflossen und für was ausgegeben), Schreiben zu Ärzten und Krankenhäusern usw. usw.
Ich will alle Unterlagen intensiv prüfen und dann der Betreuerin die Entlastungserklärung erteilten. Dazu teilte die mir auch mit, bräuchte ich nicht, hätte das Vormundschaftsgericht schon getan. (?)
Also, ich habe hier ganz große (berechtigte) Zweifel, dass hier gewaltige Dinge vertuscht und auch zwischen Gericht und Betreuerin schön unter der Decke gehalten werden.
WAS KANN ICH TUN? WELCHE UNTERLAGEN KANN ICH ALS ERBE EINFORDERN UND M U S S DIE BETREUERIN MIR GEBEN? KANN DAS GERICHT DIE TATSÄCHLICH ENTLASTEN? (was ist mit Unterschlagung von Geldern?)
Freue mich über Rückmeldung. Ich würde auch jeglichen erdenklichen Weg gehen. Davon wird zwar mein Vater nicht mehr lebendig, aber ich finde es nur gerecht alle (möglichen Misse-) Taten aufzudecken.
Grüsse
7 Antworten
Das Vormundschaftsgericht verlangt einen Jährlichen Bericht über die Betreuung und je nach Aufgabenbereich auch einen Vermögensnachweis. Da muss jede Veränderung erklärt und nachgeweisen werden, dann erst wird der Betreuer entlastet. Es geht also im einzelnen um die Zeit von der letzten Jahresprüfung bis zum Tod vom Vater. Ich hab e die Unterlagen jeweils auf Verlangen an die Erben herausgegeben, lediglich die jährlichen Entlastungschreiben vom Amtsgericht im Original behalten. Aber ich kann auch von unverständlichen Argumenten und Ansichten der Erben berichten, das macht das Amt oder die Aufagbe des Betreuers nicht unbedingt leichter.
Viele GRüße Strippe
Tja, und wenn das Gericht und ein früherer Betreuer "gemeinsame Sache" machen, dann wird keiner dem anderen gegen das Schienbein treten. Ich sage nur, Betreuer entwendet von mir deponiertes Bargeld aus dem Tresor im Wohnzimmerschrank und keiner wars gewesen.....
das Amtsgericht wir dir sagen welche Unterlagen der Betreuer dir geben muss.
Als Kind des Verstorbenen ist dir Erbe angefallen, soweit kein anderslautendes Testament existiert.
Mit (Teil-)Erbschein kannst du nur im Fall der Alleinerbenstellung oder mit ausdrücklicher Bevollmächtigung der Erbengmeinschaft Herausgabe des Vermögens, der Nachlassgegenstände und Unterlagen des Erblassers verlangen.
Einen "Rechenschaftsbericht" über ihre Betreuung oder Einblick in die Handakte besteht hingegen nicht; mit Schlussbericht, Rechnungsstellung und Rückgabe des Betreuerauswesie beim BetrG endet ihre Mitwirkung der Behörde gegenüber, § 1892 BGB.
G imager761
Beantrage einen Erbschein und dann gibt sie dir auch die Unterlagen heraus.
Wenn du Alleinerbe bist musst du erst mal einen Erbschein beantragen so viel ich weiß . Und dann nimm dir einen Anwalt der dich berät.