Geld zurück verlangen wegen Schimmel in Ferienwohnung?

3 Antworten

Hier greift das Reiserecht.

§ 651c Absatz 1 BGB: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.”

Eine Sache hier Ferienwohnung ist fehlerhaft, wenn die tatsächliche Ist-Beschaffenheit ungünstig von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht und dadurch Wert oder Tauglichkeit der Reise erheblich beeinträchtigt wird.

Alles deutlich sichtbar fotografieren und dem Reiseveranstalter vorlegen.

Ich glaube nicht, dass das geht. Ich schaue beim Buchen einer Ferienwohnung übrigens immer, ob Fotos der Wohnung von innen verfügbar sind.

Canelloni 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 21:48

Bilder waren dabei. Den schimmel hat man jedoch nicht gesehen. Aber es kann ja nun auch nicht sein, dass wir hier weiter leben müssen. Zumindest der Schimmel ist ja auch gesundheitsgefährdend.