Kann man die Kosten für eine Grabstätte steuerlich geltend machen?
Wir haben uns eine Grabstätte gekauft, genauer einen Baum in einem Friedwald.
9 Antworten
Es ist kein einkommensteuerlicher Abzug möglich:
- keine Betriebsausgabe, da nicht zu einem Betrieb gehörend
- keine Werbungskosten, da nicht in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Überschusseinkünften
- keine Sonderausgaben, da in den entsprechenden §§ nichts dergleichen geregelt ist
- keine aoBelastunng, da nicht zwangsläufig. Zwangsläufig wäre der Kauf einer Grabstätte, wenn tatsächlich jemand gestorben wäre (siehe makaberes Tiefkühltruhenbeispiel). In so einem Fall müsste aber der Wert des Nachlasses zunächst abgezogen werden und sofern dann noch was übrig ist,dann würde sich im Hinblick auf die zumutbare EBelastung die Frage nach der steuerlichen Auswirkung stellen.
Ergänzend wäre noch zu formulieren: "Keine Sondervorschrift[1], da nicht geregelt" - aber das kann auch genausogut dahinstehen.
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Beste Antwort hier. Insbesondere weil das Naheliegende (agB) erläutert wurde. Super!
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[1] 35, 35a, 34f, 34g....
Es sind aussergewöhnliche Belastungen. § 33 EStG. allerdings ist die zumutbare Belastung zu berücksichtigen.
Hallo,
die Beerdigungskosten ja! als Aussergewöhnliche Belastung!
Den Kauf einer Grabstätte ist auch als agB abziehbar, soweit es zwangsläufig ist. Hat der Verstorbene keinen Nachlass, bzw hat der Angehörige nicht die Mittel dazu, eine Grabstätte zu kaufen, sind diese als agB abziehbar!BFH Urteil v. 22.2.1996, III R7/94BStBl 1996 II S.413
Allerdings muss die Grabstätte unmittelbar mit der Beerdigung zusammenhängen und nicht zu Lebzeiten des Verstorbenen schon gekauft worden sein.
Liebe Grüße
NEIN, man kann Kosten für eine Grabstätte nicht als agB geltend machen! Beerdigungskosten könnten höchstens als agB geltend gemacht werden, wenn das Erbe niedriger als die Kosten sind. Aber dann wäre von der Differenz noch die zumutbare Eigenbelastung abzuziehen. Kommt letzendlich doch immer null bei raus!
Du könntest versuchen die Riesterförderung zu beantragen. Ist doch eine spätere wohnwirtschaftliche Verwendung mit Anschaffung nach 2008! :)
LMAO
LOOOOOOL!
Der war gut - top
Falsch. Ist doch kein offizielles Grab sondern ein Baum!