darf das Opfer den täter in uhaft besuchen?
Darf ein Vergewaltigungsopfer den Täter in uhaft besuchen (wenn sie verheiratet sind und auch gemeinsame kinder haben)?
6 Antworten
Grundsätzlich werden Tatbeteiligte voneinander getrennt, solange das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Also wird auch der Besuch eines Täters durch ein Opfer klar untersagt, da verhindert werden soll, daß bezüglich des Falls eine Verständigung untereinander stattfindet.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Täter und Opfer verheiratet oder verwandt sind.
Gruß,
fraschi
In der U-Haft sind prinzipiell Besuche gestattet.
Besuche von Ehegatten und Kindern sind auch in der U-Haft gestattet ebenso von anderen nahen Verwandten. Erkundige dich doch morgen gleich mal bei der Stelle, die ihn festgenommen hat.
Ob du nun darfst oder aber auch nicht..ich kann deine Gedanken absolut nicht nachvollziehen..du solltest in Richtung Kinder denken und vor einem brutalen Mann..auch wenn es der Erzeuger ist..schützen!!
Ich mag meine Gedanken nicht spazieren gehen lassen bei DER Denkweise einer Mutter!!
Nein ... das Opfer - welches in diesem Fall Kläger ist - darf "seinen" Täter in der U-Haft nicht besuchen.
Und zwar deswegen, weil die beiden sich aus irgendwelchen, hier nicht näher aufzuzählenden Gründen, "absprechen" könnten.
Nach ergangenem Urteil - also bei Verbüßung der vom Gericht rechtsgültig verhängten Arreststrafe, darf das Opfer seinen Vergewaltiger während der Besuchszeiten, und unter Beachtung sämtlicher damit verbunden Auflagen besuchen.
Die Frage die sich allerdings dringend stellt ist: Weshalb sollte ein Vergewaltigungsungsopfer seinen Peiniger besuchen wollen?
Jaja, in der U-Haft nicht, das ist richtig, erst nach dem Urteil.
Falls es sich nicht um eine Trollfrage handelt:
Ich kann nur hoffen, dass du nicht für dich selbst fragst
Mein ex war damals in uhaft weil er mich schlug
Und nun Vergewaltigung??
Vielleicht um der Kinder wegen? Weil die ihren papa sehr vermissen...
Da sollte es erstens auf das Alter der Kinder ankommen, denn schließlich muss man ihnen ja irgendetwas sagen, warum der Vater dort ist, und zweitens können sie ihn ja auch durchaus mit einer anderen Begleitperson besuchen.
Warum sollte das Opfer das tun wollen?
Vielleicht um der Kinder wegen? Weil die ihren papa sehr vermissen...
Wissen sie, was ihr "Papa" getan hat?
Bei aller Liebe, aber Blindheit schlägt manchmal große Wellen. Ich würde meine Kinder einsammeln und mich vom Acker machen, aber ganz sicher nicht noch einen auf heile Welt machen.
Ne sind noch klein aber is halt trotzdem ihr papa ich finde man sollte egal was war nie die kinder in den konflikt einbinden solang er gut mit ihnen umgeht.
Werde bitte munter!!!
Wer sich sexuell an anderen vergeht, ist !KEIN! Umgang für Kinder!
Du solltest dich und deine Kinder schützen, anstatt so zu tun, als ob diese Tat eine Lapalie ist!
Hat nix mit lapalie zu tun aber die tat hat nix mit.dem umgangsrecht an kindern zu tun!
Naja, wenn du meinst...................bei solcher Blindheit fehlen einem einfach nur die Worte. Da fällt einem echt nichts mehr ein.
Aber mach. Halte eine dreckige Fassade aufrecht. Und bete, dass deine Kinder nicht auch mal Opfer werden!
Nein normal ja nicht. Mein ex war damals in uhaft weil er mich schlug ich durfte ihn da nicht besuchen weil ich ja da opfer der sache war. Nur wenn man verheiratet ist und kinder hat vielleicht gibts da ja andere regeln?