Diebstahl aus Umkleide während Sport und Haftpflichtversicherung
Aus der Umkleide der Turnhalle des Volleyballvereins wurden während des Trainings Geld und andere Wertsachen (Handys) entwendet. Die Turnhalle war während des Sports verschlossen, es gibt auch einen Vereinsverantwortlichen dafür, der jedoch nur mündlich bestimmt wurde. Der Täter muss die Halle während des Umkleidens (da war sie noch offen) betreten haben und sich in der Erdgeschosstoilette versteckt haben. Dann wurde die Halle mit Beginn des Spiels verschlossen. Der Täter hat dann wahrscheinlich die Umkleide betreten, die Sachen gestohlen und die Halle über das Fenster (es stand danach offen und die alarmierte Polizei vermerkte auch nicht sicherbare Fussbabdrücke auf dem Fensterbrett/sims) und eine waghalsige Klettertour absolviert haben. Ist es möglich, den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Schließungsverantwortlichen oder die des Landessportbundes geltend zu machen?
4 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall nicht eintreten, da kein Verschulden seitens des Schließungsverantwortlichen oder des Landessportbundes vorliegt. Der Schaden ist bedingungsgemäß über die Hausratversicherung gedeckt, denn es besteht Versicherungsschutz, "wenn der Täter aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen und dort verborgen gehalten hatte". Dies muss gegenüber der Hausratversicherung aber nachgewiesen werden. Wenn Du meinst, die Polizei hätte Fussabdrücke festgestellt, wird Dein Hausratversicherer sicher die amtliche Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft anfordern und anhand dessen entscheiden.
Wenn keine Einbruchsmerkmale vorhanden sind, tritt eure Hausratversicherung höchst wahrscheinlich nicht in Kraft. Die Haftpflicht des Vereins tritt nur bei Verschulden des Vereins oder eines delegierten Mitglieds ein. Dies müsste hier erst bewiesen werden.
nein ist nicht möglich,der Verein kann für dieses Ereignis keine Schuld haben.
Für solche Fälle gibt es die Hausratversicherung(Einbruchdiebstahl) , diese Zahlt natürlich dann nur wenn es ein Einbruch auch vorliegt(einfacher Diebstahl nicht versichert). Keine Einburchsspuren, kein Einbruchdiebstahl
Anzeige bei der Polizei machen und bei Versicherung nachfragen.