Gilt es als Sachbeschädigung, ein Ventil auszudrehen und neben dem Reifen zu deponieren?
Gilt es als Sachbeschädigung, wenn man aus einem fremden Fahrzeug das Ventil des Reifens rausdreht und neben den Reifen legt? Es entweicht ja nur Luft, die wieder nachgefüllt werden kann.
Ist dies rechtlich Beschädigung fremden Eigentums, oder nur grober Unfug?
Danke für sachliche und hilfreiche Antworten. :-)
10 Antworten
Meine Ventile sind an die Alarmanlage gekoppelt :-))) Und beim berühren schnellen die Radbolzen nach vorne :-)))
Also Finger weg von meinem Truck :-)
Scherz bei Seite , eventuell beantwortet dir folgender Link deine Frage. http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603
Ich halte es für Sachbeschädigung, ja sogar für schwere, wenn es sich um eine Lkw handel sollte. PS: Hab ich dir schon erzählt daß mir vergangenen Sommer alle Radschrauben am linken Vorderrad gelöst wurden. Was ist das ? Nur Sachbeschädigung oder gar versuchter Mord .
Dann sinkt die metallene Felge auf die Laufflääche und drückt richtig inss Gewebe rein, dass es (k)eine Freude ist. Ja, das ist Sachbeschädigung, der Reifen ist dann hinüber und muss paarweise gewechselt werden, zudem kann das Fahrzeug in der Zeit nicht mehr gefahren werden.
Es ist tatsächlich eine Sachbeschädigung, da die Sache nicht unwesentlich und nicht nur vorübergehend verändert wird. Dass man die Luft wieder aufpumpen kann, spielt dafür keine Rolle. Denn eine "Beschädigung" ist nicht nur das gleiche wie "Kaputt", sondern auch das Gleiche wie "Anders als Vorher".
Ohne Luft steht die Felge auf der Reifenwand, was keineswegs unproblematisch ist. Außerdem hast Du eine "Einrichtung, die mit dem Fahrzeug verbaut ist" entfernt. Nimmst Du das Ventil dann auch noch mit, kommt Diebstahl dazu.
Nein, das kann als Sachbeschädigung gewertet werden. Der Wert wird momentan durch den nicht möglichen normalen Gebrauch der Sache herabgesetzt, d.h. das ist eine Schädigung...