Bestrafung für öffentliche Nacktheit?

12 Antworten

Ich würde behaupten das hängt vom jeweiligen Beamten ab. Die meisten werden kulant sein oder dich schlimmstenfalls verwarnen. Ich bezweifle halt echt, dass da ein Bußgeld verhängt wird(außer bei Männern). Ich persönlich finde es auch ok, wenn attraktive Frauen sowas machen^^.

DieMelanie 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 21:33

Ich bin am überlegen, das auch mal zu machen. :) 

Chris3618  27.06.2017, 21:54
@DieMelanie

Du kannst es machen, ich hätte nichts dagegen, aber es ist halt nicht ungefährlich und du könntest es ja evtl irgendwann bereuen.

NackterGerd  21.07.2017, 23:00
@Chris3618

Wieso?

In München gab es mal ein Kunstprojekt bei dem Nackte Menschen nur mit Roter oder Goldener Falbe angemalt durch die Straßen von München gelaufen sind.

Bei der Bilderaustellung waren alle stolz und hatten ihren Bekannten und Familien bzw Kindern die Bilder gezeigt

SigridP  04.06.2019, 21:42
@DieMelanie

Erfülle dir den Traum solang du noch jung bist ;)))

Ich persönlich finde gar nichts dabei und habe es selbst schon oft gemacht. Als Frau hast du es sogar noch viel leichter weil es wohl noch eher geduldet wird!

Einhorn540  07.07.2018, 23:21

Ich als mann mache auch nackt Foto Shootings in der Öffentlichkeit und hab keine Probleme. Ich denke nicht sexuell. Bin künstler. Mache es zum Teil auf eigene Verantwortung, war aber auch schon nackt im Fernsehen. Wenn mich jemand für kunstaktionen oder erotikfotos anwirbt, dann hat das filmteam oder die Fotografen mehr Angst vor bussgeldern als ich, obwohl ich nackt bin als kunst erotik model. Weil die dann die Verantwortung für mich übernehmen. Das männer nicht so toleriert werden, will ich nicht sagen. Es kommt auf den mann an, der sich präsentiert. Wie er es macht. Die frauen von heute sollen genauso männer gucken wie männer frauen.

Interessant ist es. Milo moire dürfte beziehungen zur kunstszene haben. Zu wichtigen Leuten. Darum klappt es, wenn auch nicht immer, doch recht gut. Wann kommt sie nach wien?

Die öffentliche Zurschaustellung des nackten Körpers ist strafbar nach § 183 StGB ( Exhibitionistische Handlung ). Weshalb möchtest Du so etwas tun? Es gibt genügend Gründe für das Publikum, so etwas anstößig zu finden, etwa Kinder-/ Jugendschutz, Elternsorge oder religiöse. Es existieren doch genügend andere Plattformen, um sich darzustellen, wenn man den Drang danach hat. Ggf. legt man sich einfach an einen FKK-Strand oder läuft in den Kölner Thermalthermen unter der Seilbahn her. Eine weibliche Flitzerin ist auch nicht besser, als ihr männliches Pendant.

napoloni  28.06.2017, 16:42

Exibitionismus heißt ja, dass sich jemand in seiner Nacktheit einem anderem bewusst aufdrängt. Das ist aber nicht der Fall, wenn jemand einfach nackt ist und sich nicht weiter mit anderen Leuten beschäftigt.

Bei Nacktheit ist dann eher die Frage, ob  und wie sehr sich jemand belästigt fühlt. Es gibt Nudisten, Nacktläufer und sogar Nacktreiter, die relativ unbeschadet ihr Ding durchziehen. Also ihr Hobby, mein ich jetzt :D

Auch nackt an einem Nicht-FKK-See zu liegen wäre nicht so gravierend, weil man solches dort eher erwarten könnte.

Anders wäre z.B. nackt in der Kirche oder auf dem Friedhof aufzutauchen. Da stößt die Nacktheit mehr auf, ist weiter von den guten Sitten entfernt und eine Strafe könnte härter ausfallen.

Dachtichsmir  28.06.2017, 20:35
@napoloni

Meine Antwort bedarf der Korrektur. Nach § 183 StGB können sich nur Männer strafbar machen. Frauen, die sich nackt in der Öffentlichkeit zeigen, unterfallen ggf. dem § 183a StGB. Der setzt allerdings sexuelle Handlungen voraus. Der freie Blick auf das Geschlechtsteil erfüllt aber bereits diesen Tatbestand.

NackterGerd  21.07.2017, 22:54
@Dachtichsmir

Falsch

reine Nacktheit - bei Männern - also normales FKK, ist keine Straftat sondern höchstens ein Bußgeld nach 118 OWG und NUR wenn sich die Allgemeinheit gestört fühlt 

Nur nackt sein erfüllt nicht den Tatbestand des § 183a StGB - dazu gehören zwingend "sexuelle Handlungen".

Wer einfach nur textilfrei unterwegs ist, wird allenfalls wegen § 118 OWiG belangt. Ist - wie der Name des Gesetzes schon vermuten lässt - eine Ordnungswidrigkeit.