Geld zurück verlangen wegen Schimmel in Ferienwohnung?
Wir sind seit Freitag in einer Ferienwohnung. Leider ist die Dusche voll mit schwarzem Schimmel, die Dusche ist auch ziemlich verdreckt, die Toilette andauernd verstopft, der Stoff auf den Stühlen dreckig und die Kissen plus Matratzen gelb verfärbt. Wir können und wollen hier so nicht noch bis Ende des Monats leben. Hätten auch schon eine andere Ferienwohnung in Aussicht. Jedoch brauchen wir das Geld zurück. Es wurde nichts unterschieben. Haben wir ein Recht auf das Geld? Zumindest einen Teil?
3 Antworten
Hier greift das Reiserecht.
§ 651c Absatz 1 BGB: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”
Eine Sache hier Ferienwohnung ist fehlerhaft, wenn die tatsächliche Ist-Beschaffenheit ungünstig von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht und dadurch Wert oder Tauglichkeit der Reise erheblich beeinträchtigt wird.
Alles deutlich sichtbar fotografieren und dem Reiseveranstalter vorlegen.
Ich glaube nicht, dass das geht. Ich schaue beim Buchen einer Ferienwohnung übrigens immer, ob Fotos der Wohnung von innen verfügbar sind.
Bilder waren dabei. Den schimmel hat man jedoch nicht gesehen. Aber es kann ja nun auch nicht sein, dass wir hier weiter leben müssen. Zumindest der Schimmel ist ja auch gesundheitsgefährdend.