Besuch in Ferienwohnung
Hallo,
ich habe nur eine simple Frage. Darf man in einer Ferienwohnung kurzfristigen Besuch empfangen. Sprich, ein Freund holt einen ab, um gemeinsam in die Stadt zu gehen, oder gemeinsam einen Film in der FeWo zu gucken. Kann der Vermieter dies ggf. nachträglich ohne das man in irgendeiner Weise die sonstigen Hausregeln verletzt hat, verbieten, obwohl dies vorher auf schriftliche Nachfrage bestätigt wurde, dass es möglich ist?
Vielen Dank
4 Antworten
Du kannst tagsüber soviel leute empfangen, wie Du möchtest. Bleiben diese aber über
Nacht, muss man es dem Vermieter melden. Das ist nämlich nicht erlaubt.
Gegen gemeinsam Fernsehen oder ähnliches, ist nichts einzuwenden.
Natürlich darfst Du Besuch empfangen. Du hast das Objekt gemietet und zahlst dafür.
Anders sähe es aus, wenn der Besuch in der FEWO übernachtet......
Solange niemand übernachtet, kann es auch nicht verboten sein.
das ist möglich und legal