Beteiligung an Renovierungskosten für Haus meines Freundes (Darlehen, Schenkung?)?

7 Antworten

Das ist doch viel zu riskant. Ihr mögt euch noch nicht mal genug, um zu heiraten und du willst ihn eine größere Summe Geld schenken? Lass es lieber! Biete ihn an, das er den Kredit aufnimmt ( ganz alleine auf seinen Namen) und du gibst ihn monatlich einfach das Geld

Im Zweifel den Steuerberater fragen ! 

Aber ein zinsloses Darlehen dürfte unkritisch sein, sollt man aber schriftlich festhalten um im Zweifel nachweisen zu können, dass es keine Schenkung war und auch um die Ansprüche im Fall der Fälle geltend machen zu können. Z.B. nach Trennung wird es verzinslich, und/oder mit einer angemessenen Frist kündbar. 

Schenkung wären dann höchstens die Zinsen auf die man verzichtet, aber um in 10 Jahren  auf 20.000 Euro bei den heutigen Zinsen zu verzichten, müssten schon ziemlich hohe Beträge im Spiel sein. Aber wahrscheinlich würde das auch sowieso als "Beteiligung an der gemeinsamen Lebensführung" angesehen. In solchen Fällen (ein Partner wohnt in Immo des anderen mit) muss weder der eine Partner die ersparte Miete versteuern, noch der andere die Einnahmen versteuern, wenn sich der andere an Nebenkosten, Zinsen, etc beteiligt. (und kann auch nicht AfA und Werbungskosten geltend machen durch einen Untermietvertrag)

Nachdenken sollte man aber bei der Gelegenheit, auch über andere Aspekte einer langfristigen Partnerschaft mit vorhandenem Vermögen: Erbschaft, Wohnrecht, Eigentum am Hausrat, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. . Wenn das alles nicht geregelt ist, kann es böse Überraschungen geben, im Streitfall, aber auch bei Tod und Krankheit. z.B. kannst du ohne Vertrag ohne Kündigungsfrist von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gesetzt werden. 

Zahlst Du Miete? Wenn nicht, wäre das Dein Mietanteil und dann eben weg. Oder Du gibst ihm dass Geld und wohnst dann mietfrei. Oder Du läßt Dich mit ins Grundbuch eintragen, dann gehört Dir ein Teil des Hauses, der dem Wert Deiner Zuwendung entspricht.

Du lässt eine Grundschuld über deinen Beitrag auf das Haus eintragen. Dann kannst du ggf. bei Trennung die Grundschuld beitreiben.

Wie? Wenn ihr euch in 20 Jahren trennt willst du den Anteil wieder der vor 20 Jahren bezahlt worden ist? Also quasi den Neuwert?

grubenschmalz  10.08.2017, 07:27

Und wenn das Haus an Wert verloren hat?

Ursusmaritimus  09.08.2017, 17:39

Nein, natürlich den anteiligen Zugewinn wenn das Haus durch den Kapitaleinsatz seinen Wert erhöht, oder nicht?