Haus überschreiben und Schwester auszahlen?
Meine Frau und ich sollen das Haus der Schwiegereltern überschrieben bekommen und die Schwester auszahlen. Die Schwiegereltern bleiben im Haus wohnen. Das Haus wird als Schenkung an meine Frau übertragen. Schwiegereltern sind 66 und 61 Jahre Hauswert geschätzt 160000€ Bewohnte Fläche der Schwiegereltern ~ 120m² unsere Wohnfläche ebenfalls 120m² Schwiegereltern bekommen ewiges Insitzrecht, das heisst wir nutzen unsere Wohnung und die ihre und das Grundstück zusammen. Unseren Teil der Wohnung haben wir auf unsere Kosten komplett grundsaniert.
Gibt es eine Richtlinie, was wir der Schwester auszahlen müssten / sollten?
5 Antworten
fragt einen immobilienfachmann,der euch das ausrechnet: wert des hauses vor der grundsanierung eurer wohnung abzüglich wert des wohnrechts der schwiegereltern(zahlen die auch nebenkosten oder ihr?)
Der Wert errechnet sich dem Grundsatz nach aus dem gutachterlichen Wert des Objektes, reduziert um das anteilige Wohnrecht der Schwiegereltern, und davon 50%. Es dürfte auch hinsichtlich der schenkungssteuerlichen Aspekte ratsam sein, dies einem Steuerberater zur Berechnung zu übergeben.
- Schenkungssteuerliche Probleme entstehen nicht, da Ihre Frau als Kind der Schenker einen Freibetrag von 400.000 Euro hat.
2.Wenn wir von dem Wert des Hauses mit 160.000 Euro ausgehen, müssten Sie, wenn Sie nicht die "Gegenleistung" des Wohnrechts für die Eltern erbringen würden und auch sonst keine Schulden übernehmen müssten, an die Schwester 80.000 Euro zahlen, wenn die Eltern Ihre Frau und deren Schwester gleich behandeln wollen.
2.Nun erhalten die Eltern ein lebenslängliches Wohnrecht an der Hälfte der Gesamtwohnfläche. Wenn man ausgehend von dem von Ihnen genannten Wert des Hauses mit 160.000 Euro den Jahresmietwert mit 12.000 Euro ansetzt (12.000 Jahresmiete x 13,5 als Vervielfältiger = ca. 160.000) und die Hälfte davon (= 6000.-) auf die den Eltern lebenslänglich mietfrei zustehende Wohnung ansetzt, ergibt sich unter Berücksichtigung des Kapitalisierungsfaktors für eine 61-jährige Frau (sie ist die jüngere der beiden Wohnbewrechtigten) von ca. 13,5 (Kapitalwerttabelle) ein Kapitalwert des Wohnrechts von 6000 x 13,5 = 81.000 Euro.
- Die Schenkung, die Ihre Frau erhält, hat den Wert von 160.000 minus den Wohnrechtswert 81.000.- = 79.000.- Zur Gleichbehandlung der Schwester müsste mithin an diese ein Betrag von 39.500.- gezahlt werden.
Lassen Sie die Werte aber durch einen Grundstückssachverständigen nachrechnen bzw. kontrollieren, weil das hier ein wenig "über den Daumen" gerechnet ist.
Da das eh über einen Notar laufen muss, würde ich einen suchen, der auch Rechtsanwalt ist, und mich beraten lassen, auch hinsichtlich der Schenkungssteuer. Das Haus gehört den Eltern, es gibt zwei Kinder. Jedem steht eine Hälfte zu, also bekommt die Schwester 80000€.
Ich kenne einen Haufen RAs, die keine Notare sind!
Bei den 160000€ ist das Insitzrecht nicht abgezogen. 160000€ ist der Hauswart ohne insitzrecht. Das genau ist der Knackpunkt daran.
Wenn das Haus uns alleine ist und niemand darin wohnt, dann kann ich den Hauswert halbieren und habe eine grobe Richtung. Leider ist es hier nicht so einfach.
Gibt es eine Richtlinie, was wir der Schwester auszahlen müssten / sollten?
Die "Richtlinie" sind aktuelle Bodenrichtwerte, Gutachten oder aber Ihr einigt Euch auf einen Preis.
Es dürfte schwierig sein, einen zu finden, der diese Voraussetzung nicht erfüllt :-)