Zu spät beim Bürgeramt gemeldet. Wird man tatsächlich bestraft?

17 Antworten

die "Spinatwachtel" hat Recht!

  • Infos zum Meldevergehen

Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat dieses innerhalb kurzer Frist bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber (Vermieter) ist verpflichtet bei der An- und Abmeldung mitzuwirken und Ein- und Auszug dem Meldepflichtigen zu bestätigen. Auch ist er verpflichtet auf Verlangen der Meldebehörde entsprechende Auskunft zu erteilen.

Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht ein Meldevergehen, das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden kann.

siehe: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/oeffentliches_recht/meldevergehen.php

In Deutschland besteht Meldepflicht. Wer glaubt, sich nicht daran halten zu müssen, wird bestraft. So ist das nunmal.

Chianti  22.03.2010, 13:33

schon alleine den ausdruck "spinatwachtel" zu verwenden, zeigt soch, dass die fragestellerin der meinung ist, sie könnte das meldegesetz auf ihre "bedürfnisse" anpassen .... aber dabei hat sie wohl das "BLUB" der spinatwachtel vergessen!

joyce123  22.03.2010, 13:35
@Chianti

Ha ha, der ist gut! Das "Blub" vergessen. DH*

Das ist eine simple Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Allerdings wird eine Geldbuße fällig werden, deren Höhe vom Zeitraum der Nichtmeldung und von den Regelungen Deines Wohnorts abhängt. Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Hey, war grad eben beim Bürgeramt im Mainz, war 10 monate zu spät. Hier ist das so geregelt:

bis zum 3 Monat = mündliche Verwarnung bis zum 6 Monat = 20 € Verwarnungsgeld bis zum 12 Monat = 35 € Verwarnungsgeld

Ab 12. Monaten wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dessen Höhe sich an dem jeweiligen Sachbearbeiter misst. Dennoch steht jetzt auf meinen Perso, dass ich offiziell Mainzer bin :)

Ummelden beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich immer dann, wenn Sie innerhalb Ihrer alten Gemeinde umziehen. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden http://www.meldebox.de/ummelden/einwohnermeldeamt-ummelden/

weiteres dazu im link