Zu spät beim Bürgeramt gemeldet. Wird man tatsächlich bestraft?
Jetzt habe ich die neue Wohnung gemeldet - ein paar Monate zu spät. Die Spinatwachtel beim Bürgeramt meinte, das gibt eine fette Anzeige und eine Bestrafung bis hin zu 500€. Mein Unrechtsbewusstsein für diese Ordnungswidrigkeit hält sich doch sehr in Grenzen. Werden die mir wirklich eine hohe Rechnung stellen oder nur einen lästigen Schriftverkehr aufzwingen? oder im schlimmstem Fall Beides?
17 Antworten
die "Spinatwachtel" hat Recht!
- Infos zum Meldevergehen
Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat dieses innerhalb kurzer Frist bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber (Vermieter) ist verpflichtet bei der An- und Abmeldung mitzuwirken und Ein- und Auszug dem Meldepflichtigen zu bestätigen. Auch ist er verpflichtet auf Verlangen der Meldebehörde entsprechende Auskunft zu erteilen.
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht ein Meldevergehen, das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden kann.
siehe: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/oeffentliches_recht/meldevergehen.php
In Deutschland besteht Meldepflicht. Wer glaubt, sich nicht daran halten zu müssen, wird bestraft. So ist das nunmal.
Ha ha, der ist gut! Das "Blub" vergessen. DH*
Das ist eine simple Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Allerdings wird eine Geldbuße fällig werden, deren Höhe vom Zeitraum der Nichtmeldung und von den Regelungen Deines Wohnorts abhängt. Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Hey, war grad eben beim Bürgeramt im Mainz, war 10 monate zu spät. Hier ist das so geregelt:
bis zum 3 Monat = mündliche Verwarnung bis zum 6 Monat = 20 € Verwarnungsgeld bis zum 12 Monat = 35 € Verwarnungsgeld
Ab 12. Monaten wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dessen Höhe sich an dem jeweiligen Sachbearbeiter misst. Dennoch steht jetzt auf meinen Perso, dass ich offiziell Mainzer bin :)
Ummelden beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich immer dann, wenn Sie innerhalb Ihrer alten Gemeinde umziehen. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden http://www.meldebox.de/ummelden/einwohnermeldeamt-ummelden/
weiteres dazu im link
schon alleine den ausdruck "spinatwachtel" zu verwenden, zeigt soch, dass die fragestellerin der meinung ist, sie könnte das meldegesetz auf ihre "bedürfnisse" anpassen .... aber dabei hat sie wohl das "BLUB" der spinatwachtel vergessen!